Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090373 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10335 am: 14.02.2024 12:55 »
Er ist wieder da.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10336 am: 14.02.2024 12:56 »
Hat der Märchenonkel da offene Fragen von seiner Seite genommen 🤨?

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10337 am: 14.02.2024 13:58 »
Aus BT-Ds 20/10233:

Abgeordnete
Petra Nicolaisen
(CDU/CSU)
Wann ist laut Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs eines Gesetzes zur
Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und
‑versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)
zu rechnen, und welche konkreten Gründe sind
dafür ursächlich, dass dieser noch nicht vorgelegt
werden konnte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 2. Februar 2024
Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für ein Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)
ist nicht abgeschlossen. Daher kann ein Kabinetttermin derzeit nicht genannt werden.


Die Opposition sollte hier mehr Druck machen und zeigen, dass ihr die Beamtenschaft (und wenn auch nur als potentielle Wähler) wichtig ist.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10338 am: 14.02.2024 14:35 »
Unglaublich …
Nicht in der Lage diese einfache Frage vollumfänglich zu beantworten.
(… und welche konkreten Gründe sind dafür ursächlich…)

Natürlich ist die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen…
Dann nennt endlich Ross und Reiter!


Wenn man aus der Schlammzone sowas an das Ministerium berichten würde, dann dürfte man sich was anhören.

Unglaublich.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10339 am: 14.02.2024 14:56 »
Aktuell ist von Kürzungen im E-BBVAngG keine Rede mehr. Die aktuelle Beschlussvorlage (Stand 08.01.) für den HH 2024 sieht Mehrkosten iHv 1,45 Mrd vor. Weiß jemand, ob dieser Betrag um die 150 Mio. gekürzt wurde, d.h. waren ursprünglich 1,6 Mrd. vorgesehen?

Bundesministerium der Finanzen 14. Dezember 2023
Deckblatt
zum Einzelplan 60
ersetzt Deckblatt der Bereinigungsvorlage BMF, S. 406
Allgemeine Finanzverwaltung


Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 +1 450 000 3 750 000
Bemerkungen:
Erhöhung des Ansatzes um 1,45 Mrd. € zur Sicherstellung einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in
den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -
versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG).

Mit Dank an Einigung für den Hinweis: Der aktuelle HH-Plan sieht nur noch Folgendes vor (minus 750 Mio. EUR und keinen Hinweis mehr auf das BBVAngG):

Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (2 300 450) (3 000 450)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden. Davon ausgenommen sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen.
461 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 3 000 000

Kann sich jemand einen Reim daraus machen?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10340 am: 14.02.2024 15:07 »
Aktuell ist von Kürzungen im E-BBVAngG keine Rede mehr. Die aktuelle Beschlussvorlage (Stand 08.01.) für den HH 2024 sieht Mehrkosten iHv 1,45 Mrd vor. Weiß jemand, ob dieser Betrag um die 150 Mio. gekürzt wurde, d.h. waren ursprünglich 1,6 Mrd. vorgesehen?

Bundesministerium der Finanzen 14. Dezember 2023
Deckblatt
zum Einzelplan 60
ersetzt Deckblatt der Bereinigungsvorlage BMF, S. 406
Allgemeine Finanzverwaltung


Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 +1 450 000 3 750 000
Bemerkungen:
Erhöhung des Ansatzes um 1,45 Mrd. € zur Sicherstellung einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in
den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -
versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG).

Mit Dank an Einigung für den Hinweis: Der aktuelle HH-Plan sieht nur noch Folgendes vor (minus 750 Mio. EUR und keinen Hinweis mehr auf das BBVAngG):

Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (2 300 450) (3 000 450)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden. Davon ausgenommen sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen.
461 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 3 000 000

Kann sich jemand einen Reim daraus machen?

Es wurde doch ohne Abstimmung beschlossen, warum ist das dann namentlich nicht mehr drin?

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10341 am: 14.02.2024 15:11 »
Wahrscheinlich rechnet BMF nicht mehr mit den Mehrkosten in 2024. Spekuliere mal auf ein Inkrafttreten in 2025.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10342 am: 14.02.2024 15:18 »
Und 2025 gibts das nächste Milliardenloch.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10343 am: 14.02.2024 15:23 »
Aktuell ist von Kürzungen im E-BBVAngG keine Rede mehr. Die aktuelle Beschlussvorlage (Stand 08.01.) für den HH 2024 sieht Mehrkosten iHv 1,45 Mrd vor. Weiß jemand, ob dieser Betrag um die 150 Mio. gekürzt wurde, d.h. waren ursprünglich 1,6 Mrd. vorgesehen?

Bundesministerium der Finanzen 14. Dezember 2023
Deckblatt
zum Einzelplan 60
ersetzt Deckblatt der Bereinigungsvorlage BMF, S. 406
Allgemeine Finanzverwaltung


Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 +1 450 000 3 750 000
Bemerkungen:
Erhöhung des Ansatzes um 1,45 Mrd. € zur Sicherstellung einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in
den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -
versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG).

Mit Dank an Einigung für den Hinweis: Der aktuelle HH-Plan sieht nur noch Folgendes vor (minus 750 Mio. EUR und keinen Hinweis mehr auf das BBVAngG):

Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (2 300 450) (3 000 450)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden. Davon ausgenommen sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen.
461 71
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Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 3 000 000

Kann sich jemand einen Reim daraus machen?

Es wurde doch ohne Abstimmung beschlossen, warum ist das dann namentlich nicht mehr drin?
Was ist denn deine Quelle? Kannst du mal ein link posten?


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10345 am: 14.02.2024 15:47 »
Das Dokument ist von August. Der vom BT beschlossene Haushalt hängt ja beim BR. Weshalb sollte es also eine aktualisierte Fassung geben? Außerdem steht im Link ganz klar "soll". Ist also irgendeine alte Fassung, die nicht aktualisiert wurde meine ich.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10346 am: 14.02.2024 15:51 »
Wenn man genau liest, findet man das Zauberwörtchen "insbesondere".

Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.


Also ggfs. einfach Mittel gekürzt, d.h. AEZ runter und Abschmelzungsbeträge rauf. Am Ende reichts inkl. Nachzahlung für eine warme Mahlzeit ohne Vor- und Nachspeise im Fastfood-Restaurant um die Ecke.

Wasweissdennich

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« Antwort #10347 am: 14.02.2024 15:57 »
Vielleicht hat XAP aber recht und man füttert uns seitens der Regierung mal wieder mit uralt-Daten auf der "aktuellen" Regierungswebsite. So ist in Ds. 20/8663 vom 26.01.2024 folgendes zu lesen:

"Ebenfalls auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde in der Titelgruppe 01 – Verstärkung
von Ausgaben im Personalsektor – der Ansatz „Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4“ zur Sicherstellung
einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) aufgestockt."

Blablublu

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« Antwort #10348 am: 14.02.2024 15:59 »
Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem Ruhen meines Widerspruchs nicht einverstanden bin?

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10349 am: 14.02.2024 16:09 »
Seite 37

https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2024/soll/epl60.pdf

Das ist ein veralteter Entwurf.
Hier die aktuelle Version:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008660.pdf

Seite 7 gehen die aktuellen Zahlen hervor .