Zum Thema Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen.
Die Vorbemerkung zu Nr. 24 Teil III der EntgO lautet:
1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.
2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechni-sche Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden.
3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, De-sign, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umge-bung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung.
4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssi-cherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale.
5Da mit den informations-technischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produk-tionssteuerung und im IT-Servicemanagement.
6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme an-wenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die In-formationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikatio-nen von den IT-Fachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Perso-nalwirtschaft und –entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).
(fett von mir)
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.