Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090489 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10155 am: 07.02.2024 13:11 »
Noch mal allgemein zu den Beschwerden über die lange Verfahrendsdauern. Hoffentlich nicht ganz off-topic:

https://www.nytimes.com/2024/01/13/world/asia/india-judicial-backlog.html

So kann es laufen, wenn man die Justiz kaputt spart. 300 Jahre Rückstand an Verfahren in Indien.

Wenn es nach dem Beschluss aus 2020 in 2024 neue Direktiven geben wird, dann ist das für komplexes Verfassungsrecht eigentlich relativ schnell. Auch wenn einzelne Klagen von Klägern insgesamt seit 20 Jahren anhängig sind.


Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10156 am: 07.02.2024 13:12 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2258104

Und wieder nicht ins Kabinett geschafft...

Und was heißt das jetzt zeittechnisch für das Amtsangemessenheitsgesetz?

Das wir keinen Schritt weiter sind. Vllt nächste Woche Mittwoch, wenn sich das Kabinett zur nächsten Sitzung trifft.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10157 am: 07.02.2024 13:20 »
Und täglich grüßt das Murmeltier und unser Johann wird mit uns wieder das Lied anstimmen, morgen Kinder wird´s was geben.

Es ist schon absurdes Theater, was da gespielt wird. Frau Bahr sagt uns, dass die Sache Ende Januar 2024 ins Kabinett geht, der Vorsitzende des Innenausschuss von der SPD spricht Anfang Januar von "Wochen".

Ich hoffe, diese verantwortlichen Politiker werden irgendwann mal zur Rechenschaft gezogen, vielleicht in einem ganz anderen Zusammenhang. Sie brauchen sich wirklich nicht wundern, dass der Protest im Lande zu groß ist.

Und was machen DBB und Verdi - die stehen nur Schmiere! Schämen müssten sich die Herren Wernecke und Silberbach. Mein Kollege aus NRW, beschäftigt beim Bund, erhält monatlich über 1000 € mehr Familienzuschlag bei gleicher Konstellation, ich gönne es Ihm, aber dieses Schmierentheater hat hoffentlich bald ein Ende!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10158 am: 07.02.2024 13:21 »
beschäftigt mein Land NRW muss es heißen!

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10159 am: 07.02.2024 14:12 »
Mein Kollege aus NRW [...] erhält monatlich über 1000 € mehr Familienzuschlag bei gleicher Konstellation, ich gönne es Ihm, aber dieses Schmierentheater hat hoffentlich bald ein Ende!

Einspruch! Die absurden NRW-Zuschläge (anstelle amtsangemessener Grundgehälter/Pensionen für alle) sind das Schmierentheater..

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10160 am: 07.02.2024 15:10 »
Einspruch! Die absurden NRW-Zuschläge (anstelle amtsangemessener Grundgehälter/Pensionen für alle) sind das Schmierentheater..
Das wird aber viele Familien erstmal nicht interessieren ob sie 500-1000€ mehr haben durch einen Familienzuschlag oder durch anheben der Besoldung.
Viele denken wahrscheinlich mittlerweile mir egal wie es heißt, Hauptsache ich hab erstmal mehr und vielleicht, wenn ihr alle recht habt kommt der Aufschlag später aufs Grundgehalt.

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10161 am: 07.02.2024 16:55 »
Wird dieses BBVAngG auch monetäre Auswirkungen auf kinderlose Verheiratete haben, die nicht in Mietstufe 6 oder 7 wohnen?
Oder geht's hier wie in den Ländern hauptsächlich darum, ab dem dritten Kind saftig draufzulegen?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10162 am: 07.02.2024 17:00 »
Nein, auch das BBVAngG ist eine reine Fertilitätszulage.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10163 am: 07.02.2024 19:40 »
Mein Kollege aus NRW [...] erhält monatlich über 1000 € mehr Familienzuschlag bei gleicher Konstellation, ich gönne es Ihm, aber dieses Schmierentheater hat hoffentlich bald ein Ende!

Einspruch! Die absurden NRW-Zuschläge (anstelle amtsangemessener Grundgehälter/Pensionen für alle) sind das Schmierentheater..

Die NRW-Kollegen, die ich kenne, sind mit den dortigen Zuschlägen für Kinder sehr zufrieden. ;-)

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10164 am: 07.02.2024 20:38 »
Mein Kollege aus NRW [...] erhält monatlich über 1000 € mehr Familienzuschlag bei gleicher Konstellation, ich gönne es Ihm, aber dieses Schmierentheater hat hoffentlich bald ein Ende!

Einspruch! Die absurden NRW-Zuschläge (anstelle amtsangemessener Grundgehälter/Pensionen für alle) sind das Schmierentheater..

Die NRW-Kollegen, die ich kenne, sind mit den dortigen Zuschlägen für Kinder sehr zufrieden. ;-)
Ändert nichts daran, dass diese (wie wiederholt und umfassend auch in diesem Forum dargelegt) Quatsch sind und nix mit einer amtsangemessenen Alimenation zu tun haben ;)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10165 am: 07.02.2024 21:01 »
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass eine angemessene Alimentation im weiter Ferne ist und sich einige über den AEZ freuen würden.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10166 am: 08.02.2024 07:05 »
Ändert nichts daran, dass es nicht darum geht, wer sich über was freuen würde, sondern was einfach Recht ist. Und eine verfassungswidrige Besoldung heilt man nicht mit einer anderen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10167 am: 08.02.2024 07:16 »
Ändert nichts daran, dass es nicht darum geht, wer sich über was freuen würde, sondern was einfach Recht ist. Und eine verfassungswidrige Besoldung heilt man nicht mit einer anderen.

Man kann sich der Realität zwar verschließen, es bringt aber halt nichts...

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10168 am: 08.02.2024 07:49 »
Ändert nichts daran, dass es nicht darum geht, wer sich über was freuen würde, sondern was einfach Recht ist. Und eine verfassungswidrige Besoldung heilt man nicht mit einer anderen.

Wie kommst Du darauf, dass die aktuelle Besoldung in NRW verfassungswidrig ist? Diese wurde in einem demokratischen Verfahren beschlossen. Gerichtsurteile, welche das Ergebnis als verfassungswidrig qualifiziert haben, sind mir nicht bekannt.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10169 am: 08.02.2024 08:17 »
Lieber Sputnik,

ein Gesetz, welches mit nichten einen Beschluss des BVerfG umsetzt, ist nicht automatisch korrekt, nur weil es in einem parlamentrischem Verfahren entstanden ist. Siehe aktuell das Haushaltsgesetz des Bundes. Das ist auch ganz normal beschlossen worden, wurde nun aber als Verfassungswidrig eingestuft.

Bei der Besoldung hingegen wurden durch das BVerfG in deren Beschlüssen bereits vor enstehung der jeweiligen "Verbesserungsgesetzte" Formulierungen und Richtlinien getroffen, gegen die im Grunde ALLE seitdem beschlossenen Veränderungen der Länder sowie auch der Entwurf im BMI verstoßen.

JA, es wird viele freuen, wenn sie, wie auch immer mehr Netto haben mich eingeschlossen. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass JEDER erkennen sollte, dass eine Besoldung nicht Amtsangemessen sein kann, wenn der Familienstand, die Kinderanzahl und der Wohnort einen so Großen Teil der Besoldung ausmachen. Dafür bedarf es weder das erst noch das 2. Staatsexamen.
« Last Edit: 08.02.2024 08:25 von Warzenharry »