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IT-Fachkräftezulage
Acetylen:
Ich bekomme eine IT Fachkräftezulage. Die heisst übrigens tatsächlich genau so, zumindest bezeichnet mein Arbeitgeber dieser in meiner Gehaltsabrechnung so. Diese habe ich allerdings bei der Einstellung verhandelt. Wenn man schon in einem Beschäftigungsverhältnis steht wird es wohl schwieriger. Ich kenne das so dass man dann einen konkreten Abwanderungswillen nachweisen muss um diese zu erhalten. Ein Zwischenzeugnis zu beantragen könnte beispielsweise hilfreich sein. Das wird aber vermutlich in jeder Behörde etwas anders gehandhabt.
Ich musste bezüglich der Zulage nichts unterschreiben.
Spid:
Ob sie genau so oder anders heißt, ist unbeachtlich. Es gibt sie im TVÖD nicht. Es handelt sich um eine übertarifliche Leistung, die in keinem Zusammenhang zum TVÖD steht.
finethoma:
Hallo,
das leidige Thema kenne ich.
In meiner Bundesbehörde haben schon viele versucht die IT-Fachkräftezulage zu bekommen, so sie denn davon wissen.
Nach Aussage der Personalabteilung muss das vom MA selber ausgehen, die Leitung bestätigt das nur und gegebenfalls den Umfang der Rahmensauschöpfung. Hier wird der Rahmen bis 1000 Euro aber wohl nie ausgeschöpft.
Ebenso lautete die Aussage mal, dass nur die höheren Eingruppierungen konkrete Zusagen für externe Stellen vorweisen sollen, dann wieder das alle eine unterschriebene externe Einstellungszusage vorweisen sollten.
Meiner Meinung nach ist es dann ja eigentlich schon zu spät.
Dementsprechend sind auch vermehrt Kollegen dann gegangen.
Allgemein wird das Thema ungern gesehen und dann auch mit fehlender finanzieller Unterfütterung abgefertigt.
Zudem scheint der ganze Ablauf dazu schlecht unterfüttert zu sein. Selbst der Personalrat hatte noch nie von sowas gehört (fällt eigentlich mit in Zuständigkeit) obwohl es wohl schon mal in meiner Behörde gewährt wurde.
Laut Aussage des BMI im Behördenspiegel vom August 2019 auf Seite 5
https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2019_august/4
wurde wohl bundesweit seit 2012 die IT-Fachkräftezulage gerade mal 63 mal gewährt (Laut Artikel 08/2019).
Daraus kann dann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.
Mir bleibt nur wieder Druck zu machen oder halt unzufrieden bleiben.
S. Thoma
Lars73:
Die 63 bezieht sich auf dem Beamtenbereich. Für Tarifbeschäftigte dürfte es deutlich mehr genutzt werden.
finethoma:
Hallo,
dann nehme ich diesen Teil der Aussage zurück, da hat mich dann wohl mein Gedächtnis getrügt.
Die Kernaussage, dass es oft nicht gewährt wird bleibt ja.
Bei meinem PR und dem PR des Ressorts war das auch alles Neu und wurde dann mehr oder weniger abgewunken.
Nach den Motto "Dann gehen Sie halt."
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