Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
MichaelKo7:
Hallo,
in meiner Stadt gibt es über 5 junge Mitarbeiter, welche gerne den AL2 machen würden. Heute kam raus, dass der Bauamtsleiter und der Bürgermeister hinter verschlossenen Türen entschieden haben, dass ein anderer Mitarbeiter die Chance erhält, die Weiterbildung zu machen.
Wir, die 5 jungen Mitarbeiten fühlen uns natürlich jetzt schon etwas hintergangen.
Deshalb meine Frage:
Muss so eine Weiterbildung intern im Rathaus ausgeschrieben werden, sodass jeder die Möglichkeit hat, sich darauf zu bewerben oder kann der Bürgermeister einfach einen Mitarbeiter nehmen und der Rest hat Pech gehabt.
Vielen Dank.
Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
MichaelKo7:
Gibt es andere Gesetze oder Vorschriften?
Verstehe ich also richtig, dass der Bürgermeister selbst entscheiden kann, wer AL2 machen darf und wer nicht ohne dies Auszuschreiben?
Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen ganz schlechten Mitarbeiter -> Prüfung mit 4er Schnitt bestanden, -200 Überstunden, erledigt keine Arbeiten..
Wir fühlen uns da schon etwas benachteiligt, wenn junge Mitarbeiter deutlich besser sind, als er.
Spid:
Der TVÖD ist kein Gesetz. Mir erschließt sich nicht, inwiefern der gezogene Schluß ein zulässiger Schluß aus meiner Aussage sein sollte. Gefühle sind tariflich unbeachtlich.
Lars73:
Ggf. greifen Mitbestimmungsrechte des Personalrates. Aus Dienstvereinbarungen etc. können sich dann Regelungen ergeben welche weitergehende Vorgaben machen.
Individualrechtlich besteht dagegen grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass eine solche Fortbildung ausgeschrieben wird.
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