Da das Thema bereits geschlossen ist, an dieser Stelle für Interessierte ein Update zu v.g. Thema.
Die Klage gegen die erfolgte Änderungskündigung wurde nunmehr in erster Instanz abgewiesen.
Der zu betreibende Aufwand war ganz erheblich, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung der festgestellten Minderleistungen. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei darauf gelegt, ob der AN durch fachliche Anleitung und Unterstützung überhaupt in die Lage versetzt wurde, ordnungsgemäß zu arbeiten. Dazu mussten sämtliche DA, Richtlinien, Arbeitshinweise, Schulungsunterlagen etc. übermittelt werden. Auch auf die Frage, ob und wie der AN ihre Fehler aufgezeigt wurden und welcher zeitliche, personelle und finanzielle Aufwand für deren Behebung erforderlich war, war von besonderem Interesse. In der Sache selbst hat der Vorsitzende dann allerdings keine "Milchmädchenrechnung" aufgemacht und - wie befürchtet - eine Fehlerquote in Bezug auf Fallzahlen oder Arbeitsmenge ermittelt. Auch die Arbeitsgüte der anderen Kollegen war unerheblich; hier wurde lediglich auf das "Soll" abgestellt.
Das Verfahren hat sich inkl. Vorbereitung (Dokumentation Minderleistung), Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrages, Beteiligung Personalrat, Änderungskündigung (Februar) und Änderungsschutzklage insgesamt 9 Monate hingezogen. In dieser Zeit war die Kollegin vielleicht 6 Wochen im Dienst, den Rest der Zeit krank.
Insofern hat sich ihr Status nunmehr auf NoPerformerin verändert, was aber schon zu erwarten war.