Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
Ron90:
Hallo zusammen,
ich arbeite seit über 20 Jahren in der EDV. Davon seit ca. 15 Jahren im öffentlichen Dienst mit bisher unterschiedlichsten EDV-Tätigkeiten von der Programmierung bis hin zu rein administrativen Dingen und div. Projekten. Ich habe eine Fachinformatiker ähnliche Ausbildung und ein leider abgebrochenes Informatik-Studium. Aufgrund meiner langen EDV-Zugehörigkeit bin ich seit ein paar Jahren als sonstiger Angestellter ganz fies in 11.4 EG9a FG2 (früher 11.4 EG9 FG5) eingruppiert.
1.) Kann mir jmd. sagen wo ich da denn nun ab 1.1.2021 lande? Gibt es hier irgendwelche Überleitungen/Automatismen oder muss die Stelle ganz neu bewertet werden? Kann das auch theoretisch wieder nach unten gehen, auch wenn die Tätigkeiten gleichbleiben? (Bei 11.4 geht ja derzeit nicht weniger.)
2.) Ich habe ausgerechnet auch noch zum 1.1.2021 meinen automatischen Stufenaufstieg von EG9aS4 nach EG9aS5, der ja schon sehr beachtlich ist (gut 400EUR brutto). Angenommen es erfolgt eine schon sehr lange ersehnte Höhergruppierung >EG9a ebenso zum 1.1.2021. Erfolgt die Höhergruppierung von EG9aS4 aus (4 Jahre verschenkt) oder von EG9aS5 aus? (Falls eine Höhergruppierung von EG9aS4 ausgeht wäre es ja ganz „schlau“ das zu tun, damit ich nur den Garantiebetrag bekomme und nicht die 400EUR wie beim regulären Stufenaufstieg.)
3.) Eine Frage die mich schon lange quält … wie ist denn ein vertieftes Teilgebiet definiert bzw. was macht ein Teilgebiet „vertieft“? (siehe derzeit 11.4 EG9b FG3) In meiner Arbeitsplatzbeschreibung sind bei den Anforderungen der Fachkenntnisse einige Vertiefungen beschrieben. Trotzdem wird mir eine höhere Eingruppierung verwehrt. Wie kann das sein? Das widerspricht sich doch irgendwie.
Gleiche Frage stelle ich mir jetzt schon in der neuen EGO … was macht eine Tätigkeit „entsprechend“? (siehe neue EGO 11 EG10 FG1; Eintrittskarte dank sonstigen Angestellten hätte ich ja oder etwa nicht?)
Wäre super, wenn hier jmd. etwas Licht ins Dunkle bringen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ronny
Spid:
1. Mindestens in E10 Fg. 1, sofern Du tatsächlich "sonstiger Beschäftigter" bist.
2. Bei einer Höhergruppierung, die scheinbar zur gleichen Zeit stattfindet wie ein Stufenaufstieg, findet erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung statt.
3. Nicht ein Teilgebiet ist vertieft, sondern die Fachkenntnisse in diesem Teilgebiet sind es. Es ist eine Steigerung der benötigten Fachkenntnisse in der Tiefe. Wenn für sie das Fachwissen und die Fähigkeiten des entsprechenden Bildungsabschlusses o.ä. erforderlich ist, entspricht die Tätigkeit diesem.
Ron90:
Hallo Spid,
erstmal super vielen Dank für die Antwort.
