Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093562 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7410 am: 26.09.2023 20:29 »
Die SPD-Landeschefin warf der Hessen-CDU vor, nichts dafür zu tun. Im Gegenteil: Sie habe die Arbeitszeit der Landesbediensteten verlängert, deren Bezüge durch Nullrunden, Kürzungen oder Abschaffung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld faktisch gekürzt. „Die noch amtierende Landesregierung hat sogar einen Zustand herbeigeführt, in dem ein Teil der hessischen Beamtinnen und Beamten so niedrig besoldet wird, dass die Besoldung nicht mehr verfassungskonform ist.“ Auf dieser Grundlage ließen sich nicht ausreichend engagierte, kompetente und leistungsbereite Menschen für den Landesdienst gewinnen. Im Falle ihres Wahlsiegs werde dieser Zustand abgestellt, versprach Faeser: „Eine von der SPD geführte Landesregierung wird umgehend für eine verfassungskonforme Besoldung aller Beamtinnen und Beamten des Landes sorgen.“

Was Politiker so alles kurz vor der Wahl versprechen. Wenn es nicht so traurig wäre ....., oder wie Brecht sagt, man kann nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.

Finde das schon echt dreist sich hinzustellen, Versprechungen für Hessen zu machen und gleichzeitig die dort derzeit regierenden Parteien der Untätigkeit bezichtigen, selbst jedoch seit Beginn der Amtszeit, abgesehen von dem unzureichenden Entwurf und vielen großen Reden, nichts hinsichtlich amtsangemessener Alimentation getan zu haben.
Eigentlich müsste sie nun, nachdem sie das Thema so öffentlich angesprochen hat, sofort einen neuen Entwurf vorlegen und diesen auch ins Kabinett bringen. Das wäre das Mindeste.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7411 am: 26.09.2023 20:41 »
Jede Erwartung an diese Frau ist vergeudete Zeit und Hoffnung. Die ist der Inbegriff von "Fake". Ganz schlimme Person, was mittlerweile zum Glück auch die Allgemeinheit merkt.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7412 am: 26.09.2023 22:55 »
Gibt es jetzt vielleicht mal Gegenwind aus dem Innern des Innenministeriums? Hat da wirklich niemand Rückgrat? Ist Verfassungstreue zu old school?

Die Bundesbeamten sind übrigens bei der nächsten Bundestagswahl auch wahlberechtigt. Bitte keine politische Debatte jetzt, "da waren wir nämlich schon", aber was glaubt die Frau eigentlich, wie das bei den Bundesbeamten ankommt.

Da weiß man nicht, ob man lachen oder aus dem Fenster springen soll...

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7413 am: 27.09.2023 08:01 »

Jeder Politiker oder Minister der eine verfassungsgemäesse Alimentation einfuehrt wird unmittelbar auf das mediale Schaffot gefuehrt, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Deswegen wartet man ja auch auf die Entscheidung des BVerfG, weil man dann der Justiz den schwarzen Peter zuschieben kann.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7414 am: 27.09.2023 08:05 »

Jeder Politiker oder Minister der eine verfassungsgemäesse Alimentation einfuehrt wird unmittelbar auf das mediale Schaffot gefuehrt, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Deswegen wartet man ja auch auf die Entscheidung des BVerfG, weil man dann der Justiz den schwarzen Peter zuschieben kann.
Des Weiteren hätte man die amtsangemessene Alimentation vor der Erhöhung der Besoldung aufgrund der Tarifverhandlungen auf den Weg bringen müssen und die Erhöhung dann on top. Die amtsangemessene Alimentation beschreibt die unterste Grenze der Besoldung und nicht das Maximum, was ein Beamter maximal bekommen darf.
Aus meiner Sicht ist das eine einzige Farce und eine absolute Frechheit was da abgeht.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7415 am: 27.09.2023 09:01 »

Jeder Politiker oder Minister der eine verfassungsgemäesse Alimentation einfuehrt wird unmittelbar auf das mediale Schaffot gefuehrt, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Deswegen wartet man ja auch auf die Entscheidung des BVerfG, weil man dann der Justiz den schwarzen Peter zuschieben kann.
Des Weiteren hätte man die amtsangemessene Alimentation vor der Erhöhung der Besoldung aufgrund der Tarifverhandlungen auf den Weg bringen müssen und die Erhöhung dann on top. Die amtsangemessene Alimentation beschreibt die unterste Grenze der Besoldung und nicht das Maximum, was ein Beamter maximal bekommen darf.
Aus meiner Sicht ist das eine einzige Farce und eine absolute Frechheit was da abgeht.

