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erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung

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Goldstück:
Hallo in die Runde, durch dieses Forum weis ich, dass der AG lediglich mitgeteilt bekommt ob ich für die Stelle gesundheitlich geeignet bin. Was müsste denn vorliegen, dass ich gesundheitlich für eine Stelle nach dem AsylleistungsG nicht geeignet bin?

Dann würde mich noch interessieren was Ihr zur Einstellung an Dokumenten vorlegen musstet. Das mein neuer AG sogar eine Abstammungsurkunde sehen will, verwundert mich doch.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

clarion:
Hallo,

ich erinnere mich, dass ich eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen musste.

RsQ:

--- Zitat von: clarion am 18.08.2020 11:44 ---Hallo,

ich erinnere mich, dass ich eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen musste.

--- End quote ---

Zumindest das Führungszeugnis muss doch aber aktuell sein - und es dauert, bis man das (nach Beantragung) vorlegen kann. Wird die Einstellung solange aufgeschoben? Und: Braucht man das ganz allgemein? Oder nur in besonders sensiblen Bereichen?

Falke007:
Führungszeugnis musste in der Arbeit mit Menschen (insbesondere Kindern) häufig vorlegen.
Geburtsurkunde kommt auch schon mal wieder vor.

Gesundheitliche Probleme gäbe es zum Beispiel bei Einstichstellen in der Armbeuge oder sonstigen Anzeichen die auf Drogenmissbrauch hinweisen.

clarion:
Das "normale" Führungszeugnis müssen bei uns alle vorlegen. Das dauerte seinerzeit auch nicht besonders lange, das Führungszeugnis zu bekommen, etwa drei bis vier Wochen.

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