Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
62.707 € als Angestellter oder 54.624 € als Beamter A12 Stufe 3
Spid:
Du vergisst in der Rechnung die AG-Beiträge, denn sie sind es, die die höhere Rentenleistung bewirken. Die Gegenleistung muß sich am Gesamtbeitrag messen. Unter diesen Bedingungen liegt die VBL im unteren Drittel. Sie ist auch kein steuer- und sozialversicherungsrechtlich günstiger Durchführungsweg. Neben diesen Schwächen beteiligt sich der AG jetzt auch nicht sonderlich stark an der Altersversorgung. Ab 8,8% vom Bruttogehalt AG-Beitrag kämen wir in interessante Bereiche.
JC83:
--- Zitat von: Spid am 30.09.2020 10:09 ---Du vergisst in der Rechnung die AG-Beiträge, denn sie sind es, die die höhere Rentenleistung bewirken. Die Gegenleistung muß sich am Gesamtbeitrag messen. Unter diesen Bedingungen liegt die VBL im unteren Drittel. Sie ist auch kein steuer- und sozialversicherungsrechtlich günstiger Durchführungsweg. Neben diesen Schwächen beteiligt sich der AG jetzt auch nicht sonderlich stark an der Altersversorgung. Ab 8,8% vom Bruttogehalt AG-Beitrag kämen wir in interessante Bereiche.
--- End quote ---
Vergessen an sich habe ich es nicht, da ich vom "verfügbaren" Netto-Betrag ausging, sprich was kann ich selbst machen/einzahlen. Die Beiträge vom AG kann ich ja nicht "verwenden", aber ja, stimmt.
Besser geht ja sowieso immer, als weiterer Baustein in der AV ist es monetär dann eben ein nettes Zubrot.
Die fehlende Aktienkultur (insbesondere bei Politikern wie Sparbuch-Scholz) in Deutschland verhindert leider Konstrukte wie einen 401-K-Depot.
Spid:
Sicher. Die VBL ist auch besser als keine bAV, sie ist aber weder ein Alleinstellungsmerkmal noch wäre sie „gut, echt gut“. Selbst im öD gibt es mit einigen ZVK bAV-Systeme, die deutlich attraktiver sind.
TV-Ler:
--- Zitat von: JC83 am 30.09.2020 09:59 ---Ich zahle aktuelle 80 € als AN-Beitrag;
--- End quote ---
Zzgl. der höheren Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aufgrund des durch die AG-Umlage erhöhten sozialversicherungspflichtigen Entgelts.
JC83:
--- Zitat von: Spid am 30.09.2020 10:28 ---aber weder ein Alleinstellungsmerkmal noch wäre sie „gut, echt gut“.
--- End quote ---
Vllt. hat der Kollege "fresh2" keine bAV als Vergleich herangezogen ;)
Allerdings dürfte man in E12/Stufe 5 perspektisch ohnehin keine finanziellen Probleme haben, da die gesetzliche Rente plus VBL plus ein Aktien-Depot hier mehr als auskömmlich sein dürfte.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version