Hallo,
weil hier zuletzt "Reichsbürger" erwähnt wurden, muss ein Angestellter im ÖD oder ein Beamter einen solchen überhaupt z. B. im Bürgeramt "bedienen"?
Wenn jetzt z. B. ein Angestellter oder Beamter sagt, dass er X nicht bedient, da X ein Reichsbürger ist, was wären arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Danke.
Gruß