Am Ende kann nur ein Gericht die korrekte Eingruppierung feststellen.
Vorher kannst du einerseits, deinem AG klar machen, dass du ohne EG10 nicht mehr lange da bist und er sich seine Meinung dann bei dem nächsten MA überlegen kann.
Alternative, regelmäßig bei deinem Vorgesetzten Reihungen der Aufgaben etc. bei etwas spezifischeren IT Probleme fragen, da er ja der Meinung ist, dass dieser erweiterte Gestalltungsspielraum nicht vorliegt.
Hier mal eine Lesehilfe:
Gestaltungsspielraum: In Abgrenzung zu dem Tätigkeitsmerkmal der
„selbstständigen Leistungen“ bedeutet „Gestaltungsspielraum“ im Sinne der Entgeltgruppe 8 TV EntgO Bund, dass dem Beschäftigten zumindest Entscheidungsrechte und -wege über die Art und Weise der Aufgabenerledigung zustehen, d.h. die
Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht, wann ein Tätigwerden erforderlich ist und in welcher Reihenfolge (Entscheidung über Prioritäten)
welche Richtung einzuschlagen ist, welche IT-spezifischen Verfahren, Funktionen und
Vorgehensweisen anzuwenden sind, sodass Abwägungs- und Handlungsmöglichkeiten bei der Klärung des Sachverhalts bestehen. Unschädlich für die
Bejahung eines Gestaltungsspielraums ist die Abstimmung in Teilbereichen, z.B. mit
der Leitungsebene. Ein Gestaltungsspielraum ist mithin gegeben, wenn Aufgaben und
Arbeitsabläufe in eigenem Ermessen geplant, Ziele und Aufgaben priorisiert und
ausgeführt bzw. erreicht werden.