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Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst

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Tiga:
Hallo,
ist eine Weiterqualifizierung zum Fachwirt in einem technischen Beruf gleichzusetzen mit einem Bachelor Abschluss? Würde das dann als Eignungsvoraussetzung zum gehobenen Dienst ausreichen?

Organisator:
nein.

Für den gehobenen Dienst ist ein Bachelor erforderlich, oder ein gleichwertiger Abschluss (vgl. § 17 BBG).

Gleichwertiger Abschluss wäre z.B. ein Diplom-Verwaltungswirt (FH), wie es ihn früher mal gab.

Elur:
Den Diplom-Verwaltungswirt (FH) gibts doch immer noch. Ich hab diesen Abschluss zumindest vor etwas über 2 Jahren gemacht.

Rudi_Regenbogen:
Ich bin Fachwirt und im mD.

Asperatus:
Sowohl ein (geprüfter) Fachwirt als auch ein Bachelor sind laut DQR dem Qualifikations-Niveau 6 zugeordnet, siehe https://www.dqr.de/media/content/2020_DQR_Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_01082020.pdf

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus (§ 20 Satz 1 BLV). "Hochschule" bezieht sich hier sowohl auf den Bachelor als auch den "gleichwertigen Abschluss".

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung beantwortet deine Frage recht eindeutig mit nein:

"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."

Zum Nachlesen: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm

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