Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
IT-Fachkräftezulage
Lars73:
Bei uns wird es recht routinemäßig gewährt. (Bis zur Verbeamtung, dann nicht mehr.)
Bernd32:
Ich nutze diesen Thread einfach mal für meine Frage bzgl. der IT-Zulage. Ich hoffe, das ist in Ordnung.
Mit wurde eine Stelle im höheren Dienst angeboten. Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss. Dann zieht das Amt ggf., durch das Gewähren der Zulage, nach.
Hat jemand Erfahrung damit? Was bedeutet hier nachweisen? Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?
Pseudonym:
--- Zitat von: Bernd32 am 19.09.2020 13:35 ---Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?
--- End quote ---
Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.
WasDennNun:
--- Zitat von: Pseudonym am 19.09.2020 13:43 ---
--- Zitat von: Bernd32 am 19.09.2020 13:35 ---Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?
--- End quote ---
Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.
--- End quote ---
Müssen muss man nix, aber die müssen ja auch keine Zulagen zahlen.
Und wenn man von jemanden fordert, dass er einen besseren AV vorlegen soll, damit man ihm trotzdem weniger Geld gibt .... die haben die nix verstanden. Aber so ist ja leider oftmals die Qualität der Personaler im öD.
Was ich noch verstehen kann, ist dass sie zur Dokumentation der Wechselwilligkeit eines Kollegen ein Einladung zum VG haben wollen.
Pseudonym:
Nun, wenn der AG den Beweis der Wertigkeit und der AN die Zulage haben will, "muss" man halt doch ;-)
Entscheidung nach Aktenlage ist revisionsfest. Es ist an sich dämlich, einen guten AN zur Bewerbung außerhalb zu zwingen. Andererseits ist es - bis zu einem gewissen Grad - nachvollziehbar.
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