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Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
Organisator:
--- Zitat von: Fuchs am 19.08.2020 16:43 ---@ Organisator: Hier geht es nicht um § 17 IV Nr. 1 Lit. b) BBG sondern um die zusätzliche Voraussetzung des § 17 IV Nr. 2 BBG der da für Quereinsteiger ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.
--- End quote ---
Ja, stimmt. Nr. 1 ist ja die Bildungsvoraussetzung. War Kwatsch von mir.
Nr. 2 gibt ja klar vor, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss. Das liegt nun wirklich nicht vor.
@ TE
Da würde ich aber mal ganz genau beim Arbeitgeber fragen, ob eine Verbeamtung möglich ist.
@unknown
Ich lag falsch. Bachelor oder vergleichbar ist verpflichtend. Der Sonstige im Tarifrecht ist wohl nicht übertragbar.
Edit:
Es gib ja noch den Anderen nach § 22 BLV, da fehlt mir aber jede Erfahrung, ob und wann das zutreffen könnte.
BlackHawX02:
--- Zitat von: Organisator am 19.08.2020 16:38 ---laut tvöd-Rechner bund:
E11/3 mit 350,-- € Zulage: 2627,43 € netto
A 10/3 ohne Zulage: 2734,91 € netto. Minus 200 € KV = 2534,91 € netto
also knapp nen 100er Differenz. Ab A 11 deutlich im Plus.
Besteht denn Sicherheit, dass die Zulage nicht auch als Beamter gewährt wird?
Nach den vorliegenden Infos würde ich mich auf jeden Fall verbeamten lassen, wenn du mit den übrigen Bedingungen des Beamtentums einverstanden bist. Mit 27 schaffst du auch noch die 40 Jahre bis zur Höchstpension.
--- End quote ---
Im November bin ich ja in der E11/4 + Zulage. Dann ist die Differenz zur A10 etwas höher, aber mit der A11 ist das Thema eh besser. Am besten kläre ich direkt ab, dass schnell die Beförderung in die A11 Möglich ist.
Wie sehr steigt denn die PKV mit dem Alter?
Organisator:
Ich würde erstmal dringend klären, ob die Verbeamtung überhaupt möglich ist. Eine Aussage vom Fachvorgesetzten ist da nicht immer zutreffend.
Unknown:
--- Zitat von: BlackHawX02 am 19.08.2020 16:53 ---Im November bin ich ja in der E11/4 + Zulage. Dann ist die Differenz zur A10 etwas höher, aber mit der A11 ist das Thema eh besser. Am besten kläre ich direkt ab, dass schnell die Beförderung in die A11 Möglich ist.
--- End quote ---
Nun mal langsam. Meiner Meinung nach erfüllst du lediglich die Voraussetzungen für den mittleren Dienst. Die Laufbahnbefähigung kannst du in einem Jahr im gehobenen Dienst erlangen. Dieses Jahr würdest du als Tarifbeschäftigter ableisten. Allerdings erfüllst du aus meiner Sicht nicht Bedingungen zur Erlangung der Laufbahnbefähigung.
Für die Erlangung der Laufbahnbefähigung brauchst du im günstigsten Fall ein Jahr. Danach würdest du Beamter im gehobenen techhnischen Dienst und mit A10 eingestellt werden. In diesem Amt mit A10 hast du mindestens drei Jahre Probezeit und danach könntest du erst nach A11 befördert werden. Aber aus meiner Sicht wird das nicht so eintreten, weil du nicht die Voraussetzungen dafür erfüllst und das ist das fehlende Studium. Man möge mich korrigieren oder eines besseren belehren.
--- Zitat ---Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 13 Gehobener Dienst
(2) Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden.
--- End quote ---
BlackHawX02:
--- Zitat von: Unknown am 19.08.2020 17:03 ---
--- Zitat von: BlackHawX02 am 19.08.2020 16:53 ---Im November bin ich ja in der E11/4 + Zulage. Dann ist die Differenz zur A10 etwas höher, aber mit der A11 ist das Thema eh besser. Am besten kläre ich direkt ab, dass schnell die Beförderung in die A11 Möglich ist.
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Nun mal langsam. Meiner Meinung nach erfüllst du lediglich die Voraussetzungen für den mittleren Dienst. Die Laufbahnbefähigung kannst du in einem Jahr im gehobenen Dienst erlangen. Dieses Jahr würdest du als Tarifbeschäftigter ableisten. Allerdings erfüllst du aus meiner Sicht nicht Bedingungen zur Erlangung der Laufbahnbefähigung.
Für die Erlangung der Laufbahnbefähigung brauchst du im günstigsten Fall ein Jahr. Danach würdest du Beamter im gehobenen techhnischen Dienst und mit A10 eingestellt werden. In diesem Amt mit A10 hast du mindestens drei Jahre Probezeit und danach könntest du erst nach A11 befördert werden. Aber aus meiner Sicht wird das nicht so eintreten, weil du nicht die Voraussetzungen dafür erfüllst und das ist das fehlende Studium. Man möge mich korrigieren oder eines besseren belehren.
--- Zitat ---Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 13 Gehobener Dienst
(2) Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden.
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Ich bin ja jetzt drei Jahre im gehobenen Dienst als TB.
Ob es überhaupt funktioniert, finde ich doch am besten heraus, wenn ich den Antrag einreiche und abwarte, was mir angeboten wird.
Mein Vorgesetzter hat da anscheinend eine Haushaltskarte.
Ablehnen kann ich ja immer noch, falls die mir nur eine A9, zwecks fehlenden Studium geben wollen.
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