Das habe ich mir auch bereits gedacht.

Die Inflation arbeitet eigentlich sozusagen immer für den Schuldner! Insoweit ist es umso erschreckender, dass noch nicht einmal jetzt die Bereitschaft besteht, tätig zu werden.

Die Erhöhung durch die Tarifrunde "frisst" quasi einen erheblichen Teil der Erhöhung auf, die den Beamten sowieso zugestanden hätte.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7416 am: 27.09.2023 09:32 »
@Unknown

Agree.

Hast zu 100% recht, aber wäre schon zufrieden wenn es denn überhaupt geschieht.
Wenn die amtsangemesse Alimentation nun irgendwann kommt und die Erhöhung für 2024 eingerechnet wird so stellt das de facto nach meiner Bewertung dann eine Nullrunde über 2 jahre dar.

Auch wenn die Einführung einer amtsangemessenen Alimentation lediglich die Wiederherstellung von geltendem Recht darstellt und das BVerfG entsprechend geurteilt hat und weiter wird, so glaube ich nicht mehr daran.
Ich hätte gerne das Vertrauen von BervGBeliever und die Zuversicht von Swen.
Ich persönlich gehe fest davon aus, selbst wenn die nächsten Entscheidungen des BVerfG weiter den Spielraum einengen und somit zu unseren Gunsten sind, dass die BesGesetzgeber nie und nimmer eine amtsangemessene Alimentation gesetzlich verabschieden. Die Damen und Herren werden immer wieder andere abstruse Wege finden dies nicht tun zu müssen.
Und wenn ich mir dann noch die Haushaltssituation und die Kosten einer amtsangemessenen Alimentaiton vor Augen führe so wird dies für mich nie und nimmer passieren. Ja ihr habt recht, die Haushaltssituation kann nicht als Argument dienen, aber die ist leider nunmal Realität und wir haben ja das Geschacher live miterleben dürfen wenn es um Mehrausgaben geht.
Der Verteidigungsetat müsste gewaltig steigen um das NATO 2% Ziel ernsthaft zu erreichen und die Bw auch nur annähernd wieder in einen Zustand zu versetzen in dem man von einer Armee sprechen kann.
Die Kosten für eine Wandlung unserer bisherigen auf fossile Energieträger ausgerichteten Wirtschaft, die Instandsetzung der maroden Brücken, Schulen, die Bewältigung der Flüchtlingsströme gen Europa, eine lebenswerte Reformation der Rente, unser Gesundheitswesen etc all das wird Unsummen fordern und da wird unsere Alimentation immer hinten anstehen.

Ich danke insbesondere Swen, dass er mir die Augen geöffnet hat mit seinen KOmmentaren, wie wir verarscht werden und was eigentlich Recht wäre.
Die Ausführungen haben mich, nach all den Jahrzehnten in denen ich mich nur noch mit Zahlen, Steuerrecht und ab und an Vertragsrecht befasst habe, wieder in die Zeit der Laufbahnausbildung und das Verfassungsrecht und sonstige Recht zurückgeführt. Danke dafür.
Leider hat mir die Lektüre hier aber auch vor Augen geführt, wie sehr ich/wir in all den letzten Jahren beschissen wurden und um welche Summen wir da reden.
Dies frustriert mich zu tiefst und hat meinen Glauben an den Diensthernn vollends zerstört.
Im Grunde zweifele ich mittlerweile an jedweder Regelung des Dienstherrn, weil ich diesem nunmehr alles zutraue.
Da ich nicht davon ausgehe dass sich der Zustand wie oben erwähnt ändern wird, habe ich mich und mein Verhalten quasi wie Kimonbo angepasst und passe die Leistung der Entlohnung an.

