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Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er

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Organisator:

--- Zitat von: BlackHawX02 am 19.08.2020 15:48 ---Ich soll mich in den nächsten Tagen entscheiden und es auf den Weg bringen.....

--- End quote ---

Verstehe ich das richtig, dass dein Arbeitgeber dir die Verbeamtung angeboten hat?

BlackHawX02:
Ganz genau, mein Vorgesetzter hat mich gefragt, ob ich interessiert wäre.
Er vermutet, dass ich Anfangs in die A10 eingruppiert werde, was netto derzeit 400€ weniger ausmacht (nach Abzug PKV).
Meine derzeitige Stelle ist auf A11 bewertet, er könnte mir ggf kurz vor der Verbeamtung eine E12/A12 zuteilen, was er jedoch nicht versprechen kann.

Organisator:
Wenn du unter 30 bist, würde ich das machen.

A 10 ist der typische Einstieg für den gehobenen technischen Dienst. Wenn der Dienstposten nach A 11 bewertet ist und du auf die entsprechende Planstelle eingewiesen wirst (also draufgesetzt), dürfte es mit der Beförderung zwar mindestens ein Jahr, aber nicht viel länger dauern.

Ansonsten habe ich gerade mal in den Rechner geschaut. E 11/3 und A 10/3 macht ein Plus von ca. 300 € zugunsten der A 10 aus.

Unknown:

--- Zitat von: BlackHawX02 am 19.08.2020 14:54 ---Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]

--- End quote ---
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du im gehobenen Dienst eingestellt und dann verbeamtet wirst. Denn die Voraussetzungen sind aus meiner Sicht eindeutig definiert. Man möge mich korrigieren.


--- Zitat ---§17 BBG

(4) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
    als Bildungsvoraussetzung
    a)
        eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
    b)
        ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
2.
    als sonstige Voraussetzung
    a)
        ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
    b)
        ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
        oder ein gleichwertiger Abschluss oder
    c)
        ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und eine
        hauptberufliche Tätigkeit.
--- End quote ---

Ich gehe mal eher davon aus, dass dein Vorgesetzter von Beamtenrecht keine Ahnung hat. So wie du schreibst, hast du kein Studium und das würde lediglich für den mittleren Dienst ausreichen.

Organisator:
@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?

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