Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
höherwertige Tätigkeiten
kcpb:
@Spid .. davon gehe ich aus, daher meine Frage im Eingangspost - wie geht man hier vor? Antrag auf Höhergruppierung OHNE Einbindung des Leiters? eher nicht möglich oder? Antrag auf Zahlung einer Differenz-Zulage zwischen E11 und E13 wegen Ausübung höherwertiger Tätigkeiten? müsste auch über den Leiter gestellt werden? Einschalten des Personalrats? immer kein guter Weg, wenn man noch weiterhin dort arbeiten möchte :P
Hast du eine Idee?
VG
Spid:
Wie ich bereits ausführte, ist ein solcher Antrag völlig unbeachtlich und eine Zulage nicht vorgesehen. Warum hältst Du die Erwartungen subalternen Führungspersonals überhaupt für erheblich für Deine zu erbringende Arbeitsleistung?
Bastel:
--- Zitat von: kcpb am 04.08.2020 07:50 ---
Hast du eine Idee?
VG
--- End quote ---
Einfach nur den Kram machen der einem übertragen wurde? Dann arbeite dem Leiter einfach nur zu...
Organisator:
--- Zitat von: kcpb am 04.08.2020 07:50 ---@Spid .. davon gehe ich aus, daher meine Frage im Eingangspost - wie geht man hier vor? Antrag auf Höhergruppierung OHNE Einbindung des Leiters? eher nicht möglich oder? Antrag auf Zahlung einer Differenz-Zulage zwischen E11 und E13 wegen Ausübung höherwertiger Tätigkeiten? müsste auch über den Leiter gestellt werden? Einschalten des Personalrats? immer kein guter Weg, wenn man noch weiterhin dort arbeiten möchte :P
Hast du eine Idee?
VG
--- End quote ---
Wenn Aufgaben nach E 11 übertragen wurden sind nur diese auszuführen. Eine andere Erwartungshaltung kann der Chef gerne haben, das ist dann aber sein Problem. Wenn der Chef E 13-Tätigkeiten ausgeführt haben möchte, muss er diese übertragen lassen.
Die genannten Anträge können zwar eine Erwartungshaltung darlegen, sind aber tarifrechtlich nicht vorgesehen und daher muss der Arbeitgeber diese noch nicht einmal ignorieren.
Lars73:
Wobei natürlich in der E11 eigenverantwortliches Handeln ganz normal ist.
Ob die vom Vorgesetzten gewünschten Tätigkeiten tatsächlich nicht von der E11 gedeckt sind kann man aus dem bisher vorgetragenen nicht erschließen. Erst dann stellt sich die Frage wie man mit dem Unterschied wahrzunehmende Tätigkeit/übertragende Tätigkeit umgeht.
Welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift. (Wenn nicht bekannt grobe Beschreibung der Tätigkeit die für die Einschätzung E11/E13 sowieso hilfreich wäre.
Wenn man E13 haben möchte ist es am einfachsten sich auf eine Stelle nach E13 zu bewerben.
Ansonsten wäre zu klären was die wahrzunehmenden Aufgaben sind. Wenn diese E13 sind kann die Eingruppierung grundsätzlich durchgesetzt werden. Allerdings nicht ohne ggf. die Rechte aktiv einzufordern und dabei einen Konflikt mit Vorgesetzten und Arbeitgeber in Kauf zu nehmen.
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