TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Stufe der Entgelttabelle ergibt sich aus der einschlägigen Berufserfahrung sowie der Anwendung von Kann-Regelungen durch den AG.
Mithin mußt Du anhand der auszuübenden Tätigkeit, die sich ggfs. in Arbeitsvorgänge zerlegt, mittels der Entgeltordnung zum TVÖD VKA die zutreffende Entgeltgruppe ermitteln, beurteilen, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt, die einen Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3 eröffnet, sowie beurteilen, ob die Voraussetzungen zur Anwendung einer Kann-Regelung zur Zuordnung zu einer höheren Stufe vorliegen und entscheiden, ob Du diese anwenden möchtest.