Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
DrStrange:
Tja, so ist das mit Gerichtsentscheidungen. (s. Grundsteuer)
Als Beamter kann man nicht zu seinem Arbeitgeber gehen und eine Gehaltserhöhung verhandeln. Man ist dem "Herren ausgeliefert". Der Beamte führt die Gehaltsverhandlung über die Gerichte. Ich wundere mich seit Jahren, warum die Länder und der Bund die Ergebnisse der Tarifverhandlungen fast immer auf die Beamten übertragen haben, obwohl sie nicht mussten!?
Bei uns wird überlegt, Tarifbeschäftigte in ein technisches Beamtenverhältnis überzuleiten.
Nachdem ich allen erstmal erklärt habe, welche Nachteile sie davon hätten (private KV, landesweite Versetzungsbereitschaft, kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld, deutlich weniger Schichtzuschläge, Beförderungssituation..) hat der Großteil schon abgewunken.
Spid:
TB sind doch ebenso versetzbar, §4 Abs. 1 TV-L - und das nicht nur landesweit.
Epiin:
Die Landesregierung von Schleswig Holstein hat inzwischen eine „deutliche Verdichtung des haushaltspolitischen Risikos“ eingestanden:
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/landesregierung-sagt-antragsunabhaengiges-handeln-zu/
Bastel:
--- Zitat von: DrStrange am 10.12.2020 12:22 ---Ich wundere mich seit Jahren, warum die Länder und der Bund die Ergebnisse der Tarifverhandlungen fast immer auf die Beamten übertragen haben, obwohl sie nicht mussten!?
--- End quote ---
Viele Länder haben die Ergebnisse aber auch nicht umgehend übertragen oder mal auch nur im geringeren Umfang.
DrStrange:
--- Zitat von: Spid am 10.12.2020 13:09 ---TB sind doch ebenso versetzbar, §4 Abs. 1 TV-L - und das nicht nur landesweit.
--- End quote ---
Der Beschäftigte muss aber vorher gehört werden. Die Beamten nicht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version