1.) Ich bin def. ein sonstiger Angestellter, da ich ja sonst gar nicht in 11.4 EG9a FG2 sein könnte, oder? Sonst wäre ja ein Studium nötig das ich ja nicht habe. Auch steht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung eine etwas längere Begründung warum ich die gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen habe, um eben in 11.4 EG9a FG2 überhaupt Platz nehmen zu dürfen. Kann man mir sowas einfach so wegnehmen? Darf ich Dich auch noch bitte fragen wie Du auf die E10 kommst? Wo ist denn diese Überleitung beschrieben? Hast Du da mal bitte einen Link für mich? (Entschuldige bitte dass ich da nun etwas zweifle, aber das wäre zu schön! ;) )
2.) Angenommen es stimmt mit der E10. Wo würde ich da denn landen? Ich habe mir mal diese Höhergruppierungsmatrix angeschaut:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Außerdem die Entgelttabelle 2021:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&matrix=1
Ich würde also zum 1.1.21 von E9a/5 (3831.78EUR) nach E9b/4 (Rückstufung mit 180 € Garantiebetrag; Spielt der Garantiebetrag hier überhaupt eine Rolle da es ja noch weiter geht oder wird der summiert?) nach E10/3 (Wieder eine Rückstufung mit 180 € Garantiebetrag) Was wäre denn dann das neue Gehalt? E10/3 mit einem Betrag, der nicht in der Entgeldtabelle vorhanden ist wie z.B.: 3831.78EUR + 180EUR?
3.) In meiner Arbeitsplatzbeschreibung steht z.B. „erforderliche Fachkenntnisse für Arbeitsvorgang 3: Scripting; Netzwerkkenntnisse, usw." und in derselben Zeile steht dann: „Kenntnistiefe: V = vertiefte Kenntnis einschl. Rechtsprechung und Literatur) das sind doch dann die vertieften Fachkenntnisse, oder? Braucht man hier einen gewissen Prozentsatz des Arbeitsvorgangs?
Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Spid:
1.) Bislang haben wir lediglich möglicherweise die Rechtsmeinung des AG, Du seist sonstiger Beschäftigter. Sonstiger Beschäftigter ist man oder nicht, der Sachverhalt ist einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Der AG könnte durchaus irren - und dürfte einen solche Irrtum auch nach Jahrzehnten noch korrigieren. TB im Abschnitt 11 mit Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit (und entsprechende sonstige Beschäftigte) sind mindestens in E10 eingruppiert, siehe die ab dem 01.01.2021 gültigen Tätigkeitsmerkmale. Da Du derzeit in E9a Fg. 2 eingruppiert bist, liegt eine auszuübende Tätigkeit vor, die genau dieses Merkmal mindestens erfüllt. Es handelt sich nicht um eine Überleitung, sondern um eine Höhergruppierung.
2.) Eine Rückstufung findet nicht statt. Die Stufen der höheren Entgeltgruppe sind andere Stufen als jene der bisherigen Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung erfolgt, sofern E10 die zutreffende Eingruppierung ist, es könnte sich ja auch eine höhere Entgeltgruppe ergeben, in E10/3, für die Verweildauer in E10/3 erhältst Du das Entgelt der E9a/5 plus 180€ Garantiebetrag.
3.) Betrachtungsebene ist der Arbeitsvorgang, ein tarifliches Merkmal liegt in ihm vor oder nicht. Es kann nicht anteilig an ihm vorliegen. Aus den Schilderungen lassen sich keine Rückschlüsse ziehen, ob vertiefte Fachkenntnisse vorliegen.
Ron90:
Wenn ich Dich richtig verstehe, wird das ja wirklich spannend. Wenn mein AG nach 6 Jahren plötzlich die Sachlage anders einschätzt und meint ich wäre plötzlich kein Sonstiger mehr, dann bleibt mir ja im Endeffekt nur die gerichtliche Überprüfung. Das würde mich dann aber wirklich interessieren wie das ein Richter einschätzt. Zu verlieren habe ich ja in so einem Fall nichts.
Jetzt hätte ich noch eine Frage, die mich interessieren würde …
Was passiert denn mit den ganzen Fachinformatikern? So weit ich weiß sind die derzeit bei uns im Techniker-Bereich 22.2 eingruppiert. Die müssen ja dann auch irgendwie in die Neue 11 rüber. Kann man da schon irgendwelche Rückschlüsse ziehen? Wird da eine EG9a auch wieder zur EG9a oder erfolgt hier auch eine Höhergruppierung?
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