Die FHB will offenbar das letzte Tarifergebnis (TV-L) abweichend umsetzen, indem rückwirkend zum 01.10.2023 um 1,85 % linear, zum 01.11.2024 um 200 € pauschal und wiederum zum 01.02.2025 um 3,65 % linear erhöht wird.
In der heutigen Sitzung des Senats der FHB wurde eine
Senatsvorlage mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" (BremBBVAnpG 2023/2024/2025) beschlossen.
Diese enthält u. a. in der Begründung des Gesetzes (ab S. 55 der PDF) die ausführlichen Einlassungen und Darstellungen zu den durchgeführten Prüfschritten nach der Prüfsystematik des BVferfG zur Sicherstellung einer amtsangemessen Alimentation.
Man ist offenbar der Ansicht, diese mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sicherzustellen. ("
Mit den geplanten Maßnahmen zur Anpassung der Bezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 und für die Jahre 2024 und 2025 wird eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt. Eine Unteralimentation ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe zu verneinen."; vgl. S. 56 der PDF)
Vielleicht kann sich einer unserer Experten (Swen?) diese Ausführungen bei gegebener Lust/Laune/Zeit einmal anschauen und eine kurze Einschätzung geben. Und sei es nur zum eigenen Amüsement, denn das Ergebnis lässt zweifeln...