Hallo in die Runde, durch dieses Forum weis ich, dass der AG lediglich mitgeteilt bekommt ob ich für die Stelle gesundheitlich geeignet bin. Was müsste denn vorliegen, dass ich gesundheitlich für eine Stelle nach dem AsylleistungsG nicht geeignet bin?
Dann würde mich noch interessieren was Ihr zur Einstellung an Dokumenten vorlegen musstet. Das mein neuer AG sogar eine Abstammungsurkunde sehen will, verwundert mich doch.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!