Hallo zusammen,
ich arbeite bei einer Bundesbehörde und habe ein bis Anfang nächsten Jahres befristetes Arbeitsverhältnis.
Dazu würde ich gerne wissen, ob mir mein Arbeitgeber eine Nicht-Entfristung eine bestimmte Zeit im Voraus (bspw. 3 Monate vor Ablauf des Vertrags) mitteilen muss oder ob es für den Arbeitgeber ausreichend ist, dass das Ende im Arbeitsvertrag durch die Befristung geregelt ist.
Ein Kollege meint, mir müsste die Nicht-Entfristung spätestens drei Monate vor Vertragsablauf mitgeteilt werden. Eine Rechtsquelle dazu konnte er mir aber auch nicht nennen.
Kennt sich jemand mit der Thematik aus oder hat jemand eine Rechtsquelle dazu?
Vielen Dank.
VG Manuel