Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2810295 times)

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3225 am: 17.03.2022 19:12 »

Wer leistungsfähig und Spitzenkraft ist, findet mittlerweile überall einen Job.

Und das wird auch zukünftig so bleiben, nicht umsonst wird nach einer 2019 erschienenen Studie im Jahr 2030 der öffentliche Dienst 816.000 Stellen nicht besetzen können, weil qualifizierte Bewerber fehlen (https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-dienst.html). Und es ist zu vermuten, dass die seitdem im öffentlichen Dienst vollzogenen Entwicklungen jene Zahl eher nicht wird kleiner werden lassen. Wenn beispielsweise Rheinland-Pfalz gerade das Dienstfahrrad als eine der größten dienstlichen Innovationen der letzten Jahrzehnte feiert oder Schleswig-Holstein heute im Finanzausschuss sich darüber den Kopf zerbricht, ob die Wegstreckenentschädigung zehn oder zwanzig Cent höher ausfallen sollte, man aber in beiden Ländern zugleich nun von den Partnern hinzuverdiente Teile des Familieeinkommens den Beamtenfamilien entziehen will, dann ist doch offensichtlich, dass das auf Dauer den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst noch einmal deutlich verschärfen muss. Wer geht denn - wenn er nicht muss - freiwillig ein Dienstverhältnis ein, wenn er davon ausgehen muss, dass im Laufe seines Dienstlebens womöglich sein Ehepartner die beste Alimentationshilfe weit und breit werden könnte? Man muss in Anbetracht der auf die Gesellschaft und den öffentlichen Dienst zukommenden Veränderungen doch schon sehr weit ab der Realität leben, um solch lebensferne Entscheidungen zu fällen, wie nicht zuletzt auch dieser schöne Text zeigt: https://www.demografie-portal.de/DE/Service/Blog/200316-Fachkraeftemangel-Herausforderung-fuer-Unternehmen-und-den-oeffentlichen-Dienst.html
[/quote]

Gott sei Dank gibt es so hilfreiche Institutionen wie die BigFour, dann braucht man keine eigene Kompetenz vorhalten. Und es sind Sachmittel, so kann man den Personaltopf entlasten.

Ich gehe fest davon aus, dass der Beratungsbedarf der öffentlichen Hand wachsen wird. Was übrigens genauso demokratiegefährdend ist. Man hat sich quasi ausgeliefert, Unternehmen wie PWC vertreten handfeste wirtschaftliche Interessen und spinnen ihr Netz.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3226 am: 18.03.2022 15:21 »
2036: Bundesregierung reagiert auf enormen Fachkräftemangel

Die Fehler der Bundesländer in den letzten 30 Jahren werden ausgebügelt und der Bund zieht die Zuständigkeit für die Besoldung wieder an sich.

Als erster Reparaturschritt erfolgt die Schaffung der Besoldungsgruppen A20, A21, A22

Viele Bundesländer hatten nach der BVerfG Entscheidung einfach die Besoldungsgruppen bis A10 gestrichen. Das Eingangsamt für sämtliche Laufbahnen war daraufhin A11. Für den einfachen und mittleren Dienst war dies zugleich das Endamt. Aber das Ziel der amtsangemessenen Alimentation war so zu erreichen.

Erboste Beamtenvertreter sprachen schon von einem "Laufstall" statt einer "Laufbahn".

Gleichzeit mit den Besoldungsgruppen A20,21,22 wurden auch die B Besoldungen geändert. Neben B20, B30 und B40 gab es nun auch die Sonderbesoldung B52

................Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten.............

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3227 am: 18.03.2022 19:13 »
Neben B20, B30 und B40 gab es nun auch die Sonderbesoldung B52

...und B52 erhalten wahrscheinlich diejenigen Ministeriumsbeamten, die sich solche Verfassungsumgehungstricks ausdenken. ;)

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3228 am: 19.03.2022 18:54 »
https://www.gdp.de/gdp/gdphh.nsf/id/DE_Besoldung-und-Versorgung-in-Hamburg-Klagen-sind-eingereicht-Senat-bewegt-sich?open&ccm=000

In Hamburg soll wohl noch dieses Jahr,zumindest für die Jahre ab 2021, etwas in Bewegung gesetzt werden. Sind wir mal gespannt.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3229 am: 20.03.2022 14:59 »
https://www.gdp.de/gdp/gdphh.nsf/id/DE_Besoldung-und-Versorgung-in-Hamburg-Klagen-sind-eingereicht-Senat-bewegt-sich?open&ccm=000

In Hamburg soll wohl noch dieses Jahr,zumindest für die Jahre ab 2021, etwas in Bewegung gesetzt werden. Sind wir mal gespannt.

Ich erwarte da leider nur eine ähnlich hanebüchene Lösung wie in Schleswig-Holstein. Hamburg und SH arbeiten in vielen Gebieten recht eng zusammen, zudem darf man die Größe Hamburgs nicht überschätzen. Bspw. hat Hamburgs Bürgerschaft nicht einmal einen eigenen juristischen Dienst und auch der Senat kann hier nicht auf einen großen Apparat bauen. Daher fürchte ich, dass man die vermeintlich billige Lösung aus SH mehr oder weniger kopieren könnte.

mpai

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3230 am: 20.03.2022 19:11 »
https://www.gdp.de/gdp/gdphh.nsf/id/DE_Besoldung-und-Versorgung-in-Hamburg-Klagen-sind-eingereicht-Senat-bewegt-sich?open&ccm=000

In Hamburg soll wohl noch dieses Jahr,zumindest für die Jahre ab 2021, etwas in Bewegung gesetzt werden. Sind wir mal gespannt.

