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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Euphyll:
Eher anders herum. Ledige Beamte haben nur sich für etwaige Kostenaufteilungen. Verheiratete können Kosten durch zwei Vollzeittätige teilen und kriegen Kindergeld sowie FZ und Splitting etc. pp. Es ist eher anzunehmen, dass ledige Beamte unteralimentiert sind.

Chrisdus:

--- Zitat von: Euphyll am 05.08.2020 17:33 ---Eher anders herum. Ledige Beamte haben nur sich für etwaige Kostenaufteilungen. Verheiratete können Kosten durch zwei Vollzeittätige teilen und kriegen Kindergeld sowie FZ und Splitting etc. pp. Es ist eher anzunehmen, dass ledige Beamte unteralimentiert sind.

--- End quote ---

Im vorhergehenden Beitrag wurde bereits angedeutet, wie das BVerfG die Besoldung ansetzt: 2x Erwachsene und 2 Kinder.

Daraus jetzt eine Unteralimentation der Singlehaushalte herzuleiten, erschließt sich mir nicht.

Im Gegenteil würde ich eher davon ausgehen, dass man als beamteter Single idR deutlich die 15% über dem existenzrechtlichen Minimum einer vergleichbaren Person hat, auch in der niedrigsten Besoldungsgruppe. Aber das wurde weiter oben auch bereits erörtert.

Neuer12:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 03.08.2020 08:44 ---
--- Zitat von: Neuer12 am 02.08.2020 23:04 ---
--- Zitat von: Feidl am 31.07.2020 08:21 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.07.2020 20:01 ---Also mal schauen, wie sich das Ganze weiter entwickelt - am Einfachsten wäre es, wenn die Gewerkschaften und Verbände aktiv werden würden (insbesondere mit kräftigem Trommel für Widersprüche): Aber die Erfahrung der letzten Jahre lehrt, dass das aus verschiedenen Gründen wohl auch dieses Mal (noch) nicht der Fall sein wird...

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Bei der verfassungswidrigen verminderten Eingangsbesoldung bis 2017 in Baden-Württemberg haben die Gewerkschaften, zumindest die GEW, Anreiz und Hilfestellung gegeben für einen Widerspruch. Ich, der gar nicht in den Bereich der GEW fällt, hab dies auch genutzt.

Ich hoffe, dass es auch für den jetzigen Fall so wird.

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Hat jemand einen guten, rechtssicheren widerspruchstext?

Dsnke

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Einen Widerspruchstext habe ich hier im Beitrag vom 31.07., 12:18 Uhr eingestellt. Dort habe ich auch alles, was zur Rechtssicherheit gesagt werden muss, dargelegt.

Darüber hinaus findest Du Widerspruchsschreiben öffentlich zugänglich z.B. auf der Website der gdp oder auch der Initiative Berliner-Besoldung, wenn beide auch noch nicht den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beinhalten:

https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Musterantrag-Widerspruch-amtsangemessene-Alimentation?open&ccm=000
https://www.berliner-besoldung.de/musterwiderspruch/

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Danke :)
Das passt aber nur für Niedersachsen?
Denn für BW kann ich das so ja leider nicht einsetzen.

Oder macht es in BW gar keinen Sinn?

Neuer12:
Ist es eigentlich sicher, dass in jedem BL auf die Einrede der Verjährung usw. verzichtet wird oder könnte es sein, dass man durch den Widerspruch zu einer Klage gezwungen wird?

Ozymandias:
@Neuer12

https://blv-bw.de/mitgliederservice/formulare/

Hier gibt es für BW einen guten Musterwiderspruch. BW akzeptiert auch das Ruhen des Verfahrens.
Man muss also nur den Widerspruch hinschicken und warten. Alles ohne Kostenrisiko.

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