Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2092989 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10935 am: 08.03.2024 06:39 »

Ich finde es auch unfassbar,  dass das BVerfG so furchtbar schleppend arbeitet.  Die in der Jahresvorschau für 2023 geplanten Verfahren wurden vielleicht zur Hälfte tatsächlich in 2023 abgeschlossen. Für 2024 gibt es noch keine Vorschau, wir haben ja auch erst März.

Ich wiederhole mich:

Justice delayed is justice denied.


Hättest Du im Verlauf der letzten zehn Jahre hinsichtlich unseres Themas der amtsangemessenen Alimentation anders gehandelt, clarion, also wenn Du seitdem, also seit Anfang 2014, Richterin am Bundesverfassungsgericht wärest, sodass sich die Kritik Deines einleitenden Satzes diesbezüglich heute erübrigt hätte? Und hättest Du im Verlauf des letzten Jahres anders gehandelt, sodass sich die Kritik Deines letzten Satzes heute nicht nur hinsichtlich unseres Themas, sondern ebenso auch allgemein erledigt hätte? Die beiden Fragen richten sich ebenso an all jene, die clarions Sicht auf die Dinge teilen.

Wer die Kritik ehrlich meint und sie hier also ehrlichen Herzens - ggf. auch und gerade regelmäßig - wiederholt, der sollte sich nach meinem Empfinden jetzt verpflichtet sehen, hier nun mit genauso ehrlichem Herzen zwei klare Antworten zu geben. Ich bin gespannt!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10936 am: 08.03.2024 07:11 »
Mache ich vllt mit der fetten Nachzahlung in 20 Jahren... Man man man, was hier manchmal für Leute auftauchen.
So viele tolle Beiträge von dir in diesem Forum, da wird mir ja ganz schwindelig. Aber gut, dass du auf nichtssagende Reaktionen auf deine nichtssagenden Antworten noch immer in der Lage bist eine Stufe draufzulegen ;)

Aber erzähl doch mal, was hast du persönlich alles getan, um diesem Thema mehr Gewicht in der Öffentlichkeit zu geben? Du scheinst ja sehr frustriert zu sein, mich würde daher interessieren, welche Mühen du auf dich genommen hast, die so ein Verhalten in dir auslösen.

Guten Morgen,

freut mich, dass ich in dir einen Fan gefunden habe.

Ich weiß natürlich, dass es keinen Sinn macht mit Ideologen zu diskutieren, deshalb möchte ich mich kurz halten:

Ganz konkret habe ich einige Kollegen über die Problematik (mit Verweis auf dieses Forum) aufgeklärt und zu Widersprüchen bewegt.

Wie dir klar sein dürfte, muss man in dieser wunderbaren Demokratie, die das Recht so sehr ehrt, aufpassen, was man in größerer Öffentlichkeit von sich gibt, wenn man sich am Ende nicht selbst in Knie schiessen möchte. Deshalb gibt es ja - theoretisch - Vertreter, die das für einen übernehmen sollten. Ich bin also auch Mitglied einer dieser Gewerkschaften (die sich bei dem Thema weitestgehend im Dornröschenschlaf befinden).

Wenn ich mich nun (nach deiner Meinung) selbst um alles selbst kümmern muss, dann frage ich mich, wofür wir überhaupt diese Gesetze + Rechtsprechung haben, wofür wir irgendwen wählen und wofür wir Gewerkschaften, etc. haben. Das führt mich dann zwangsläufig zur Frage, wie demokratisch diese Demokratie eigentlich ist.

Wenn man das weiter denkt, müsste ich mich nun auch persönlich um alle anderen Probleme kümmern, die mich direkt oder indirekt betreffen (Klima, Einwanderung, Krieg in der Ukraine, Energieversorgung ...?).

Ich denke es wird klar, dass das irgendwie nicht funktionieren kann. Zumal ich tatsächlich auch ohne das Alles genug zu tun habe.

Letzter Satz: wenn ich die finanziellen Möglichkeiten hätte, würde ich aktuell sehr wahrscheinlich einen anderen Wohnort, mit einer besseren Regierung wählen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10937 am: 08.03.2024 07:28 »
Moin Swen,

Bis zum Urteil 2020 hätte ich als Richter des BVerfG vielleicht nicht anders gehandelt.  Als es danach aber die Besoldungsgesetzgeber so gehandelt haben wie sie gehandelt haben,  hätte es für mich eine deutlich höhere Priorität gehabt,  den Spuk schnell zu beenden.

Insbesondere  muss ich in meinem Beruf gegen Ende des Jahres eine Jahresplanung für das gesamte Team für das Folgejahr vorlegen. Und wenn es uns nicht gelingt, die Ziele nicht zu erreichen, dann müssen wir uns gegenüber unserer Aufsicht auch rechtfertigen. Wir verfehlen nur ganz selten ein Ziel. Wäre die Jahresvorschau 2023 des BVerfG unsere Zielvereinbarung gewesen, dann wäre maximal eine Zeile leer geblieben.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10938 am: 08.03.2024 07:34 »
Guten Morgen,

freut mich, dass ich in dir einen Fan gefunden habe.

