Autor Thema: Höhergruppierung? Ja Nein?  (Read 5675 times)

MH

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Höhergruppierung? Ja Nein?
« am: 15.08.2020 12:55 »
Hallo meine Lieben,

Ich hoffe sehr, dass ihr mir und meinen Kollegen weiterhelfen könnt.
Ich arbeite in der BA und bin seit März 20 in der KuG Sachbearbeitung (Kurzarbeitergeld). Wegen der aktuellen Situation wurden viele Kollegen (wie ich) von ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld abgezogen und in KuG geschoben. Bei uns heißt es lediglich wir sind als Unterstützung tätig, jedoch mit voller Arbeitszeit. In unserem Team sind 45 Kollegen und wir haben jeden Tag XXX Anträge in der EAkte. Wir stoßen schon an unsere Grenzen...

Zum eigentlichen Punkt:
In unserem Team gibt es Kollegen, die nach TEV, TEIV und TEIII bezahlt werden und wir machen alle die selbe Tätigkeit. Aktuell sind die TEV - so wie ich es bin-  total gefrustet, dass ihr so ein großer Gehaltsunterschied herrscht. Als Beispiel: Zwischen der TEV und TEIII liegen in meinen Fall ca. 1500€ brutto mtl....  Ich weiß ja, dass es gerade einfach die Situation erfordert, dennoch finde ich das nicht fair und arbeitsrechtlich fraglich.

Jetzt fragen wir, die TEVler uns, ob wir nicht zumindest auf eine Höhergruppierung auf TEIV bestehen können? Was meint ihr?
Muss das dann rückwirkend zum März eingruppiert werden?

Wir sollte man hier am besten vorgehen? Wir wissen aktuell einfach nicht weiter, da unsere Vorgesetzten hier angeblich garnicht über unsere aktuelle Tätigkeiten informiert werden.... Und daher in deren Augen scheinbar kein Handlungsbedarf besteht. Auch bin ich leider einer der wenigen TEVler, die hier versucht irgendwie eine Einigung zu erzielen, indem ich bereits eine Tätigkeitsbeschreibung und Stellenbewertung bei meiner derzeitigen "Koordinatorin" angefragt habe....die aber leider noch nicht da ist.
Ich hoffe, jemand kann mir hier einen Rat geben.

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #1 am: 15.08.2020 17:55 »
Ihr scheint die Aufgabe nur vorübergehend übertragen bekommen zu haben. An der Eingruppierung ändert sich daher nichts. Für die Betroffenen in der TE V besteht ggf. Anspruch auf eine befristete Zulage nach RE IV. Dass die Aufgabe im KuG flächendeckend der TE III entspricht, kann ich mir nicht vorstellen.

MH

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #2 am: 16.08.2020 10:24 »
Ihr scheint die Aufgabe nur vorübergehend übertragen bekommen zu haben. An der Eingruppierung ändert sich daher nichts. Für die Betroffenen in der TE V besteht ggf. Anspruch auf eine befristete Zulage nach RE IV. Dass die Aufgabe im KuG flächendeckend der TE III entspricht, kann ich mir nicht vorstellen.

Bei uns haben die Vermittler teilweise TEIII, deswegen sind sie in der Sachbearbeitung, genauso wie die Vermittler in TEIV. Nein, ich denke auch nicht, dass es eine flächendeckende TEIII entspricht, dennoch machen sie die Aufgabe und werden immer noch nach TEIII bezahlt. Wir machen diese Aufgabe bereits ein halbes Jahr, soll mindestens 1 Jahr laufen, wenn nicht sogar noch länger. Ich finde 6 Monate, bzw. 1 Jahr ist für mich keine vorübergehende Aufgabe mehr.

Spid

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #3 am: 16.08.2020 10:27 »
Eine nur vorübergehende Übertragung kann auch 10 Jahre oder mehr andauern.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #4 am: 16.08.2020 10:30 »
@MH
Tariflich ist auch mehr als ein Jahr noch vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgabe. Es muss nur ein Ende vorgesehen sein. Mehrere Jahre lang ist nicht ungewöhnlich.
Hinsichtlich der Zulage schriftlich den Anspruch geltend machen und ggf. auch PR einbinden. Dieser ist in der Mitbestimmung und wenn diese bisher nicht erfolgte kann er da aktiv werden. Wenn er beteiligt wurde ist dort definiert was es für Aufgaben mit welcher Wertigkeit sind etc.

MH

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #5 am: 20.08.2020 17:53 »
@MH
Tariflich ist auch mehr als ein Jahr noch vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgabe. Es muss nur ein Ende vorgesehen sein. Mehrere Jahre lang ist nicht ungewöhnlich.
Hinsichtlich der Zulage schriftlich den Anspruch geltend machen und ggf. auch PR einbinden. Dieser ist in der Mitbestimmung und wenn diese bisher nicht erfolgte kann er da aktiv werden. Wenn er beteiligt wurde ist dort definiert was es für Aufgaben mit welcher Wertigkeit sind etc.

Danke für die Auskunft. Habe jetzt einen Anspruch schriftlich geltend gemacht. Mal abwarten...

Silentgalaxy

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #6 am: 20.10.2020 18:16 »
Da hast du keine Chance. Kug ist nunmal te5.

MH

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Antw:Höhergruppierung? Ja Nein?
« Antwort #7 am: 28.10.2020 15:42 »
Da hast du keine Chance. Kug ist nunmal te5.

Es gibt auch Fachkräfte für Kurzarbeitergeld auf der TE4, nicht nur Fachassistentin für Kurzarbeitergeld auf der TE5. Das weiss ich, da ich mich aktuell, aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme, auf diese Position bewerbe. Im Übrigen sind aktuell sehr viele Stellen im KuG auf der TE4 ausgeschrieben.