Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
höherwertige Tätigkeiten
kcpb:
Liebe Alle,
eine Mitarbeiterin wurde auf eine bewertete E13 Stelle nach E11 eingestellt. Die TDS wurde entsprechend der neuen Eingruppierung von überwiegend selbstständiger Arbeit in "Mitarbeit/Mithilfe bei" geändert. Die Mitarbeiterin führt aber die Tätigkeiten alle selbstständig und eigenverantwortlich aus. Mehrere Gespräche mit dem Chef waren bisher ergebnislos.
Welche Möglichkeiten hat die Kollegin - ausser sich an den Personalrat zu wenden - ?
* Zahlung einer Zulage?
* Eigentantrag auf Höhergruppierung?
Danke im Voraus für eure Hilfe
LG kcpb
Spid:
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist - außer in den Fällen, wo der TVÜ-L ihn ausdrücklich vorsieht, die aber hier offenkundig nicht vorliegen - weder vorgesehen noch erforderlich, da TB ohnehin stets entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Ein solcher Antrag wäre schlicht unbeachtlich und muß vom AG nicht mal zur Kenntnis genommen, geschweige denn bearbeitet werden. Für was sollte im Sachverhalt eine Zulage gezahlt werden?
Organisator:
Verstehe ich das richtig, dass mittels Tätigkeitsdarstellung der Mitarbeiterin E-11 bewertete Tätigkeiten übertragen wurden? Dann müsste sie diese nur wie übertragen ausführen.
Was soll Ziel der Übung sein?
Ansonsten sind selbständige Leistungen eher ein Tätigkeitsmerkmal für E7-E9a.
kcpb:
die Tätigkeiten sind über die Personalabteilung nach E13 eingestuft - nach dem Weggang des bisherigen Stelleninhabers wurde die Stelle neu ausgeschrieben und durch leichte Veränderungen in der TDS (statt eigenverantwortlich und selbstständig zB auf Mithilfe bei, Zuarbeiten von usw.) nach E11 eingestuft, weil der Chef der Meinung war, dass eine E11 "ausreichen" würde ;-) - tatsächlich erwartet er aber Leistungen, die über die in der TDS aufgeführten Aufgaben/Tätigkeiten hinausgehen. Nämlich eigenverantwortliches Handeln, usw. .. wie in der ehemaligen TDS nach E13 beschrieben.
Die Idee miteiner Zulage würde in dem Fall Übertragung/Dulden höherwertiger Tätigkeiten eine Möglichkeit sein
Spid:
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit. Eine Zulage ist nicht vorgesehen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version