Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Jahressonderzahlung bei Einstellung im September

<< < (2/4) > >>

was_guckst_du:
...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)

Exekutor:

--- Zitat von: was_guckst_du am 11.08.2020 07:05 ---...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)

--- End quote ---

Deutschlehrer währe genauso bedenklich. Wann fängt man mit verstehendem Lesen an? 3. Klasse?

Pepper2012:

--- Zitat von: Exekutor am 11.08.2020 09:54 ---*währe*

--- End quote ---

Du Experte!

Shihayazad:

--- Zitat ---Wenn du anrechenbare Vorzeiten hast, unterbleibt insoweit die Kürzung um Zwölftel.
--- End quote ---

Die Info ist tatsächlich neu für mich. Müssen diese direkt vor der Neueinstellung liegen oder sind Unterbrechungen unschädlich?

Beispiel: Ich war bis Ende März 2019 nach TVL beschäftigt, dann ab 15.08. wieder bei einem anderen Arbeitgeber. Die Arbeitszeit bei dem vorherigen Arbeitgeber wurde insofern angerechnet, dass ich in eine höhere Stufe aufgestiegen bin, so wie es auch regulär der Fall gewesen wäre, wenn ich weiter beim vorherigen Arbeitgeber tätig geblieben wäre.
Die Sonderzahlung erfolgte natürlich auf 4/12 Basis. Hätte dann 7/12 erfolgen müssen?

Lars73:
Anrechenbare Zeiten für die Jahressonderzahlung sind nur solche beim gleichen Arbeitgeber waren.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version