Ich erwarte da leider nur eine ähnlich hanebüchene Lösung wie in Schleswig-Holstein. Hamburg und SH arbeiten in vielen Gebieten recht eng zusammen, zudem darf man die Größe Hamburgs nicht überschätzen. Bspw. hat Hamburgs Bürgerschaft nicht einmal einen eigenen juristischen Dienst und auch der Senat kann hier nicht auf einen großen Apparat bauen. Daher fürchte ich, dass man die vermeintlich billige Lösung aus SH mehr oder weniger kopieren könnte.
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sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3231 am: 20.03.2022 20:04 »
Ob Stadtstaat oder Freistaat, ob Kleinstaat oder Großstaat,
die Kreativtiät zur Alimentationsvermeidung ist überall grenzenlos.

Landsknecht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3232 am: 22.03.2022 13:22 »
Ich finde, dass Erbschaften, Schenkungen und Lottogewinne ebenfalls auf die Alimentation angerechnet werden müssen :-X >:( Was für ein Trauerspiel, das BVerfG wird immer mehr zum eigentlichen Gesetzgeber. Auch wenn es laaange dauert und dann noch trotz klarer Vorgaben bis zur nächsten Entscheidung ignoriert wird.

Perisher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3233 am: 22.03.2022 17:30 »
Ich finde, dass Erbschaften, Schenkungen und Lottogewinne ebenfalls auf die Alimentation angerechnet werden

Nicht ganz zu Ende gedacht, jeder Beamte/jede Beamtin hat sich gefälligst einen Ehepartner zu suchen, der zumindest in Teilzeit einer gesetzlich versicherten Tätigkeit nachgehen muss. So kann Beamter/Beamtin in den Schoß der gesetzlichen KV kriechen und die Dienstdomina spart Beihilfekosten. Wer dies versäumt, handelt böswillig gegen die Dienstdomina und gehört finanziell abgestraft.

Blüten treibt der Alimentationswahnsinn.....

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3234 am: 22.03.2022 19:32 »
https://www.gdp.de/gdp/gdphh.nsf/id/DE_Besoldung-und-Versorgung-in-Hamburg-Klagen-sind-eingereicht-Senat-bewegt-sich?open&ccm=000

In Hamburg soll wohl noch dieses Jahr,zumindest für die Jahre ab 2021, etwas in Bewegung gesetzt werden. Sind wir mal gespannt.

Ich erwarte da leider nur eine ähnlich hanebüchene Lösung wie in Schleswig-Holstein. Hamburg und SH arbeiten in vielen Gebieten recht eng zusammen, zudem darf man die Größe Hamburgs nicht überschätzen. Bspw. hat Hamburgs Bürgerschaft nicht einmal einen eigenen juristischen Dienst und auch der Senat kann hier nicht auf einen großen Apparat bauen. Daher fürchte ich, dass man die vermeintlich billige Lösung aus SH mehr oder weniger kopieren könnte.

Was Hoffnung macht, sie haben 430 Millionen Rücklagen gebildet für vermutliche Nachzahlungen von 2011 bis 2021.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3235 am: 24.03.2022 18:19 »
Was Hoffnung macht, sie haben 430 Millionen Rücklagen gebildet für vermutliche Nachzahlungen von 2011 bis 2021.

Ja, das ist ein kleines Signal. Gleichzeitig ist es aber auch einfach ein finanzpolitischer Kniff: Im coronabelasteten Haushalt ist die Summe jetzt gar nicht so aufgefallen. Zugleich gilt noch die Aussetzung der Schuldenbremse, auch wegen Corona. Das hat man in Hamburg dann anscheinend ganz geschickt genutzt, um sich zumindest haushalterisch vorzubereiten.

Bei rund 41.000 Beamten wären die von Dir genannten 430 Mio Euro durchschnittlich immerhin rund 10.000 Euro pro Kopf - wenn auch mutmaßlich sehr ungleich verteilt.

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3236 am: 24.03.2022 22:57 »
Heute habe ich die jüngste Ausgabe des BTB gelesen. Es wurde das vier Säulen Modell (Baden-Württemberg?) bejubelt.  Ich überlege  auszutreten .....

HessenDude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3237 am: 31.03.2022 10:18 »
Danke für die (doch recht komplexen) Ausführungen dazu. Sicherheitshalber werde ich mir spätestens im März eine Rechtsberatung gönnen. Dafür geht es um zu viel.

Ich hatte die Woche kurz mit meinem Rechtsanwalt telefoniert. Die Frage schien für ihn klar und deswegen auch etwas verwunderlich.
Kurz: Kein Ablehnungsbescheid beim Widerspruch, keine Rechtsmittel, keine Verjährung.

Bis es uns in Hessen so geht wie Thürigen, erfreue ich mich weiter an der Satireshow der Besoldungsgesetzgebern in anderen Bundesländern

sapere aude

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« Antwort #3238 am: 31.03.2022 11:59 »
Die heutige Aktuelle Stunde im Hessischen Landtag war schon so etwas wie eine Satireshow.

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3239 am: 31.03.2022 16:15 »
Die heutige Aktuelle Stunde im Hessischen Landtag war schon so etwas wie eine Satireshow.
Warum?
Was war?