Autor Thema: Muss man Reichsbürger bedienen?  (Read 5251 times)

Quadratus

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Muss man Reichsbürger bedienen?
« am: 14.08.2020 22:17 »
Hallo,

weil hier zuletzt "Reichsbürger" erwähnt wurden, muss ein Angestellter im ÖD oder ein Beamter einen solchen überhaupt z. B. im Bürgeramt "bedienen"?

Wenn jetzt z. B. ein Angestellter oder Beamter sagt, dass er X nicht bedient, da X ein Reichsbürger ist, was wären arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Danke.

Gruß

RsQ

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #1 am: 14.08.2020 22:25 »
Ein echter Reichsbürger dürfte doch gar nicht im Bürgeramt erscheinen, da dessen Mitarbeiter nur Marionetten der BRD GmbH sind, die unter Anweisung der USA die Geknechteten ruhig stellen (oder so ähnlich).   8)

Ich denke, man kann solche Personen einfach an die für sie zuständigen Institutionen verweisen.  :D

clarion

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #2 am: 15.08.2020 08:59 »
Viel schlimmer ist es, wenn man Reichsbürger ungefragt “belästigt“, womöglich noch eine kostenpflichtige Ersatzvornahme machen muss. In unserem Bereich gibt es inzwischen Dienstanweisungen wie damit umzugehen ist. Es gibt sogar eine Menge Leute, die sich selbst zwar keine Ausweise basteln, die aber denken auf ihrem Grundstück dürften sie Alles tun oder lassen und Beiträge müsse man auch nicht zahlen.

Pepper2012

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #3 am: 16.08.2020 10:25 »
Ich schicke alle Reichsbürger immer zur PERSONALabteilung.

RsQ

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #4 am: 16.08.2020 14:02 »
Ich schicke alle Reichsbürger immer zur PERSONALabteilung.

 ;D ;D ;D

yamato

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #5 am: 17.08.2020 06:39 »
Falls die Frage wirklich erst gemeint war. Natürlich muss ich auch einen Reichsbürger bedienen, genau wie einen Maoisten, Scientologen oder sonstige Hirnverbrannte.
Dummheit allein ist kein Grund jemand nicht zu bedienen, sonst wären die Flure in den Behörden nämlich immer so leer wie zu Coronazeiten.
Sollte der Guteste allerdings einen Ausweis für die Republik Neuschwabenland beantragen können Sie ihn natürlich auf den Mond schicken.

heretic

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #6 am: 17.08.2020 06:41 »
es gab/gibt eine Art Leitfaden von der Landesregierung wie man mit diesen umgehen soll (in Prinzip deren Sichtweise ignorieren und das Verwaltungsverfahren durchführen).

Ich reagiere bei einem dieser Gestalten z.B. schriftlich nicht mehr, mit der Argumentation, dass ich ihm keine Post zusenden kann. Er gibt auf seinen Schreiben nach/unter der Ortsangabe stets "Deutsches Reich" an. Da mir diese Anschrift damit nicht bekannt ist (und der Post vermutlich auch nicht) ist ein Zusenden von Schreiben unsererseits also gar nicht möglich  ;D

Ansonsten werden diese Gestalten natürlich - so weit es möglich ist, ganz normal bearbeitet. Wenn notwendig, dann weise ich darauf hin, dass ihre Gesinnung hier für beide Seiten nicht zielführend ist und ich mit ihm nur über das Verfahren diskutiere...das klappte bisher immer.

Kat

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #7 am: 17.08.2020 12:04 »
Hartz IV wird von diesen Gestalten immer sehr gerne genommen.Immer so wie es gerade passt.

Thomber

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #8 am: 17.08.2020 12:19 »
 ;D  :D  ::)  ;D  :)

 ;)  danke

RsQ

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #9 am: 17.08.2020 12:30 »
Hartz IV wird von diesen Gestalten immer sehr gerne genommen.

Kann doch gar nicht sein. Wie kommt das Geld denn auf das Konto bei der Reichsbank? Und wer macht den Umtausch Euro/Reichsmark?

Feidl

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #10 am: 17.08.2020 13:50 »
Natürlich sind Reichsbürger zu bedienen.
Wir haben auch Handlungsempfehlungen bekommen.
zusammenfassend kann man sagen: Der Kontakt sollte auf das notwendigste reduziert werden.

BAT

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Antw:Muss man Reichsbürger bedienen?
« Antwort #11 am: 17.08.2020 13:53 »
Es gibt weder Angestellte im öD, noch Reichsbürger und was ich dem TE unterstelle, behalte ich jetzt für mich ;)