Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2723146 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4335 am: 24.05.2023 11:55 »
https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-erhoehung-regelsatz-2024-hartz-4-f-id300366026.html#:~:text=Bezogen%20auf%20aktuell%20502%20Euro,379%20Euro%20pro%20Monat)%20erhalten.

Es gibt noch eine "Musterklage" der Sozialverbände für den Zeitraum vor Einführung des Bürgergeldes.

https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht


Sollte die "Musterklage" erfolgreich sein, dann müssten alle Besoldungskreise erneut angepasst werden, Reparatur der Reparaturgesetze. Ein Endloskreislauf.  8)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4336 am: 28.05.2023 17:15 »
https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-erhoehung-regelsatz-2024-hartz-4-f-id300366026.html#:~:text=Bezogen%20auf%20aktuell%20502%20Euro,379%20Euro%20pro%20Monat)%20erhalten.

Es gibt noch eine "Musterklage" der Sozialverbände für den Zeitraum vor Einführung des Bürgergeldes.

https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht


Sollte die "Musterklage" erfolgreich sein, dann müssten alle Besoldungskreise erneut angepasst werden, Reparatur der Reparaturgesetze. Ein Endloskreislauf.  8)

Zur Musterklage der Sozialverbände:

https://www.hartziv.org/news/20230315-sozialgericht-weist-klage-gegen-den-hartz-iv-regelsatz-ab/

 Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: S 40 AS 1622/22)

https://harald-thome.de/files/pdf/2023/SG%20D%C3%BCsseldorf%2021.2.2023%20-%20S%2040%20AS%201622-22.pdf

Becker-Studie zu "Regelsätzen und Inflationsentwicklung" (PDF, 591 kB)
https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++a1518804-8c0f-11ed-8704-001a4a160123

Hätte dann natürlich  auch Auswirkungen auf die Besoldung.

OpaJürgen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4337 am: 29.05.2023 15:57 »
Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) kritisierte jüngst deutlich die gegenwärtige Besoldungspraxis für Richter, analog auch für Beamte relevant:

https://www.lto.de/persistent/a_id/51864/

(Leider nur als Sekundärquelle über LTO, auf der Verbandswebsite finde ich nichts)


Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4338 am: 02.06.2023 11:55 »
Es tut sich einfach nichts!  >:( Wie motiviert ihr euch eigentlich noch?

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4339 am: 02.06.2023 13:09 »
Meine Motivation und ich leben zurzeit getrennt.  :( >:( :(

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4340 am: 02.06.2023 13:48 »
Meine Motivation und ich leben zurzeit getrennt.  :( >:( :(

Trennungsjahr :D

MaikOber

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4341 am: 02.06.2023 14:51 »
Besoldung von Beamten und Richtern in verschiedenen Bundesländern
Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundesländern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst über Verfahren zur Besoldung in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein…..Zu entscheiden 2023 Jahrespressebericht 2022 Kapitel 4.3 BVerfG

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4342 am: 05.06.2023 09:53 »
Zur anstehenden Entscheidung ist nun der Beitrag in der ZBR erschienen, von dem ich in der Vergangenheit gesprochen habe: http://www.zbr-online.de/ Der Beitrag zeigt sowohl die enge sachliche Verbindung der beiden Abstandsgebote in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch am Bremer Beispiel, dass sich eine Erhöhung der Grundgehaltssätze kaum vermeiden lassen kann, da sie, die Vermeidung, prozedural sachlich nicht gerechtfertigt werden könnte - und zwar nach der jüngsten Entscheidung vom 24.01. - 2 BvF 2/18 - nur umso mehr. Denn auch diese Entscheidung verdeutlicht ja - wie hier im Forum in der Vergangenheit wiederkehrend gezeigt -, dass die "Einhegung des Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers durch die Verpflichtung, sich der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG selbst zu vergewissern (vgl. zu Art. 33 Abs. 5 GG BVerfGE 155, 1 <47 Rn. 96>)", von diesem in Gestalt aller 17 Besoldungsgesetzgeber augenscheinlich auch und gerade in den letzten rund drei Jahren nicht hinreichend beachtet worden ist (das Zitat ebd. Rn. 128; Hervorhebungen durch mich). Da die Gesetzgeber offensichtlich den eingehegten Entscheidungsspielraum verlassen haben, darf davon ausgegangen werden - denke ich -, dass sie auch dort nun die sie treffenden prozeduralen Anforderungen nicht hinreichend beachtet haben. Nicht umsonst hält das Bundesverfassungsgericht in der von ihm hervorgehobenen Rn. 96 der aktuellen Entscheidung fest:

"Eine Einschränkung dahingehend, dass eine unzureichende Begründung nur dann zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führt, wenn sich zuvor Anhaltspunkte für eine Verletzung des absoluten oder relativen Alimentationsschutzes ergeben haben (vgl. BVerwGE 161, 297 <303 Rn. 19>), würde die Ausgleichsfunktion der prozeduralen Anforderungen, den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers durch eine Verpflichtung zur Selbstvergewisserung zu kanalisieren (vgl. BVerfGE 130, 263 <302>; 139, 64 <127 Rn. 130>; 140, 240 <296 Rn. 113>; 149, 382 <395 Rn. 21>), unterlaufen."