So dass musste ich nach all der Zeit mal loswerden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7417 am: 27.09.2023 09:32 »
Hier der Link zum Statement des DBB:

https://www.dbb.de/artikel/silberbach-die-bundesinnenministerin-sorgt-fuer-massive-irritationen-bei-den-beschaeftigten.html

Damit gibt BMI Faeser offiziell zu, dass der Bund nicht verfassungskonform alimentiert.


A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7419 am: 27.09.2023 10:05 »
Hier der Link zum Statement des DBB:

https://www.dbb.de/artikel/silberbach-die-bundesinnenministerin-sorgt-fuer-massive-irritationen-bei-den-beschaeftigten.html

Damit gibt BMI Faeser offiziell zu, dass der Bund nicht verfassungskonform alimentiert.

Falsch: ...ein Teil der Beamtinnen und Beamten in Hessen weiter nicht verfassungskonform vergütet, warf Faeser der schwarz-grünen Landesregierung vor. (Quelle FAZ)
Das sagt sie als Wahlkämpferin. Also ein (unbeziffert kleiner) Teil in Hessen ist unteralimentiert. Als Ministerin wird sie wohl behaupten, dass die Bundesbesoldung entwurfstechnisch so gut wie verfassungskonform sei.

Der Fehlschluss hat der Silberbach hineininterpretiert.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7420 am: 27.09.2023 10:38 »
@ Bundi

Ich bin wie Du skeptisch, dass die anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sachlich zu irgendeiner sich ändernden Sichtweise bei den 17 Dienstherrn führen wird. Insbesonder die Nordländer werden nun, da sich auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern anschicken, die sachlich nicht zu rechtfertigenden hohen familienbezogenen Besoldungskomponenten durch ein Doppelverdienermodell rechtfertigen zu wollen, die auch in einem solchen Modell sachlich nicht zu rechtfertigen sind, in offensichtlicher Absprache eine im Detail unterschiedliche, jedoch von der Rechtfertigungsstruktur ähnliche Besoldungssystematik aufweisen, was dazu führen muss, dass sich diese Struktur verfestigt. Denn ein einzelnes Ausscheren aus der gerade erst verabschiedeten bzw. zu verabschiedenden neuen Struktur wird von den anderen Ländern nicht goutiert werden.

Auf der anderen Seite lässt - wie hier schon mehrfach sachlich begründet - die aktuelle und seitdem auf Grundlage weiterer Entscheidungen erwartbare Verschärfung der anstehenden Entscheidungen begründet vermuten, dass Karlsruhe das Druckpotenzial insbesondere auf Niedersachsen recht deutlich erhöhen wird. Neben Niedersachsen dürften mindestens Sachsen und Berlin damit rechnen dürfen, dass sie mit der übernächsten Entscheidung von einer Vollstreckunganordnung für einzelne Jahre belangt werden könnten. Die geringen Verbesserungen, die Berlin plant, reichten dabei nicht aus, um über eine sachlich unbedeutende Symbolpolitik hinauszukommen. Sachsen, das seit 2015 bereits zweimal freundlich von Karlsruhe betrachtet worden ist, macht darüber hinaus nicht einmal eine symbolische Anstrengung, was es ggf. ganz nach vorn in der Reihe derer bringt, die sich Karlsruhe beim nächsten Mal anschaut.

Letztlich darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermutet werden, dass das Tarifergebnis und seine danach wie auch immer erfolgende Übertragung auf die Besoldung zu keinen signifikanten Schritten hin zu einer Veränderung der bestehenden Lage führen wird. Auch das wird man in Karlsruhe zur Kenntnis nehmen, so wie man dort aufmerksam nicht nur die rechtswissenschaftliche Literatur und die weiteren verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, sondern auch die Stellungnahmen in den einzelnen Gesetzgebungsverfahren aufmerksam lesen und aus allem zusammen seine Schlüsse ziehen wird.

Insofern wird vonseiten des Bundesverfassungsgerichts mit der anstehenden Entscheidung absehbar der unmittelbare Druck auf Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein erhöht werden und werden darüber hinaus auch den weiteren Besoldungsgesetzgebern mittelbar die Instrumente vorgeführt werden, dessen darf man sich sicher sein, da alles andere ein Bruch der seit 2012 einstimmig vollzogenen Besoldungsrechtsprechung darstellen würde, für den es weiterhin keinen Anhaltspunkt gibt.

