Nein, das steht da nicht. Da ich eine Einschränkung auf tarifrechtliche Fragen nicht eingebracht habe, ist das auch ohne Belang. Ein Bezug zum Tarifvertrag ist aber eben nicht gegeben, bloß weil auf das Arbeitsverhältnis der jeweilige Tarifvertrag Anwendung findet oder weil man Beschäftigte des jeweiligen Tarifvertrags erreichen möchte, denn ansonsten wären leckere Kochrezepte von oder für TVÖDler, Zubereitungshinweise für TVÖDler, eingewachsene Fußnägel von TVÖDlern oder Viagrawerbung für TVÖDler ebenso passend wie „Ich bin TVÖDler und komme nicht darauf klar, daß ich mich im Auswahlverfahren nicht durchsetzen konnte und derjenige, der es getan hat, mein Chef wird“.