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Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er

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EiTee:

--- Zitat von: Feidl am 20.08.2020 14:22 ---Das vergessen viele gern.
Mit der JSZ sind es nämlich 2770 netto (inkl. 350 Zulage). Selbst mit A11/3 (3062 - ca. 250PKV=2812) nur knapp drüber, aber er braucht selbst im besten Fall 2 Jahre (1 Jahr auf Probe, 1 Jahr bis zur Beförderung), bis er A11 bekommt.

--- End quote ---

Wenn man noch die Wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt 39 vs. 41 Stunden, ist selbst der etwas bessere Verdienst hinfällig.

Asperatus:
Einen Antrag auf Verbeamtung würde ich, wenn ich du wäre, stellen. Die Prüfung der beamtenrechtlichen Veraussetzungen obliegt dann der Dienststelle. Der Antragsteller muss sich darüber erstmal keine Gedanken machen. Den Antrag zurückziehen oder die Verbeamtung ablehnen (mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt) kann man dann immer noch.

Bei der Frage, ob es für einen persönlich günstiger wäre, würde ich noch an die Altersversorgung denken. Da bist du meines Erachtens später als Beamter wesentlich besser gestellt, außer, du sorgst privat massiv vor, was dann aber den mutmaßlichen Gehaltsvorteil des TB ins Negative verkehren dürfte.

Zur Frage der lebenslangen Bindung: Das wäre für mich kein Kriterium. Ein Beamter kann seine Entlassung beantragen. Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz sorgt dafür, dass der Verzicht auf Pension im Falle der Entlassung abgemildert wird. Das Altersgeld ist immer noch höher als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ich würde bei der Entscheidung TB oder Beamter noch abklären, ob evtl. Vorerkrankungen einen Risikozuschlag in der PKV bedeuten würden. Allerdings ist dieser auf 1/3 begrenzt und es gibt ein Zugangsrecht in den ersten sechs Monaten nach Verbeamtung.

Je mehr Kinder geplant sind, desto finanziell attraktiver wird das Beamtenverhältnis aufgrund des Familienzuschlages, für den es als Tarifbeschäftigter keine Entsprechung gibt.

Zur Beförderungssituation können schwer allgemeingültige Aussagen getroffen werden. Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Ich würde mich da bei den verbeamteten Kollegen in der angestrebten Laufbahngruppe umhören. Grundsätzlich sollte die Situation im technischen Verwaltungsdienst oder naturwissenschaftlichen Dienst (die für dich infrage kommenden Bereiche) besser sein als im nichttechnischen Verwaltungsdienst.

WasDennNun:

--- Zitat von: Asperatus am 20.08.2020 17:20 ---Zur Frage der lebenslangen Bindung: Das wäre für mich kein Kriterium. Ein Beamter kann seine Entlassung beantragen. Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz sorgt dafür, dass der Verzicht auf Pension im Falle der Entlassung abgemildert wird. Das Altersgeld ist immer noch höher als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Hätte doch aber weniger Rente als wenn er weiterhin TB geblieben wäre, oder?

Desweiteren, kann man als Angestellter im Bereich IT (auch ohne Studium) gut und gerne mehr als eine A12/A13er verdienen.
Glaube aber nicht, dass der TE ein solcher ist, der in der pW sich dahin arbeiten wird, bzw. möchte, wollte es nur erwähnen.

Für mich war stets eben jene Fixierung auf lebenslange Bindung, damit es sich monetär lohnt, ausschlaggebend darauf zu verzichten.

Asperatus:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.08.2020 17:33 ---
--- Zitat von: Asperatus am 20.08.2020 17:20 ---Zur Frage der lebenslangen Bindung: Das wäre für mich kein Kriterium. Ein Beamter kann seine Entlassung beantragen. Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz sorgt dafür, dass der Verzicht auf Pension im Falle der Entlassung abgemildert wird. Das Altersgeld ist immer noch höher als eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Hätte doch aber weniger Rente als wenn er weiterhin TB geblieben wäre, oder?

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Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ich gehe von einem Jahresbrutto von 53.533,31 Euro bei TVöD 11 Stufe 3 aus. Das vorläufig ermittelte Durchschnittseinkommen beträgt in Deutschland 2020 40.551 Euro. Demnach werden 2020 in der GKV 53.533,31 Euro / 40.511 Euro = 1,32 Entgeltpunkte erworben. Der aktuelle Rentenwert beträgt 33,23 Euro seit 1. Juli 2020. Also würde man als Tarifbeschäftigter 33,23 * 1,32 = 43,86 Euro (monatlich) für das Jahr 2020 als Rente bekommen.

Bei A11 Stufe 3 verheiratet beträgt das Jahresbrutto 49.113,72 Euro. Dieses wird mit dem Faktor 0,9901 multipliziert und dann mit dem Faktor 0,0179375. Dieser Jahreswert geteilt durch 12 Monate, hätte der Beamte 72,69 Euro im Monat Pension unter der Voraussetzung, das Besoldungsgruppe und Stufe gleich blieben (letzteres zumindest unrealistisch).

Beim Altersgeld sind die letzten Dienstbezüge maßgeblich, also zum Zeitpunkt der Entlassung. Die Höhe wird wie beim Ruhegehalt der Beamten berechnet, jedoch mit einem "Altersgeldabschlagsfaktor" von 0,85. Folglich wäre der Altersgeldanspruch 72,69 Euro * 0,85 = 61,78 Euro. Allerdings muss man min. 7 Jahre Beamter gewesen sein, bindet sich also eine gewisse Zeit, wenn man die Nachteile durch die Nachversicherung entgehen will.

Gäbe es das Altersgeld nicht, wären die Bezüge im Alter natürlich niedriger, weil die Nachversicherung nach dem verhältnismäßig niedrigen Bruttogehalt der Beamten berechnet wird. Durch das Altersgeld jedoch sind die Bezüge im Alter wie gezeigt höher (61,78 Euro zu 43,86 Euro), in vorliegenden Beispielrechnung um knapp 41 Prozent. Der Vorteil dürfte sich auch nicht aufheben, wenn man E12 und eine höhere Stufe annimmt.

Organisator:
Zur Rente kommt noch die VBL, die bei dem Beispiel:
53.533,31 / 12 / 1000 = 4,46 x 2,2 = 9,812 Punkte x 4 € = 39,24 € Betriebsrente ausmachen würde.

Als Tarifbeschäftigter würde man also 43,86 € Rente + 39,24 € Betriebsrente = 83,10 € insgesamt erwirtschaften.
Mehr als die Pension ;)

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