In diesem Kontext wird also die weitere Politik gestaltet werden - je nachdem, wie schwer der Druck auf einzelne Dienstherrn nach der anstehenden Entscheidung lasten wird, insbesondere auf Niedersachsen, werden die sich daran anschließenden politischen Maßnahmen ausfallen. Da das Thema "Besoldung und Alimentation" heute auf eine andere mediale Situation trifft als 2020, darf man davon ausgehen, dass die politischen Prozesse nach der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen in einem komlexeren Rahmen vollzogen werden werden als 2020 und vielfach bis heute. Meines Erachtens wird sich nach der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen ein zähes politisches Ringen in verschiedenen Rechtskreisen auftun, und zwar in Abhängigkeit von dem sich dann konkret einstellenden medialen und öffentlichen Interesse, andere Rechtskreise, und zwar deren Mehrheit, werden höchstwahrscheinlich erst einmal weitermachen als wie zuvor.

Eine Änderung dieser Gesamtlage wird erst geschehen, wenn in einem Rechtskreis substanzielle Veränderungen erfolgen oder sich anbahnen werden. Dann dürften die heute schon im Einzelnen bestehenden Risse im Verhältnis verschiedener Dienstherrn zueinander, kaum geringer werden. Insofern besteht politisch erst einmal nicht viel Hoffnung darauf, dass sich sogleich nach den anstehenden Entscheidungen eine Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation auftut - es darf aber in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Druck, der von jenen Entscheidungen ausgehen wird und hinsichtlich dahin, ob sich ein "verfassungsrechtliches Faustpfand" erkennen lassen wird, eine andere Lage gegeben sein als heute. In diesem Sinne habe ich in der Vergangenheit wiederholt auch hier geschrieben, dass wir uns die Begründung der angekündigten Entscheidungen genau werden anschauen müssen, um dann begründetere Prognosen zum zukünftigen politischen Prozess machen zu können.

Die Verantwortung für den aus den angekündigten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen resultierenden politischen Prozess werden dabei weiterhin ausschließlich die Besoldungsgesetzgeber behalten, da nur sie die Gesetzeslage tatsächlich ändern können. Denn das Bundesverfassungsgericht wird auch in den anstehenden Entscheidungen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch keine Vollstreckunganordnung erlassen. Am Ende dürfte es also eine Frist bis zur Behebung des jeweiligen verfassungswidrigen Zustands erlassen und das jeweils betreffende Gesetz selbst nicht aufheben.



Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten hinsichtlich der letzten hessischen Novelle des Besoldungsgesetzes zeigte sich übrigens wie folgt (vgl. die S. 7313 unter https://starweb.hessen.de/cache/PLPR/20/0/00090.pdf):

"Tagesordnungspunkt 16, zweite Lesung des Dringlichen
Gesetzentwurfs von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hes-
sen, Drucks. 20/6813 zu Drucks. 20/6690. Hierzu liegt ein
Änderungsantrag vor, er ist von den Fraktionen der CDU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 20/6917.

Ich lasse jetzt zuerst über den Änderungsantrag abstim-
men. Wer stimmt dem Änderungsantrag von CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu? – Die AfD, der frakti-
onslose Abg. Kahnt, die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Das ist die
Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Die
Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag ange-
nommen.

Ich lasse nun abstimmen über den Dringlichen Gesetzent-
wurf in der soeben durch die Annahme des Änderungsan-
trags geänderten Fassung. Wer stimmt dieser jetzt geänder-
ten Fassung zu? – Das sind die Fraktion der AfD, die Frak-
tion der FDP, der fraktionslose Abg. Kahnt, die CDU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD und die Fraktion
DIE LINKE. Gibt es jemanden, der dagegen ist oder sich
enthält? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Dringliche
Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung ange-
nommen."

Die Abstimmung erfolgt am 08.12.2021, am selben Tag ist Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt worden, sodass die heutige Bundesinnenministerin zu jener Zeit schon nicht mehr Oppositionsführerin gewesen ist, aber sicherlich zuvor nicht gänzlich unbeteiligt am Wahlverhalten auch ihrer Partei gewesen sein dürfte.

