Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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was_guckst_du:
...warum auch Hoffnungen wecken auf große zusätzliche Zahlungen/Nachzahlungen für Alle, die so nicht in Erfüllung gehen werden...

...aber soll halt jeder glauben, was er will...

...manche glauben ja auch daran, dass sie bei einer Impfung hinterhältig gechipt werden...

Bastel:

--- Zitat von: was_guckst_du am 10.12.2020 07:54 ---...manche glauben ja auch daran, dass sie bei einer Impfung hinterhältig gechipt werden...

--- End quote ---

Psst, die Echsenmenschen hören mit!

Es scheint aber wohl doch viele zu treffen. Und eventuell erhöht sich ja auch die Grundbesoldung um ein paar Pünktchen. In Zeiten von Tarifabschlüssen <2% wären doch 5-8% (auf die Grundbesoldung) ein schöner Batzen.

Landsknecht:

--- Zitat ---Es scheint aber wohl doch viele zu treffen. Und eventuell erhöht sich ja auch die Grundbesoldung um ein paar Pünktchen. In Zeiten von Tarifabschlüssen <2% wären doch 5-8% (auf die Grundbesoldung) ein schöner Batzen.

--- End quote ---

Stimmt, mein Widerspruch für 2020 ist raus, 1,2 % mehr gibt's ab Januar regulär... Unsere Kommune (BY) hat im Intranet zwar verlauten lassen, dass Widersprüche nicht nötig sind, ist mir aber egal. Cleverer weise haben sie das ganze unter der Überschrift: Amtsangemessenheit der Alimentation bei kinderreichen Beamtinnen und Beamten;  Verzicht auf Anträge oder Widersprüche 
laufen lassen, wovon ich nicht betroffen bin, damit ja kein anderer auf die Idee kommt er hätte Ansprüche.

Stefan35347:
Irgendwie habe ich das Gefühl, das wird insgesamt gar nix und bringt für Einige sogar Verschlechterungen.....

lumer:
Ob und welche Veränderungen kommen werden, wird man sehen. Ich bin relativ optimistisch, dass die Grundbesoldung zumindest etwas steigen wird. Verschlechterungen dürfte es kaum geben, denn neben dem internen Besoldungsvergleich (Mindestabstand der untersten Besoldungsgruppe zum Existenzminimum und dem Abstandsgebot zwischen den Ämtern) gibt es noch vier weitere Parameter, die das BVerfG schon vorher aufgestellt hat. Dazu gehört, dass die Besoldung nicht zu weit hinter dem Nominallohnindex, dem Verbraucherpreisindex und dem Tariflohnindex zurückbleiben darf. Zudem gibt es einen Vergleich aller 17 Besoldungsregimes miteinander. Eine Verschlechterung der Grundbesoldung würde im Ergebnis dazu führen, dass der Besoldungsindex zu weit hiner Nominallohn-, Verbraucherpreis- und Tariflohnindex zurückbleiben wird, sodass eine niederigere Grundbesoldung sehr wahrscheinlich verfassungswidrig zu niedrig wäre. ;)

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