Hallo zusammen,
mir ist bewusst, dass das Thema Rückforderung der Anwärterbezüge grds. bereits in der Vergangenheit Gegenstand verschiedener Threads in diesem Forum war, mWn. nicht jedoch speziell mit Blick auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.
Gem. § 79 Abs. 4 LBesG BW i. V. m. der Anwärterauflagenverordnung des Finanzministeriums BW sind Anwärter im Falle eines Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst im Anschluss an den Vorbereitungsdienst innerhalb einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren grds. zur Rückzahlung (von Teilen) ihrer erhaltenen Anwärterbezüge verpflichtet. Die Anwärterauflagenverordnung sieht allerdings auch Ausnahmetatbestände vor.
Kurz und knapp meine persönliche Situation:
Ich habe direkt im Anschluss an das Studium bzw. den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Frühjahr dieses Jahres eine Stelle als Inspektor im Beamtenverhältnis auf Probe angetreten. Leider belastet mich meine jetzige Lebenssituation enorm. Dies umso mehr, wenn ich Tag und Nacht an die drohende Rückzahlung der Anwärterbezüge in Höhe von ca. 30.000 Euro (ohne Anrechnung von Dienstzeiten) denken muss.
Denn aus verschiedenen Gründen sehe ich es für mich als einzigen Lösungsweg, im Laufe des nächsten Jahres aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auszuscheiden und ein Studium im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (BWL, VWL, Wirtschaftsrecht o. ä.) aufzunehmen – jedoch mit dem Ziel, anschließend wieder als Beamter in der öff. Verw. zu arbeiten.
Nun meine Frage:
Haltet Ihr es für denkbar, dass in meinem Fall von einer Rückforderung der Anwärterbezüge abgesehen werden kann? Was würdet Ihr mir raten?
Als wäre die Situation allein nicht schon zum Verzweifeln, setzt mir nun auch noch das Landesamt für Besoldung und Versorgung die Pistole auf die Brust: Bis Anfang September soll ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, wonach ich ein Ausscheiden innerhalb der Mindestdienstzeit von 5 Jahren unverzüglich mitteilen muss. Zumindest um diese Verpflichtungserklärung dürfte ich ja wohl kaum herumkommen, oder?
Eine Einschätzung (vielleicht ja sogar von jemandem, der/die selbst von dieser Thematik betroffen ist/war) würde mir wirklich viel bedeuten.
Viele Grüße