@ Spid: vorübergehend heisst bisher für 2 Jahre. Gilt das dann immer noch als vorübergehend? Eigentlich schon oder?
@ Organisator: Ja § 14 habe ich bereits gelesen. Ich kriege die Zulage zu einer EG 9a, aber eben nicht zu einer EG 10, wie sie meiner AL erhält. Weil ich, aufgrund des fehlenden Studiums, eben nur einen Anspruch auf eine EG 9a habe. Dachte eigentlich immer, dass man im öD für die Tätigkeit, die man ausübt, bezahlt wird. Und eigentlich ist die Stelle ja mit einer E10 eingruppiert.
Danke für eure schnellen Antworten.