Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Muenchner82:
Erste Infos aus Bayern:
https://www.bbb-bayern.de/bundesverfassungsgericht-zur-amtsangemessenen-alimentation-insbesondere-bei-kinderreichen-beamten/
kommunalbeamter91:
--- Zitat von: Muenchner82 am 10.08.2020 07:32 ---Erste Infos aus Bayern:
https://www.bbb-bayern.de/bundesverfassungsgericht-zur-amtsangemessenen-alimentation-insbesondere-bei-kinderreichen-beamten/
--- End quote ---
Immer wieder erstaunlich, welche Wertschätzung andere Bundesländer ihren Beamten entgegenbringen. Während Berlin sein Versagen mit Ausreden und überdurschnittlichen Erhöhungen der letzten Jahre rechtfertigt und das Finanzministerium in NRW sich einfach gar nicht zum Urteil äußert, sichert Bayern trotz bekannter Spitzenbesoldung die umgehende Nachzahlung zu, sollte die Prüfung der amtsangemessen Besoldung anhand BVerfG-Kriterien Abweichungen ergeben. Allein die Art der Kommunikation kann schon so viel ausmachen......
Honigblume:
Das ist wirklich erstaunlich. Und vorbildlich!
In Niedersachsen hört man natürlich wieder nichts. Unter den Kollegen ist sogar nichts zu dem Urteil überhaupt bekannt...
Muenchner82:
Auf den ersten Blick in der Tat vorbildlich, aber vielleicht auch nur eine Flucht nach vorn. Es ist schon stark davon auszugehen, dass das FM zu seinen Gunsten prüfen und rechnen wird. Aber wenn es hier bis November keine zufriedenstellende Lösung gibt kann man immernoch Widerspruch einlegen.
Unterbezahlt:
Erstmal vielen Dank an SwenTanortsch für die umfangreichen Erläuterungen, Kommentierungen, Berechnungen und Einordnungen!
Das Urteil ist der absolute Knaller, zumal es den Dienstherren ganz wenig Spielraum für kreative Billiglösungen gibt. Ein weiter wie bisher ist ausgeschlossen.
Also Widerspruch einlegen, warten und ggf. Anwalt nehmen. Auch in Bayern!
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