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Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
Tiga:
Hallo,
ist eine Weiterqualifizierung zum Fachwirt in einem technischen Beruf gleichzusetzen mit einem Bachelor Abschluss? Würde das dann als Eignungsvoraussetzung zum gehobenen Dienst ausreichen?
Organisator:
nein.
Für den gehobenen Dienst ist ein Bachelor erforderlich, oder ein gleichwertiger Abschluss (vgl. § 17 BBG).
Gleichwertiger Abschluss wäre z.B. ein Diplom-Verwaltungswirt (FH), wie es ihn früher mal gab.
Elur:
Den Diplom-Verwaltungswirt (FH) gibts doch immer noch. Ich hab diesen Abschluss zumindest vor etwas über 2 Jahren gemacht.
Rudi_Regenbogen:
Ich bin Fachwirt und im mD.
Asperatus:
Sowohl ein (geprüfter) Fachwirt als auch ein Bachelor sind laut DQR dem Qualifikations-Niveau 6 zugeordnet, siehe https://www.dqr.de/media/content/2020_DQR_Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_01082020.pdf
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus (§ 20 Satz 1 BLV). "Hochschule" bezieht sich hier sowohl auf den Bachelor als auch den "gleichwertigen Abschluss".
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung beantwortet deine Frage recht eindeutig mit nein:
"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."
Zum Nachlesen: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm
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