Ich habe nun lange überlegt und mich mit dem Begriff Dispositionsfreiheit bei Leitungen in der Pflege auseinander gesetzt.
Wenn man sich nun im Bezug auf Betriebe und auch QM die Definitionen zu Disposition mal genauer betrachtet, fallen darunter Punkte wie Verwaltung, Personalwesen, Logistik, Beschaffung und Produktion. Das Betriebsgeschehen verlangt notwendigerweise nach stetiger und permanenter Disposition, um Kunden (z.B. Patienten) aber auch auch andere „Märkte“ durch Anpassungen an tägliche Gegebenheiten zu befriedigen und im Rahmen von betriebsinternen Nachfragen zu gewährleisten.
Im Bereich Personalwesen fiele mir da ganz simpel schon der Dienstplan ein. Wenn es darum geht, als Kernaufgabe die Bereitstellung und den zielorientierten Personaleinsatz zu haben und da auf eine gewisse Freiheit abstellt, Personal von einer Station zu einer anderen im Bedarfsfall zu disponieren, sollte dieser Punkt abgedeckt sein.
Wenn ich mir die Punkte Produktion, Beschaffung und auch Logistik (und insbesondere in diesem Fall Krankenhauslogistik) ansehe, komme ich zu folgendem Schluss:
1.) Personenströme: Patienten müssen im Rahmen einer Bettendisposition koordiniert in den kleinsten organisatorischen Einheiten aufgenommen, versorgt und verwaltet werden. Besucher müssen im Rahmen eines Besuchsmanagements (z.B. Terminvergabe) unter den aktuellen Umständen (Coronapandemie) koordiniert werden.
2.) Waren- und Materialfluss: Das Bestellen/Beschaffen und Verwalten/Lagern von Sterillgütern, Lager- und Apothekenartikeln, medizinischen Geräten sowie Pflegeprodukten und -Hilfsmitteln.
3.) Informationsfluss: also der schriftliche , elektronische oder mündliche Austausch von relevanten Daten im Krankenhaussystem (Patientenakte/Übergabe/Rücksprache mit anderen Berufsgruppen, um Prozesse zu optimieren oder Fehler aufzudecken und zu beseitigen etc)
Produktion bezieht sich dabei auf die Prozesse zur Verarbeitung von Daten, Materialien und auch Patienten, um wirtschaftlich und im Sinne der Organisation oder des Betriebes (Arbeitsaufträge) das gewünschte und vereinbarte Ziel zu erreichen.
Die Aktenfreigabe durch Unterschrift zur weiteren Bearbeitung zum Beispiel in einem Controlling und Erlösmanagement sehe ich nun als kleinen Nebenschauplatz an.
Wären das (ausreichende) Punkte, die Dispositionsfreiheiten widerspiegeln würden?