Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Eintrag im Führungszeugnis
Thomber:
--- Zitat von: Rabar am 09.08.2020 08:23 ---Hallo,
Danke für die Antworten. Es ist die einzige Strafe. Das AntiDopingGesetz wird auch angewendet an Privatsportlern, und zwar ziemlich hart. Ich habe jedenfalls aus meiner Dummheit gelernt.
Die Strafe steht in keinem Kontext zu meinem Beruf als Programmierer.
Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?
Danke
--- End quote ---
Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.
Rabar:
--- Zitat von: was_guckst_du am 11.08.2020 07:09 ---...in der Muckibude Pillen geschluckt oder verteilt... 8)
...geht zwar auf die Potenz, aber sieht "Hammer" aus... ;D
--- End quote ---
Hallo!
Dann bleibt mir einfach nur abzuwarten. Oben stehendes Zitat kann ich nicht stehen lassen, da es Unwissen verbreitet und Nachgeplapper ist. Testosteron steigert die Potenz, es mag Mittel geben, die Extrem Bodybuilder einnehmen und die Potenz senken, aber das ist nicht die Regel. Nichts desto trotz ist es eine Dummheit das Zeug zu nehmen und strafbar.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 11.08.2020 08:17 ---Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.
--- End quote ---
Ach, und als Arbeitgeber würdest du es ignorieren, wenn jemand zu 120 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt wurde und du jemand für die Kasse suchst?
was_guckst_du:
--- Zitat von: Rabar am 11.08.2020 08:45 ---Testosteron steigert die Potenz...
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..ja dann ist das natürlich nachvollziehbar und verzeihbar.. 8) :)
Thomber:
--- Zitat von: Organisator am 11.08.2020 08:49 ---
--- Zitat von: Thomber am 11.08.2020 08:17 ---Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.
--- End quote ---
Ach, und als Arbeitgeber würdest du es ignorieren, wenn jemand zu 120 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt wurde und du jemand für die Kasse suchst?
--- End quote ---
Den Griff in die Kasse, vermutlich als Veruntreuung zu bewerten, findet keiner toll. Ich würde z.B. auch Täter von Kindermissbrauch nicht anstellen wollen, aber ob man einen Bewerber ablehnen darf, hängt 1. von der verhängten Strafe ab und 2. dann im Einzelfall sicherlich auch vom Zusammenhang zum beruflichen Tätigkeitsfeld. Insofern ja stimmt, die Art der Tat kann eine Rolle spielen. In diesem Fall hier dürfte das aber nicht gegeben sein.
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