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IT-Fachkräftezulage

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WasDennNun:

--- Zitat von: Pseudonym am 19.09.2020 15:31 ---Nun, wenn der AG den Beweis der Wertigkeit und der AN die Zulage haben will, "muss" man halt doch ;-)

Entscheidung nach Aktenlage ist revisionsfest. Es ist an sich dämlich, einen guten AN zur Bewerbung außerhalb zu zwingen. Andererseits ist es - bis zu einem gewissen Grad - nachvollziehbar.

--- End quote ---
Nein! Nicht nur dämlich, sondern absolutes Versagen.
Wenn man dem Mitarbeiter sagt: Könnten sie pro forma uns eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zukommen lassen, damit wir was für die Akten haben, dass kann ich noch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen.
Ersten ggfls. dürfte ich den Vertrag nicht vorlegen.
Zweitens wenn ein AG so die Wertschätzung ausdrückt, dann hat er ein mieses Personalmanagement.
Drittens wenn man gesagt bekommt vom AG, hole dir ein besseres Angebot ein, dann schauen wir mal ob wir da mitgehen können, dann macht man was?
Man zieht seinen Mantel an und ist zur Tür raus.

So hält man willige MA auf keinen Fall im öD.

Versagertruppen sind dass, gut dass das sich bei uns geändert hat.(Land nicht Bund)

Bernd32:
Ich empfinde es auch eher als etwas übertrieben. Aus mehreren Gründen.
Ich soll jetzt den Bewerbungsprozess bei einer anderen Firma vollständig durchlaufen, in dem Wissen, dass ich sowieso ablehnen werde und es mir nur um den AV geht? Der Aufwand ist enorm. Und auch in einem gewissen Grad dem dritten AG gegenüber moralisch verwerflich.
Und all das ist in meinen Augen gar nicht nötig. Höherer Dienst, d.h. Masterabschluss. Es ist doch völlig klar, dass ich im privaten Sektor ein vergleichbares Gehalt (TVöD + Zulage) erzielen könnte. Wozu also meine und die Zeit dritter Unternehmen stehlen.

finethoma:
Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.
Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.

Es ist ja auch meine Ansicht, dass wenn man schon eine Einstellungszusage/einen unterschriebenen Vertrag in der Hand hat und die externen Bewerbungsrunden schon durchgemacht hat, man ja schon moralisch und innerlich weg ist.

Von anderen KuK wurde dann auch berichtet das wohl auch mal nur kürzere Zeiten (1-2 Jahre) angeboten werden, auch unter dem Irrglauben, dass wenn das Rundschreiben alle 2 Jahre abläuft dann auch die Maßnahmen ablaufen sollten.

Ich greife dann gleich mal vor, dass es im TVöD keinen höheren Dienst gibt (Beamtenrecht) und der Master zwar eine der Vorraussetzungen für eine Stelle sein kann, aber man mit einem Master nicht gleich automatisch höhereingruppierte Stellen bekommt.
In der Wirtschaft kann man ja auch ganz ohne akademische Ausbildung richtig gut verdienen.

Es sind ja nicht nur Unternehmen die man dann mit falschen Einstellungszusagen belastet, wenn sich auf andere Stellen im öffentlichen Dienst beworben wird um da Einstellungszusagen als Verhandlungsbasis zu bekommen, wirft man ganze Stellenausschreibungsrunden über den Haufen.
Wenn alle bzw. der vermeintliche dann in letzter Minute abspringen, dann kann das Monate bis Jahre dauern bis das wieder in Gang kommt und alle Geschäftsgänge durchlaufen hat.
Gerade bei IT-Stellen bzw. IT-nahen Stellen ist das dann spassig.

Wie ich bereits erwähnte, hieß es auch mal bei uns im Haus, dass nur hD-Aquivalente zusagen brauchten und dann wieder das grundsätzliche alle sowas benötigten. Ergo knappe Kassen oder andere Zuständigkeiten im Personalbereich.

WasDennNun:

--- Zitat von: finethoma am 23.09.2020 19:59 ---Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.
Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.

--- End quote ---
Richtig, deswegen fürs Lochen und Abheften würde auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin reichen, dass würde ich noch ansatzweise verstehen.
Aber am Ende ist es halt nur eine Loosertruppe, die zu faul oder zu dämlich ist ein paar Zeilen zu schreiben, um diese drohende Abwanderung glaubhaft zu machen.

Tashibo:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.09.2020 07:51 ---
--- Zitat von: finethoma am 23.09.2020 19:59 ---Da wird dann sicher gerne auf das BMI-Rundschreiben verwiesen.
Es geht ja formal um die Bindung bzw. Verhinderung einer bevorstehenden Abwanderung
Um einer bevorstehenden Abwanderung von Tarifbeschäftigten mit informations-technisch geprägten Tätigkeiten entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend erneut für längstens jeweils weitere fünf Jahre gewährt werden,
...
Voraussetzung für die erneute Gewährung der IT-Fachkräftezulage ist, dass die Maßnahme von der Dauer wie auch vom Umfang her erforderlich ist, um benötigtes vorhandenes IT-Fachpersonal zu halten. Es liegt in der Verantwortung der Dienst-stellen, die Erforderlichkeit z. B. anhand von Belegen, Nachweisen oder anderen glaubhaften Darlegungen über eine bevorstehende Abwanderung zu prüfen und zu dokumentieren.
Liegt also im Ermessen der Dienststelle/Personaler, was denn genau gefordert wird.
Das dann gerne auf Papiere/Verträge/Einstellungszusagen geschaut wird ist dann für die Revisionssicherheit praktisch falls der Rechnungshof mal ins Haus kommt.

--- End quote ---
Richtig, deswegen fürs Lochen und Abheften würde auch eine Einladung zu einem Vorstellungstermin reichen, dass würde ich noch ansatzweise verstehen.
Aber am Ende ist es halt nur eine Loosertruppe, die zu faul oder zu dämlich ist ein paar Zeilen zu schreiben, um diese drohende Abwanderung glaubhaft zu machen.

--- End quote ---

Gerade die Abwanderungstexte sind doch in der Regel ein Standard Textblock. Da will einfach jemand nichts machen. Unser Oberster Chef sagte mal "Wer sich schon umgesehen hat, der ist Gedanklich schon weg". Lieber vorher Verhandlungen auf Augenhöhe führen und den Papierkram soll dann die Führungskraft oder Personaler machen.

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