Hallo,
ich wurde mit einer E11 Stufe 1 vor ca. 7 Jahren bei einer Behörde angestellt. Leider wur-de damals meine Erfahrung von 5 Jahren aus einer Anstellung bei einer Bundesbehörde nicht anerkannt.
Nach fünf Jahren bin ich dann zu einer Oberbehörde gewechselt und es wurden mir gleich 2 Stufen vorgewährt.
Zu diesem Zeitpunkt war ich dann in der Stufe 5.
Jetzt wurde für alle IT Kräfte die IT Zulage von 1000€ gewährt. Bedeutet für mich, dass die Stufenanpassen rückwirkend gemacht wurde (nun mittlerweile offiziell Stufe 4 statt 6) und ich die Zulage nur noch erhalte. Ich kriege da durch immer noch mehr Geld als vorher aber den Vorteil gegenüber meinen anderen Kollegen ist nun weg. Das Wechselkriterium ist nun weg und ich bin auf der gleichen Ebene wie meine Kollegen.
Die IT Stelle ist für beide Behörden zuständig, ich bin dann wegen dem finanziellen Aspekt zur Oberbehörde gegangen und meine Akte wurde sozusagen nur weiter gereicht. Es gab also keine richtige Neueinstellung wo ich noch verhandeln hätte können. Die neue Behörde sagt, dass die dadurch nicht noch einmal mein Lebenslauf nach Erfahrung prüfen könne um vielleicht so noch meine 5 Jahre bei der Bundesbehörde anzuerkennen. Denn dies hat bereits vor meinem Wechsel die Behörde getan.
Nun stellen sich zwei Fragen für mich:
1.) Gibt es keine Möglichkeit dass ich einmal die IT-Zulage erhalte und die zwei Stufenvor-gewährung?
2.) Kann die jetzige Behörde wirklich nicht im Nachhinein nochmal prüfen ob meine Erfah-rung von den 5 Jahren Bundesbehörde angerechnet werden kann?
Ich hoffe Ihr versteht meine Situation, ich möchte keineswegs als "Geld"geil rüber kom-men, aber mir wurde damals nun mal ein Vorteil eingeräumt der durch meine Leistung wiedergegeben wurde und nun sind alle gleich gestellt. Und halt die Misere, dass alter Ar-beitgeber angeblich nur diese Erfahrung prüfen konnte und mein neuer Arbeitgeber nicht noch einmal nachträglich