Autor Thema: [TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung  (Read 17483 times)

buerocratix

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[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« am: 05.08.2020 10:03 »
Hallo Community,

gegeben sei folgende Ausschreibung: https://autobahn.recruitee.com/o/teamleitung-mwd-geoinformatik.

  • Was wäre eine plausible Wertigkeit dieser Stelle? (Mein Gefühl sagt mir, dass EG 12 gar nicht mal so abwegig sein sollte.) Mir ist klar, dass aufgrund der fehlenden Zeitanteile exakte Angaben nicht möglich sind.
  • Welche Tätigkeitsmerkmale sollten bei der Eingruppierung herangezogen werden?
    • Bei einem Dipl.-Ing. (FH)/B.Eng. Geoinformatik/Vermessung/Kartographie sollten doch die besonderen Tätigkeitsmerkmale für Ingenieurinnen und Ingenieure gelten. Oder wären diejenigen für Beschäftigte in der Informationstechnik angemessener?
    • Wie gestaltet sich die Eingruppierung bei Absolventen von Studiengängen, die keinen Ingenieurtitel vergeben, wie z.B. – in der Ausschreibung explizit genannt – der Geographie? (Hier sind regelmäßig Inhalte der Geoinformatik – natürlich variiert der Umfang je nach Uni und Studienausgestaltung – Teil des Studiums.)
      • Ermöglicht Vorbemerkung 3 für Ingeneurinnen und Ingeneure ("Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne einen abgeschlossenen technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Ingenieurinnen und Ingenieuren übertragen wurden; dies gilt auch für den Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschulbildung.") eine Eingruppierung nach deren Merkmalen?
      • Oder sind die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik anzuwenden? Die Tätigkeiten in der Stellenausschreibung lesen sich für mich als sehr wahrscheinlich der Informations- und Kommunikationstechnik zugehörig.
      • Im Falle von 2.2.1 oder 2.2.2: Sind Geographen (und andere Studiengänge wie Geowissenschaften, Geologie oder Landschaftsökologie (evtl. auch Biologie), wenn sie im Studium Inhalte der Geoinformatik vermitteln), wenn sie im Bereich Geoinformationssysteme/Geodatenmanagement/etc. tätig sind, als sonstige Beschäftigte zu behandeln oder sind verfügen sie über eine einschlägige (wissenschaftliche) Hochschulbildung im Tarifsinne?

Ich hoffe, dass das halbwegs verständlich ist.

Organisator

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #1 am: 05.08.2020 10:24 »
Zum Thema Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen.

Die Vorbemerkung zu Nr. 24 Teil III der EntgO lautet:

1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.
2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechni-sche Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden.
3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, De-sign, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umge-bung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung.
4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssi-cherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale.
5Da mit den informations-technischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produk-tionssteuerung und im IT-Servicemanagement.

6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme an-wenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die In-formationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikatio-nen von den IT-Fachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Perso-nalwirtschaft und –entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).


(fett von mir)
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #2 am: 05.08.2020 10:30 »
Meine Meinung:
1. kommt auf die Menge und Art des zu leitenden Teams an

2.1 Beschäftigte in der Informationstechnik
2.2.1 -
2.2.2 Ja
2.2.3 und wenn man über die E10 Fg2 kommt ist kein Studium nötig und die Stelle fordert ja "nur" bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen mit langjähriger Berufsausübung.

und sonstige Beschäftigte spielt dann in der EGO dort ja keine Rolle.

(alles unter Vorbehalt dass ich die Richtig EGO vorliegen habe) 8)

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #3 am: 05.08.2020 10:36 »
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.
100% Informatik: Entwicklung und Betreuung von GIS-Anwendungen und GIS-Werkzeuge

Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Zentrale der Autobahn GmbH bei Aufbau und Weiterentwicklung der GIS-Komponenten und bei der Analyse von Arbeitsprozessen bzgl. der GIS Aspekte

Und folgendes im Kern Informatik: ETL Prozesse, Datenanaylsen, .... alles nicht nur Anwendung eines IT-Systems.

