Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Stelle

<< < (14/14)

Buschi:

--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 13:22 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 13:01 ---
--- Zitat von: Spid am 11.08.2020 12:16 ---Dein höheres Maß an Vorstellungsvermögen rückt Dich in die Nähe von Dame Rowling.

--- End quote ---
Danke.
Schade das dir das Fachwissen fehlt zu verstehen was die notwendigen Tätigkeiten sind.

--- End quote ---

Es ist mein überragendes Fachwissen, das mich erkennen läßt, daß die notwendigen Tätigkeiten eben keine höhere Entgeltgruppe ergeben - und zwar deshalb, weil im seinerzeitigen Entwurf dieses Abschnitts der EGO Bund, die ja von Kommunen und Ländern weitgehend übernommen wurden, in 4 Entgeltgruppen je zwei Fallgruppen gestrichen wurden, die abgebildet hätten, was Du als höherwertig siehst. Das hat es aber eben nicht in die EGO geschafft. Rechtsfolge ist nun, daß es nicht abgebildet ist - und somit nicht eingruppierungsrelevant. Man hat sich hauptsächlich auf Fachkenntnisse versteift.

--- End quote ---

Ist der Entwurf noch irgendwo zugänglich?

Spid:
Da im BMI nur proaktiv weggeworfen wird, was man in einem PUA gebrauchen könnte, hängt die Zugänglichkeit von Deinem Zugang ab - oder einem Antrag nach dem IFG.

Buschi:
Ah ok. Danke. Ich habe gehofft, der Entwurf hätte es mal ins Internet geschafft.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version