Der Beamte in mir findet es hingegen für die Sache sinnvoll und auch gut, dass Lehrer heute in der Regel verbeamtet werden. Denn damit wird dem einzelnen Lehrer eine langfristige Sicherheit geboten, die für die einzelnen Schulleitungen zu langfrstiger Planungssicherheit und für die einzelnen Schüler eine insgesamt stabilere Lernwelt schafft. Aber diese meine Sicht auf die Dinge kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit beanspruchen, ist nur eine - also meine - moralische Bewertung, die sich aus jahrzehntelanger Erfahrung speist.
Da bin ich inhaltlich voll bei dir, allerdings ist es doch traurig, wenn Lehrer (nur) durch ein Beamtenverhältnis langfristig an ihre Tätigkeit gebunden werden. Aus meiner Sicht sollte der Beruf an sich sowie das Umfeld so gut gestaltet werden, dass jeder Lehrer von sich aus diesen Beruf dauerhaft ausüben möchte und auch ohne Ängste einer Entlassung kann.
An einer Stelle habe ich wiederum eine grundlegend andere Sicht auf die Dinge - und das ist nicht meine, sondern (wie so häufig) die verfassungsrechtliche: Wenn Du schreibst, es "sollte sich auch das Beamtentum, das Bild der 'hergebrachten Grundsätze' und die Besoldung entsprechend modernisieren", dann ist das hinsichtlich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums prinzipiell unmöglich.
(...)
Der langen Rede kurzer Sinn: Hergebrachte Grundsätze wie das Treue-, Laufbahn-, Leistungs- oder Alimentationsprinzip oder auch das Streikverbot (...).
Und auch da bin ich bei dir, dennoch sehe ich Modernisierungsansätze, die auch schon teilweise angegegangen wurden:
Laufbahnprinzip:
Durch den Versuch, innerhalb bestehender Laufbahnen die amtsangemessene Alimentation umzusetzen wurden vielerorts (Eingangs-)Ämter gestrichen, so dass im Extremfall eine Laufbahn nur noch aus 2-3 Ämtern besteht. Das Laufbahnprinzip ist insoweit schon ad absurdum geführt.
Weiterhin wurde - z.B. beim Polizeivollzug - in einigen Bundesländern die Laufbahn des mD gestrichen, so dass es nur noch studierte Schutzpolizisten gibt (weil keiner für ein mD-Gehalt seinen Kopf hinhalten möchte).
Hier ist einiges durcheinander geraten, so dass es einer Reform bedarf; insbesondere auch einer vertikalen Durchlässigkeit.
Amtsangemessene Alimentation:
Hier wird durch Streichungen von Eingangsämtern / Eingangs-Erfahrungsstufen sowie durch familienbezogene Zulagen versucht, das bisherige System zu retten. Klar ist aber dabei, dass gerade im mittleren Dienst es zu einer Unteralimentation gekommen ist, so dass Tarifbeschäftigte (außer bei 3+ Kindern) finanziell bessergestellt sind. Eine pauschale Erhöhung um z.B. 30 % für alle Besoldungsgruppen würde dies zwar in Teilen heilen, allerdings kann mir auch keiner sagen, dass ein Beamter A14/7 (Bei dem mit einem Alter von 50 Jahren die Kinder aus dem Haus sind) mit einem Nettoeinkommen von 4.500,-- € unteralimentiert wäre.
Kurzum - an Grundsätze wie das besondere Dienst- und Treueverhältnis und (damit verbunden) das Streikverbot geht es mir gar nicht; eher an die anderen "hergebrachten Grundsätze" die mir entweder etwas zu hergebracht (= veraltet) sind oder kaputtreformiert wurden.
P.S. Streikrecht - wieso nicht? Auch in Krankenhäusern wird gestreikt und dennoch kein Notfall sterben gelassen