Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Minus
wedo:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.08.2020 08:16 ---
--- Zitat von: wedo am 10.08.2020 07:16 --- Hierdurch kann so die Meinung des AG Stunden nach dem 1-jahres Zeitraum ersatzlos auf 30 Stunden gekappt werden.
--- End quote ---
Ist die Kappung mit der Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeitregelung auch geregelt, oder denkt sich der AG einfach frei nach Schnauze diese Rahmenbedingungen aus (1 Jahr, 30 Stunden,....)
Ich kenne es so, dass die Dienstvereinbarungen Kappungsstichtage und Obergrenzen festlegen.
(Mal Ende des Quartal maximal x h plus, mal einmal im Jahr...)
--- End quote ---
Es müssen die Stunden innerhalb eines Jahres zum Monatsende nach Überschreitung wieder unter 30 Stunden gebracht werden ansonsten verfallen die Stunden. Grundsätzliches Problem dabei: Es wird kein Unterschied zwischen den Mehrstunden innerhalb der Rahmenarbeitszeit und außerhalb gemacht. Es werden alle Stunden auf das Konto gebucht.
WasDennNun:
--- Zitat von: wedo am 10.08.2020 10:50 ---Es müssen die Stunden innerhalb eines Jahres zum Monatsende nach Überschreitung wieder unter 30 Stunden gebracht werden ansonsten verfallen die Stunden. Grundsätzliches Problem dabei: Es wird kein Unterschied zwischen den Mehrstunden innerhalb der Rahmenarbeitszeit und außerhalb gemacht. Es werden alle Stunden auf das Konto gebucht.
--- End quote ---
Wo ist da denn jetzt welches Problem?
Das man es nicht schafft seine selbst zu verantwortenden Mehrstunden abzubauen?
Rahmenarbeitszeit heißt so etwas wie:
Mo-Fr zwischen 6-19 kann man arbeiten, oder was heißt das?
Falls ja: Alle Stunden außerhalb von so einem Rahmen sind ja nicht existent, sofern sie nicht angeordnet sind und damit wären sie ja Überstunden und keine Mehrstunden.
Spid:
Auch Überstunden sind "Mehrstunden", es sind nur besonders qualitfizierte "Mehrstunden". Und sofern solche auf dem Arbeitszeitkonto saldiert werden, können sie nicht einfach verfallen. Wenn sie nicht getrennt von Arbeitszeitguthaben, die der AN im Rahmen seiner Arbeitszeitgestaltung erworben hat, auf dem Arbeitszeitkonto ausgewisen werden, gilt das für alle gebuchten Salden.
wedo:
Danke Spid für deine Einschätzung, dass deckt sich mit meiner.
Grüße
WeDo
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version