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eID-Funktion sperren oder nicht bei altem Perso?

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Neue:
Hallo,

wie ist es richtig, wenn man einen neuen Perso bekommt und seinen alten mit eID abgibt?

Ich hatte vor paar Wochen einen neuen Perso bekommen und den alten abgegeben und ich wurde nur gefragt, ob ich den behalten möchte oder nicht. Ich wollte den behalten. Man lochte den Chip und ich bekam den alten wieder.

Bei einer Freundin heute Morgen, wo ich dabei war, dasselbe Spielchen bei einer anderen Gemeinde. Freundin hat den alten auch wiederhaben wollen. Es wurde aber nicht nur der Chip gelocht, sondern bei dem wurde vorher die eID-Funktion gesperrt, indem der alte Perso auf ein Lesegerät gelegt wurde. Erst danach wurde er gelocht und ausgehändigt.

Was davon ist jetzt richtig?

Muss man die eID-Funktion jetzt explizit sperren oder nicht? Wo steht das evtl. bitte?

Danke.

LG

BAT:
Der Chip bleibt bei allen Personen aktiv, die verbotenerweise in Grillhütten gefeiert haben ;)

Neue:

--- Zitat von: BAT am 07.08.2020 11:00 ---Der Chip bleibt bei allen Personen aktiv, die verbotenerweise in Grillhütten gefeiert haben ;)

--- End quote ---

Das bedeutet?

WasDennNun:

--- Zitat von: Neue am 07.08.2020 14:30 ---
--- Zitat von: BAT am 07.08.2020 11:00 ---Der Chip bleibt bei allen Personen aktiv, die verbotenerweise in Grillhütten gefeiert haben ;)

--- End quote ---

Das bedeutet?

--- End quote ---
Das die, die nach Malle stattdessen geflogen sind, ihn deaktiviert bekommen.

Wenn der Chip gelocht ist, dann ist er höchstwahrscheinlich unbrauchbar und die eID Funktion auf dem Chip somit deaktiviert.
Aber um auf Nummer sicher zu gehen, kann man ja mittels des Sperrkennwordes auch noch selbst den alten Ausweis sperren, bzw. der Perso muss mEn nicht auf ein Lesegerät gelegt werden, damit diese eID gesperrt wird.

Also möglicherweise wurde bei dir die Sperrung auch vollzogen. Würde mich allerdings verwundern, wenn dieses nicht eh mit "Vernichtung" des alten Persons einhergeht.

Fanboy:
Mir hat man mal gesagt, dass die eID-Funktion VOR dem Lochen und Vernichten auf jeden Fall elektronisch gesperrt werden muss. Warum, weiß ich nicht mehr. Ergibt für mich auch keinen Sinn, aber irgendeinen Grund gibt es. ;-) Meine, dass dazu was in den Verwaltungsvorschriften oder Kommentaren zum Personalausweisgesetz steht.

Hier gibt es aber kompetentere User, die das sicherlich genauer wissen!? ;-)

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