Das Bundeshaushaltsrecht ist hier eindeutig, gemäß Art. 111 GG zählt die Besoldung zu den nötigen Ausgaben des Bundes, nach Nr. a ist unsere Besoldung eine gesetzliche Verpflichtung, somit ist die Sache klar.
Was endlich die leitenden Minsterialbeamten im BMI kapiert ist was seit Jahren zur amtsangemessenen Besoldung sage. Man muss nicht ein eigenes Gesetz schreiben, sondern kann der AEZ z.B. ins bestehende Besoldungsgesetz hineingeschrieben werden.
Anscheinend haben es die "B" Beamten endlich begriffen und arbeiten an einen Entwurf der beide Anliegen berücksichtigt!
Das ist an so vielen Stellen evident falsch, dass ich gar nicht weiß, ob es sich anzufangen lohnt.
Ja, die Alimentation ist eine Pflichtausgabe des Bundes, unabhängig von einem beschlossenen Haushaltsgesetz.
Nein, ein AEZ kann nicht einfach in ein Gesetz hineingeschrieben werden, weil durch diesen die gesamte Besoldungslogik verändert wird.
Das hat auch kein Ministerialer "verstanden", die Annahme ist schlicht irrig. Bitte recherchier nochmal was ein Besoldungs- und ein Besoldungs*anpassungs*gesetz ist, eh Du vorschnell Vermutungen als vermeintliche Tatsachen einbringst. Danke