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Eintrag im Führungszeugnis

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Rabar:
Hallo,

Danke für die Antworten. Es ist die einzige Strafe. Das AntiDopingGesetz wird auch angewendet an Privatsportlern, und zwar ziemlich hart. Ich habe jedenfalls aus meiner Dummheit gelernt.
Die Strafe steht in keinem Kontext zu meinem Beruf als Programmierer.

Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?

Danke

Pseudonym:

--- Zitat von: Rabar am 09.08.2020 08:23 ---Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?

--- End quote ---

Kommt drauf an. Aus Vorstrafen können sich charakterliche Züge / Eigenschaften ablesen lassen, wenn man das möchte. Da die Zusage aber bereits besteht, hast Du wohl überzeugt. Auch wenn es schwer fällt: nicht darüber nachdenken, da außerhalb deines Einflussbereichs. Du kannst allenfalls, sofern das Zeugnis nicht leer ist, mit dem Zeugnis und einer Erläuterung vorstellig werden.

Allgemein ist man bei Berufen mit Kindern weit, weit härter mit den Zeugnissen als beim Rest. Wer allerdings wegen Unterschlagung und Veruntreuung vorbestraft ist, wäre auf einem Kassenposten eher fehl am Platz.

Egon12:
Ich bin neugierig, was hast du getan? Wann wird denn ein Freizeitsportler einer Dopingprobe unterzogen?

Kaiser80:

--- Zitat von: Egon12 am 10.08.2020 06:35 ---Wann wird denn ein Freizeitsportler einer Dopingprobe unterzogen?

--- End quote ---

Muss nicht zwingend der Fall sein um einen Verstoß gg das AntiDopingGesetz zu begehen. Handel/Vertrieb, Erwerb,  Besitz in nicht geringem Umfang etc.

was_guckst_du:
...in der Muckibude Pillen geschluckt oder verteilt... 8)

...geht zwar auf die Potenz, aber sieht "Hammer" aus... ;D

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