Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Prüfung der Eingruppierung
Egon12:
Gibt es für den betroffenen Angestellten einen formellen Ablauf mit dem er seine Eingruppierung überprüfen lassen kann oder ist das nur ein formloser Antrag?
Oder ist es kein Antrag sondern die Tarif gegebene Pflicht des Arbeitgebers?
Eingruppierungen werden bei uns durch das BAV geprüft also müssen die Triggerpunkte sitzen. Wo kann man den solche Sachen nachlesen, wenn die Personalabteilung unwillig ist (die Eingruppierungen klein halten will) und der Angestellte seine Tätigkeitsbeschreibung im Grunde selber schreibt. Die Entgeltordnung finde ich sehr abstrakt und für Nichtpersonaler schwer zugänglich.
Es geht um Eingruppierung E10 bis E12.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der Rechtsmeinung des AG kommt bei der Eingruppierung keine Bedeutung zu. Diese ergibt sich vielmehr unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Also kann der AG die Eingruppierung weder klein halten noch käme seiner Überprüfung eine Bedeutung zu. Besteht Uneinigkeit darüber, welche Eingruppierung zutreffend sei, kann beim ArbG Feststellungsklage erhoben werden. Dieses stellt dann fest, welche Eingruppierung vorliegt.
Egon12:
danke Spid, deine Antwort hätte ich im Grunde als copy&paste einfügen können.
Grundsätzlich stimme ich mit dir überein und trotzdem will ich noch 25 Jahre mit meinem Arbeitgeber auskommen. Also muss ich es halten wie (die Gleib soll mir verzeihen) mit einem Frauenzimmer, mein AG muss so manipuliert werden, dass ihm die Tätigkeitsbeschreibung als seine Idee erscheint.
Dazu muss ich wissen (Zitat aus einem anderen Post hier im Forum)
--- Zitat --- Der inhaltliche Unterschied zwischen E 11 Fallgruppe 1 und 2 ist, dass für FG 1 zu mindestens 50 % besondere Leistungen vorliegen müssen, für FG 2 zur 1/3.
Der Sinn ergibt sich bei Blick in die E 12, die auf die Tätigkeitsmerkmale der E 11 aufbaut und zwar nur die der FG 1 und 3. Bedeutet: Beschäftigte der E 11, FG 2 können nicht in die E 12 eingruppiert werden.
Deine Eingruppierung in die E 11 erfolgt dann, wenn dir Tätigkeiten übertragen werden, die die genannten Tätigkeitsmerkmale erfüllen. Was dabei besondere Leistungen sind, ergibt sich einerseits aus den Protokollerklärungen und andererseits aus Rechsprechung / Kommentierung.
--- End quote ---
was das in der Anwendung auf den entsprechenden Dienstposten genau heißt, für welche Tätigkeit muss ich die Zeitanteile hochsetzen damit eine E11 oder E12 herauskommt.
Was sind besondere Leistungen?
Spid:
Besondere Leistungen sind doch in der entsprechenden Protokollerklärung erläutert. Diese findet sich am Ende des jeweiligen Abschnitts der EGO.
Organisator:
--- Zitat von: Egon12 am 12.08.2020 09:35 ---was das in der Anwendung auf den entsprechenden Dienstposten genau heißt, für welche Tätigkeit muss ich die Zeitanteile hochsetzen damit eine E11 oder E12 herauskommt.
--- End quote ---
Na genau die Tätigkeit, die die höherwertigen Tätigkeitsmerkmale erfüllt.
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