Aufbau und Koordination des Geodatenmanagements innerhalb der Abteilung Vermessung und Geoinformatik
Erarbeitung von Grundlagen für Beschaffung von Geobasis- und Geofachdaten sowie die Bereitstellung straßenbezogener Daten an Dritte und zur OpenData-Nutzung
Konzipierung der Datenerfassung für die Geodateninfrastruktur der Autobahn GmbH und NL-interne Vorgaben für die Erhebung straßenbezogener Daten
Komplexe Verarbeitung und Analyse der Daten sowie Präsentation der Datenbasis in Plänen, Karten und Mapserver Technologien

buerocratix

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #4 am: 05.08.2020 11:33 »
Zum Thema Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen.

Die Vorbemerkung zu Nr. 24 Teil III der EntgO lautet:

[...]

6 Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IT-Systeme an-wenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IT-Fachleuten zuarbeiten lassen (z. B. Beschäftigte in der Personalwirtschaft und –entwicklung, auch wenn es dabei um die Betreuung von IT-Personal geht oder Beschäftigte in der Beschaffung, auch wenn IT-Systeme beschafft werden).


(fett von mir)
Nach der Stellenausschreibung sehe ich eher die Anwendung von IT-Systemen, bzw. die Schaffung der Grundlagen dafür sowie die Datenverarbeitung.

Du zitierst hier die EntgO des Bundes. Hier (https://www.autobahn.de/downloads/20200123_tarifvertraege.pdf) findest du die Tarifverträge der Autobahn GmbH. Im Wesentlichen hat sich an dem Wortlaut aber nicht allzu viel geändert.

In Bezug auf "IT oder IT-Anwender" bin eher bei @WasDennNun: Entwicklung von GIS-Systemen und Geodatenmanagement (was die Festlegung und Erstellung von geeigneten Datenstrukturen z.B. in Datenbanksystemen beinhaltet) würde ich als Erstellung von IT-Systemen und informationstechnischen Spezifikationen betrachten.

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #5 am: 05.08.2020 11:46 »
Dann müsste man im Detail schauen, welche Arbeitsvorgänge gebildet werden und wie diese (insebsondere nach welchem Teil) bewertet werden.

Da es sich dabei aber um eine Leitungsfunktion handelt ist auch gut denkbar, dass es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt. Insofern würde ich auch davon ausgehen, dass die von WDN genannten Aufgaben von der Teamleitung überwacht und gesteuert werden, die IT-Entwicklung eher von den Teammitgliedern übernommen wird.

Ohne die Tätigkeitsdarstellung zu kennen würde ich spekulieren, dass man einen Geo-Ingenieur braucht.

ot: Interessant zu lesen, dass für jeden Kilometer Autobahn mehr als ein Mitarbeiter zur Verfügung steht  ;D

buerocratix

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #6 am: 05.08.2020 12:05 »
Meine Meinung:
1. kommt auf die Menge und Art des zu leitenden Teams an

Ist es abwegig davon auszugehen, dass "Anleitung und Führung der Mitarbeiter/-innen eines Teams" und "Ein motiviertes, schnell wachsendes Team" die Führung von mehr als zwei EG 7 meint? Auszuschließen wäre das natürlich nicht, sehr wahrscheinlich aber auch nicht.

Meine Meinung:

[...]

2.2.3 und wenn man über die E10 Fg2 kommt ist kein Studium nötig und die Stelle fordert ja "nur" bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen mit langjähriger Berufsausübung.

und sonstige Beschäftigte spielt dann in der EGO dort ja keine Rolle.

(alles unter Vorbehalt dass ich die Richtig EGO vorliegen habe) 8)

Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
Zitat
Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
den "Sonstigen Beschäftigten"?

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #7 am: 05.08.2020 12:51 »
Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
Zitat
Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
den "Sonstigen Beschäftigten"?
7Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden,
gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils I.

Also jemand der wH Tätigkeiten übertragen bekommt, z.B. Tätigkeiten eines Diplom Informatikers, der wird nach Teil I eingruppiert. Und dann kann man schauen, ob er sonstiger ist (egal ob Studium oder Schulabbrecher)

Und Leitung von "drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11" führt zur EG13 3x E10er zur EG12 ...

buerocratix

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #8 am: 05.08.2020 12:54 »
Dann müsste man im Detail schauen, welche Arbeitsvorgänge gebildet werden und wie diese (insebsondere nach welchem Teil) bewertet werden.

