Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 587362 times)

BWBoy

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1425 am: 08.07.2025 10:10 »
Und wie lange soll das jetzt noch dauern bis endlich ein Entwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses bzw. zur Herstellung der amtsangemessenen Alimentation kommt? Bis 2038? Wird seitens der CDU/SPD wirklich so sehr auf die Bundesbesoldungsempfänger geschissen? Als würde man uns ein höheres Einkommen einfach nicht gönnen, so kommt das rüber...

Wenn das Tarifergebnis wirklich auf uns Beamte übertragen wird sollte man nicht vor aller frühestens Oktober mit einer Auszahlung rechnen, eher noch weiter nach hinten.
Die amtsangemessene Allimentation hingegen kommt halt gar nicht.

Und was dauert da bitte so lange? Für jeglichen anderen Kram ist doch auch Geld da...


Muss halt unter anderem erstmal ein Haushalt stehen.

GeBeamter

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1426 am: 08.07.2025 12:28 »
Das Tarifergebnis ist noch nicht einmal auf die Tarifangestellten ausgerollt worden. Die Redaktionsverhandlungen dauern halt noch.

Vielleicht auch Mal ein Zeichen an Verdi, sich nicht mit irgendwelchen abenteuerlichen Konstrukten wie Sockelbeträgen etc zu befassen. Das "Geraderücken" der Entgelttabelle frisst dann halt Zeit, weil E6 Stufe1 nicht auf einmal mehr verdienen soll, als E7 Stufe 1.

Knecht

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1427 am: 08.07.2025 13:22 »
Ist mir manchmal echt ein bisschen viel Verständnis für selbstgemachte Probleme hier.

NWB

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1428 am: 08.07.2025 14:42 »
Sehe ich auch so.
Die Geister, die ich rief...

ToniHassla

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1429 am: 08.07.2025 16:10 »
Und wie lange soll das jetzt noch dauern bis endlich ein Entwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses bzw. zur Herstellung der amtsangemessenen Alimentation kommt? Bis 2038? Wird seitens der CDU/SPD wirklich so sehr auf die Bundesbesoldungsempfänger geschissen? Als würde man uns ein höheres Einkommen einfach nicht gönnen, so kommt das rüber...

Wenn das Tarifergebnis wirklich auf uns Beamte übertragen wird sollte man nicht vor aller frühestens Oktober mit einer Auszahlung rechnen, eher noch weiter nach hinten.
Die amtsangemessene Allimentation hingegen kommt halt gar nicht.

Und was dauert da bitte so lange? Für jeglichen anderen Kram ist doch auch Geld da...


Muss halt unter anderem erstmal ein Haushalt stehen.
Ja der wurde ja heute vorgestellt...

maxg

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1430 am: 08.07.2025 16:34 »
(...)
Muss halt unter anderem erstmal ein Haushalt stehen.

Das stimmt nicht, da es diesen Zusammenhang nicht gibt.
Mit Verkündung des BBesAnpG (o.ä.) ist die Besoldung zu erhöhen, egal, ob ein Haushalt 2025 existiert oder nicht.

Hummel2805

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1431 am: 08.07.2025 18:09 »
Das Bundeshaushaltsrecht ist hier eindeutig, gemäß Art. 111 GG zählt die Besoldung zu den nötigen Ausgaben des Bundes, nach Nr. a ist unsere Besoldung eine gesetzliche Verpflichtung, somit ist die Sache klar.

Was endlich die leitenden Minsterialbeamten im BMI kapiert ist was seit Jahren zur amtsangemessenen Besoldung sage. Man muss nicht ein eigenes Gesetz schreiben, sondern kann der AEZ z.B. ins bestehende Besoldungsgesetz hineingeschrieben werden.

Anscheinend haben es die "B" Beamten endlich begriffen und arbeiten an einen Entwurf der beide Anliegen berücksichtigt!

xap

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1432 am: 08.07.2025 18:39 »
Hä?

BalBund

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1433 am: 08.07.2025 23:03 »
Das Bundeshaushaltsrecht ist hier eindeutig, gemäß Art. 111 GG zählt die Besoldung zu den nötigen Ausgaben des Bundes, nach Nr. a ist unsere Besoldung eine gesetzliche Verpflichtung, somit ist die Sache klar.

Was endlich die leitenden Minsterialbeamten im BMI kapiert ist was seit Jahren zur amtsangemessenen Besoldung sage. Man muss nicht ein eigenes Gesetz schreiben, sondern kann der AEZ z.B. ins bestehende Besoldungsgesetz hineingeschrieben werden.

Anscheinend haben es die "B" Beamten endlich begriffen und arbeiten an einen Entwurf der beide Anliegen berücksichtigt!

Das ist an so vielen Stellen evident falsch, dass ich gar nicht weiß, ob es sich anzufangen lohnt.

Ja, die Alimentation ist eine Pflichtausgabe des Bundes, unabhängig von einem beschlossenen Haushaltsgesetz.

Nein, ein AEZ kann nicht einfach in ein Gesetz hineingeschrieben werden, weil durch diesen die gesamte Besoldungslogik verändert wird.

Das hat auch kein Ministerialer "verstanden", die Annahme ist schlicht irrig. Bitte recherchier nochmal was ein Besoldungs- und ein Besoldungs*anpassungs*gesetz ist, eh Du vorschnell Vermutungen als vermeintliche Tatsachen einbringst. Danke