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Jahressonderzahlung bei Einstellung im September

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Nerostar:
Hallo liebe Community,

ich werde ab September als Lehrkraft eingestellt. Inwieweit habe ich überhaupt Anspruch auf die Jahressonderzahlung im November? Wird diese anteilig berechnet? Der dazugehörige Gesetzestext ist m.E. etwas widersprüchlich.

Spid:
Sofern das Arbeitsverhältnis am 01.12.2020 besteht, ja.
Ja.
Welcher Gesetzestext?

Nerostar:
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Bei Beschäftigten, die nach dem 31. August eingestellt werden, wird das erste volle Monatsentgelt zu Grund gelegt (§20, Abs. 3).
Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Zum einen wird hier erwähnt, dass das erste volle Monatsgehalt zu Grunde gelegt wird, zum anderen aber eine Kürzung vom 1/12 erwähnt.

Spid:
Das ist weder widersprüchlich noch ein Gesetzestext.

Isie:
Du bekommst 4/12 der auf der Basis deines ersten vollen Monatsgehalt berechneten Jahressonderzahlung. Wenn du anrechenbare Vorzeiten hast, unterbleibt insoweit die Kürzung um Zwölftel.

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