Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

IT-Fachkräfte Zulage & Stufen

(1/2) > >>

Homm2000:
Hallo,

ich wurde mit einer E11 Stufe 1 vor ca. 7 Jahren bei einer Behörde angestellt. Leider wur-de damals meine Erfahrung von 5 Jahren aus einer Anstellung bei einer Bundesbehörde nicht anerkannt.

Nach fünf Jahren bin ich dann zu einer Oberbehörde gewechselt und es wurden mir gleich 2 Stufen vorgewährt.
Zu diesem Zeitpunkt war ich dann in der Stufe 5.

Jetzt wurde für alle IT Kräfte die IT Zulage von 1000€ gewährt. Bedeutet für mich, dass die Stufenanpassen rückwirkend gemacht wurde (nun mittlerweile offiziell Stufe 4 statt 6) und ich die Zulage nur noch erhalte. Ich kriege da durch immer noch mehr Geld als vorher aber den Vorteil gegenüber meinen anderen Kollegen ist nun weg. Das Wechselkriterium ist nun weg und ich bin auf der gleichen Ebene wie meine Kollegen.

Die IT Stelle ist für beide Behörden zuständig, ich bin dann wegen dem finanziellen Aspekt zur Oberbehörde gegangen und meine Akte wurde sozusagen nur weiter gereicht. Es gab also keine richtige Neueinstellung wo ich noch verhandeln hätte können. Die neue Behörde sagt, dass die dadurch nicht noch einmal mein Lebenslauf nach Erfahrung prüfen könne um vielleicht so noch meine 5 Jahre bei der Bundesbehörde anzuerkennen. Denn dies hat bereits vor meinem Wechsel die Behörde getan.

Nun stellen sich zwei Fragen für mich:

1.) Gibt es keine Möglichkeit dass ich einmal die IT-Zulage erhalte und die zwei Stufenvor-gewährung?

2.) Kann die jetzige Behörde wirklich nicht im Nachhinein nochmal prüfen ob meine Erfah-rung von den 5 Jahren Bundesbehörde angerechnet werden kann?

Ich hoffe Ihr versteht meine Situation, ich möchte keineswegs als "Geld"geil rüber kom-men, aber mir wurde damals nun mal ein Vorteil eingeräumt der durch meine Leistung wiedergegeben wurde und nun sind alle gleich gestellt. Und halt die Misere, dass alter Ar-beitgeber angeblich nur diese Erfahrung prüfen konnte und mein neuer Arbeitgeber nicht noch einmal nachträglich

Spid:
Eine Vorweggewährung von Stufen ist lediglich eine jederzeit widerrufbare Zulage. Sie hat auf die Stufenzuordnung keinerlei Wirkung.

1.) Die IT-Zulage ist keine tarifliche Leistung. Der TV-L trifft zu ihr keine Regelungen. Tariflich steht sie auch einer Vorweggewährung von Stufen nicht entgegen. Letztere kann jedoch jederzeit vom AG widerrufen werden.

2.) Nein. Förderliche Zeiten können lediglich bei Einstellung berücksichtigt werden. Handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung, also eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird und die regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden konnte, warst Du seinerzeit bereits in Stufe 3 eingestellt und der AG irrte über Deine Stufenzuordnung. Derlei hast Du aber nicht vorgetragen.

Homm2000:
zu 1.)

Also diese Stufenvorgewährung wurde nicht aus böswilligkeit beendet sondern mir wurde gesagt, dass dies nicht beides geht.


--- Zitat ---Der Beschluss sieht vor, dass die Fachkräftezulage nicht neben einer Zulage gem.
§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt werden soll. Deshalb sind grundsätzlich etwaige Zulagen
gem. § 16 Abs. 5 TV-L (einschließlich der Zulage für ärztliche
Fachbereichsleiter/innen gem. § 16 Abs. 5 Satz 2 TV-L) zu widerrufen, wenn die
Gewährung einer übertariflichen Zulage nach diesem Rundschreiben vereinbart
werden soll.
--- End quote ---

zu 2.)

ich hatte bei der Bundesbehörde eine E8 und wurde dort direkt in die letzte Stufe hochgezogen. Mein Aufgabengebiet war aber identisch, ich habe sogar ein halbes Jahr die IT-Leitung gehabt.

WasDennNun:
zu 1.) steht da ja klar drin, die wollen nicht beides gleichzeitig zahlen, können könnten sie jederzeit.
zu 2.) Wenn du tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten der E8 hattest, dann ist es äußerst unwahrscheinlich dass diese eine einschlägige Berufserfahrung der E11 sind.
Was natürlich denkbar ist, dass du nicht E8 warst, sondern einen höhere EG hattest und dein alter AG sich zu deinen ungunsten geirrt hat.
Du müsstest also retrospektiv überprüfen (lassen) ob deine Eingruppierung seinerzeit falsch war und du ggfls. doch einschlägige Berufserfahrung hattest.

Homm2000:
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche antworten.

zu. 1.) Könnte ich also trotzdem beantragen ? das ist dann nur eine entscheidung des Hauses? So oft machen die das auch in der Verwaltung nicht, so dass die sich bis ins kleinste auskennen. Also nicht das wir uns falsch verstehen, bei mir steht auf dem Lohnzettel Stufe 4 und hatten mir halt nach dem § die Zulage von zwei Stufen erteilt. Bei meinem anderen Kollegen, der hat jetzt mit Stufe 3 als Neuanstellung angefangen, da wird es ohne Probleme sicherlich gehen mit der zusätzlichen IT-Zulage.

zu 2.)

Wo müsste ich dies überprüfen lassen ? Anhand meinem Arbeitszeugnis könnte man dies ja auch raus lesen oder? Dort steht auch drin, dass ich die IT-Leitung für eine bestimmte Zeit ausgeführt habe.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version