Die vorherige Novelle ist am 18.06.2019 - noch vor der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - verabschiedet worden. Das Abstimmungsverhalten zeigte sich dort wie folgt (S. 1084 unter https://starweb.hessen.de/cache/PLPR/20/5/00015.pdf):

"Meine Damen und Herren, ich versuche mich jetzt noch
einmal an die Einmütigkeit der Beschlussempfehlung zu
erinnern und hoffe, dass ich aufgrund dieser Einmütigkeit
davon ausgehen darf, dass wir heute diesen Gesetzentwurf
abstimmen können und damit auf eine Fristeneinrede ver-
zichten. – Das ist offensichtlich der Fall. Ansonsten müss-
ten wir noch bis 24 Uhr debattieren.

Wir sind am Ende der zweiten Lesung angelangt, und ich
stelle diesen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung
jetzt zur Abstimmung. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um
das Handzeichen. – Das sieht mir nach dem gesamten
Haus aus. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? –
Gibt es Enthaltungen? – Damit hat dieser Entwurf eine
Mehrheit gefunden und wird zum Gesetz erhoben."

mexed1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7421 am: 27.09.2023 11:31 »
https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ampel-plant-extra-zulagen-mehr-geld-fuer-pensionaere-und-ex-soldaten-85550516.bildMobile.html

Hat jemand zufällig Bild Plus?  ;D

Zusammenfassend steht da nur drin, dass jeder der eine Zulage erhalten hat in seiner aktiven Dienstzeit (mindestens 10 Jahre) diese auch anteilig in seinen Pensionsansprüchen wiederfindet. Bspw. Schiffszulage, Zulagen für Führungspersonen etc.
Finde ich an sich ne tolle Sache, aber ich verstehe nicht warum dafür Geld da ist aber für ne angemessene Besoldung nicht.. Man kann darüber streiten ob jemand der in Pension ist und dadurch auch keine Führungsposition inne hat bspw. so eine Zulage gewährt bekommt und das ist auch schwieriger zu begründen als eine Verfassungswidrige Besoldung.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7422 am: 27.09.2023 12:11 »
Hallo Alle,

ich (kein Verwaltungsbeamter sondern nur techn. Bundesbeamter/Ingenieur und Pensionär) gestehe, dass ich momentan total den Überblick verloren habe, wie das jetzt mit der Bundesbesoldung weitergeht.

Zum einen soll es ja den IAZ geben (gibt es bei mir noch nicht😒) und dann war irgendwas mit 200 €/Monat und darauf ein paar Prozent? Die super geplanten Alimentationszuschläge gehen mich als Pensionär/keine anrechenbare Kinder ja nix mehr an?

Tut mir leid, Leute. Ich kann zwar komplexe Antennensysteme berechnen, aber bei der Besoldung beißt es momentan aus😁

Michael200753

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7423 am: 27.09.2023 12:27 »
Sorry, falsches Forum

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7424 am: 27.09.2023 12:56 »
@Pendler1

Auch wenn evtl. falscher Thread versuche ich mal zu helfen.

1. Also der IAZ wurde zB bei mir mit den Bezuegen fuer September ( Geschaeftsbereich BMVg  durch BVA )  gezahlt.
Dies waren zum einen der Einmalbetrag und der Betrag fuer September der jetzt jeden Monat steuerfrei zur Besoldung dazu kommt.

Bei Pensionaeren so ist dem Forum zu entnehmen gab es Probleme die Zahlung bereits zu leisten. Gehe davon aus, dass dies mit den zahlenden BEhörden und evtl der Software zu tun hat.

2. Der Sockelbetrag und die anschliessende prozentuale Erhöhung soll naechstes Jahr ab Maerz erst kommen.

Beide Punkte sind aber auch noch nicht gesetzlich verabschiedet. Dies erfoglt hoffentlich zeitnah. Der IAZ wurde unter dem Vorbehalt der spaeteren gesetzlichen Regelung bereits gezahlt.

Diese beiden Punkte betrafen die Uebertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die BEamten.

Die Alimentationszuschlaege oder wie auch immer das Tier dann heissen mag, betreffen die amtsangemessene Alimentation, da ist noch gar nichts geschehen. Da ist noch gar nichts ausser einem fragwuerdigen Entwurf passiert.