Da es sich dabei aber um eine Leitungsfunktion handelt ist auch gut denkbar, dass es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt. Insofern würde ich auch davon ausgehen, dass die von WDN genannten Aufgaben von der Teamleitung überwacht und gesteuert werden, die IT-Entwicklung eher von den Teammitgliedern übernommen wird.

Na ja, dass eine detaillierte Bewertung nach Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen hier nicht erfolgen kann, ist mir schon klar und das hatte ich auch zu Beginn eingeräumt.

Ohne die Tätigkeitsdarstellung zu kennen würde ich spekulieren, dass man einen Geo-Ingenieur braucht.

Eine Tätigkeitsbeschreibung (wenn auch keine ausführliche Stellenbeschreibung) liegt doch mit der Ausschreibung vor? Auch ist ein Ingenieur dort nicht zwingend gefordert. Ein Bachelor der Geographie bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen reichen aus.

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #9 am: 05.08.2020 13:01 »
Dann braucht man wohl eine genaue Tätigkeitsdarstellung um zum einen über den Teil der EntgO zu bestimmen (Ingenieur? IT? allgem. Verwaltung) und daraus die Entgeltgruppe ableiten zu können.

Einfacher wäre es mal zu recherchieren, wie ähnliche Teamleitungen bei der Autobahn bezahlt werden und dich daran zu orientieren.

buerocratix

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #10 am: 05.08.2020 13:11 »
Bezeichnet nicht die Vorbemerkung 8 unter Anlage 1 Punkt 7. Beschäftigte in der Informationstechnik
Zitat
Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.
den "Sonstigen Beschäftigten"?
7Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, denen aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden,
gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils I.

Also jemand der wH Tätigkeiten übertragen bekommt, z.B. Tätigkeiten eines Diplom Informatikers, der wird nach Teil I eingruppiert. Und dann kann man schauen, ob er sonstiger ist (egal ob Studium oder Schulabbrecher)

Wir reden hier doch auch von Hochschulbildung (in der Ausschreibung ist von Dipl.-Ing. (FH) und Bachelor die Rede) und nicht über wissenschaftliche Hochschulbildung? Verstehe grade nicht, worauf du hinaus willst.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #11 am: 05.08.2020 13:38 »
worauf du hinaus willst.
Du hast das Merkmal "sonstige Beschäftigte" eingebracht.
Das findet aber nur bei den wiss. hochschultätigkeiten Anwendung.

Für diejenigen, die bei Eignung die Tätigkeiten aus diesen Abschnitt übertragen bekommen, existiert dieser Begriff nicht, die sind einfach - bei entsprechender Eignung - entsprechend eingruppiert (Hast du ja selbst ausgeführt).
Egal ob sie Schulabbrecher oder sonstwas sind (eben auch Egal ob und welches Bsc FH.Diplom oder Ausbildung, alle gleichwertig bei Eignung). Nix mit starker Einschränkung sB.

Also einfach Eignung haben (wie auch immer erworben) und Tätigkeiten übertragen bekommen und dann bist du ohne Abschläge in der EG der Tätigkeit.

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #12 am: 05.08.2020 13:48 »
Verstehe ich da was falsch oder ist der TV-A so anders? EntgO TVöD besagt bei Informatikern für die E 10:

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be-schäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben

Ingenieure dito.

Spid

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #13 am: 05.08.2020 13:52 »
Ja, die Anlage 2 zum TV EGV Autobahn GmbH unterscheidet sich erheblich von der EGO Bund.

WasDennNun

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Antw:[TV-A] Stellenwertigkeit und Eingruppierung
« Antwort #14 am: 05.08.2020 13:52 »
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


EDIT:
plus den Zusatz in den Vorbemerkung:
 8Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten übertragen wurden.

EDIT2:
Aber durchaus mit:
 6Nicht nach diesen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind Beschäftigte, die lediglich
IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.