Guten Tag liebe Forumteilnehmer,
ich habe eine Frage zu § 28 TV-L : Nach § 28 TV-L können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Kann der Arbeitgeber eine Bescheinigung für die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ausdrücklich verlangen?
Hier geht es um Sonderurlaub für den Zeitraum einer Woche. In dieser Woche möchte ich dringende Hausarbeiten, Fahrten zu Arztterminen und Einkäufe für meine Mutter erledigen.
Meine Mutter hat bis jetzt glaub ich noch nie eine solche Bescheinigung beim Hausarzt oder Pflegedienst beantragt.
Viele Grüße
Kurt