So verstanden dürften insbesondere die wiederkehrend massiven Erhöhungen der familienbezogenen Besoldungskomponenten mit dem Ziel, nicht die Grundgehaltssätze anzuheben, verfassungswidrig gewesen sein, da sie sachlich nicht hinreichend zu begründen gewesen waren. Dies lässt sich indiziell anhand der Mindestbesoldung in jedem Einzelfall zeigen. Der aktuelle ZBR-Beitrag exemplifiziert das anhand des Bremer Beispiels, über das das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden wird.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4343 am: 05.06.2023 10:01 »
Danke SwenTanortsch für den Artikel. Hoffentlich haben wir bald mal Gewissheit. Es wird mal Zeit für die höchstrichterliche Rechtsprechung. Immerhin haben wir jetzt schon Juni. Die „Bremer-Entscheidung“ war eigentlich schon für das letzte Jahr angekündigt gewesen.

IGL

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4344 am: 05.06.2023 10:08 »
Vielen Dank @SwenTanortsch für den Hinweis auf das Erscheinen des Beitrags und den Link dazu! Die Leseprobe hat mein Interesse geweckt. Hast Du oder hat jemand hier im Forum die Möglichkeit, uns den ganzen Artikel zur Verfügung zu stellen?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4345 am: 05.06.2023 10:53 »
Danke SwenTanortsch für den Artikel. Hoffentlich haben wir bald mal Gewissheit. Es wird mal Zeit für die höchstrichterliche Rechtsprechung. Immerhin haben wir jetzt schon Juni. Die „Bremer-Entscheidung“ war eigentlich schon für das letzte Jahr angekündigt gewesen.

Richtig. Und wenn es ganz dumm läuft, gibt es dieses Jahr wieder kein Urteil...

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4346 am: 05.06.2023 11:49 »
Und vom Urteil bis zur Umsetzung fließt auch noch eine ganze Menge Wasser die Elbe hinunter.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4347 am: 05.06.2023 12:07 »
Und vom Urteil bis zur Umsetzung fließt auch noch eine ganze Menge Wasser die Elbe hinunter.

In aller Regel wird dann dem Besoldungsgeber ein Jahr Zeit gegeben das Urteil umzusetzen. Oder irre ich mich da?! Dann wären wir schon beinahe im Jahr 2025  :o Wir haben einfach viel zu viele Baustellen! Amtsangemessene Alimentation, Tarifverhandlungen TV-L, Fachkräftemangel etc.

Ich weiß nicht, wie ich mich in dieser Zwischenzeit noch motivieren soll?! Habt ihr vielleicht irgendwelche kreative Ideen?!

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4348 am: 05.06.2023 12:12 »
Und vom Urteil bis zur Umsetzung fließt auch noch eine ganze Menge Wasser die Elbe hinunter.

In aller Regel wird dann dem Besoldungsgeber ein Jahr Zeit gegeben das Urteil umzusetzen. Oder irre ich mich da?!

Ja, Berlin hatte ca. 1 Jahr Zeit, dass Urteil bzgl. Richterbesoldung hat damals aber nur das Land Berlin betroffen.
Andere Länder können sich mehr Zeit lassen. Das Bremen-Urteil und die Frist gilt dann nur für Bremen. Andere Länder sind indirekt betroffen das Urteil hat Gesetzeskraft, unterliegen aber m.E. nicht der vom BVerfG gesetzten Frist.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4349 am: 05.06.2023 12:34 »
Einige Länder werden jedoch nicht in die Pötte kommen, da diese selbst anhängige Verfahren vor dem BVerfG haben! Dann wird argumentiert wie in Berlin! Dort bezog sich das Urteil des BVerfG auf die R-Besoldung! Die Kolleginnen und Kollegen der A-Besoldung warten bis dato weiterhin auf ihr Geld!!!  >:( Der alte Finanzsenator des Landes Berlin hat da auf das anhängige Verfahren verwiesen. So kann man es auch machen  >:(