Ich weiß natürlich, dass es keinen Sinn macht mit Ideologen zu diskutieren, deshalb möchte ich mich kurz halten:

Ganz konkret habe ich einige Kollegen über die Problematik (mit Verweis auf dieses Forum) aufgeklärt und zu Widersprüchen bewegt.

Wie dir klar sein dürfte, muss man in dieser wunderbaren Demokratie, die das Recht so sehr ehrt, aufpassen, was man in größerer Öffentlichkeit von sich gibt, wenn man sich am Ende nicht selbst in Knie schiessen möchte. Deshalb gibt es ja - theoretisch - Vertreter, die das für einen übernehmen sollten. Ich bin also auch Mitglied einer dieser Gewerkschaften (die sich bei dem Thema weitestgehend im Dornröschenschlaf befinden).

Wenn ich mich nun (nach deiner Meinung) selbst um alles selbst kümmern muss, dann frage ich mich, wofür wir überhaupt diese Gesetze + Rechtsprechung haben, wofür wir irgendwen wählen und wofür wir Gewerkschaften, etc. haben. Das führt mich dann zwangsläufig zur Frage, wie demokratisch diese Demokratie eigentlich ist.

Wenn man das weiter denkt, müsste ich mich nun auch persönlich um alle anderen Probleme kümmern, die mich direkt oder indirekt betreffen (Klima, Einwanderung, Krieg in der Ukraine, Energieversorgung ...?).

Ich denke es wird klar, dass das irgendwie nicht funktionieren kann. Zumal ich tatsächlich auch ohne das Alles genug zu tun habe.

Letzter Satz: wenn ich die finanziellen Möglichkeiten hätte, würde ich aktuell sehr wahrscheinlich einen anderen Wohnort, mit einer besseren Regierung wählen.

Schön, bin ich für dich also ein Ideologe. Welcher Ideologie folge ich denn? Der fdGO? Richtig. Ich bin ein fdGO-ULTRA.

Also Kolleg*innen zu informieren finde ich super. Mache ich auch.

Mich in einer Gewerkschaft "verstecken", mache ich auch.

Aber mehr hast du nicht gemacht, wie du selbst schreibst. Und wenn du fragst, warum du dich selbst um alles kümmern sollst? Wir leben in einer Demokratie und keiner Vollversorgergesellschaft, wie ja auch einige Parteien (allerdings mit seltsamen Argumenten) immer betonen. Demokratie bedeutet Arbeit. Demokratie lebt von Beteiligung. Insbesondere wenn man über bestimmte Themen frustriert ist. Dass du der Meinung bist, deine Meinung öffentlich nicht mehr kundtun zu dürfen... nunja, das behaupten immer wieder bestimmte "Typen", die nur eben einfach nicht mit Gegenmeinungen klarkommen. Du verstehst also, dass das leider einen gewissen Geschmack hinterlassen würde. Wenn das nicht der Grund ist, sondern du Repressalien durch deinen Dienstherrn befürchtest, das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Es gibt leider Kolleg*innen, die eben nicht nach Recht und Gesetz handeln.

Edit: Zitat wegen persönlichem Angriff aus dem Posting entfernt. Unknown
« Last Edit: 08.03.2024 10:14 von Unknown »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10939 am: 08.03.2024 07:46 »
Moin Swen,

Bis zum Urteil 2020 hätte ich als Richter des BVerfG vielleicht nicht anders gehandelt.  Als es danach aber die Besoldungsgesetzgeber so gehandelt haben wie sie gehandelt haben,  hätte es für mich eine deutlich höhere Priorität gehabt,  den Spuk schnell zu beenden.

Insbesondere  muss ich in meinem Beruf gegen Ende des Jahres eine Jahresplanung für das gesamte Team für das Folgejahr vorlegen. Und wenn es uns nicht gelingt, die Ziele nicht zu erreichen, dann müssen wir uns gegenüber unserer Aufsicht auch rechtfertigen. Wir verfehlen nur ganz selten ein Ziel. Wäre die Jahresvorschau 2023 des BVerfG unsere Zielvereinbarung gewesen, dann wäre maximal eine Zeile leer geblieben.

Könnte es nicht sein, Clarion, dass die im Rechtswesen normierte Realität eine andere ist als in Deinem oder meinem Berufsfeld, sodass Du Deine in Deinem Berufsfeld gemachten Erfahrungen ebenso wenig auf das Rechtswesen übertragen könntest wie ich meine aus meinem Berufsfeld?

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10940 am: 08.03.2024 08:00 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-kostenwalze-fuer-steuerzahler-noch-mehr-millionen-fuer-beamte-87410326.bildMobile.html

Haha. Und der Bund wird nicht mal erwähnt  ;D

Warum sollte er auch erwähnt werden? Du kennst ja wohl den Hintergrund der immer wiederkehrenden Berichte über Beamte?!

Warum sollte er nicht erwähnt werden? Ist er kein eigenständiger Besoldungsgesetzgeber, der sich eigenständig um die Besoldung der BUNDESbeamten kümmern muss?

Grundsätzlich stimme ich dir da zu. Allerdings hast du den Sinn und Zweck dieser ganzen ‚News‘ bzw. Artikel offensichtlich nicht verstanden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte man ja nur positives über den Bund berichten, und zwar, dass dieser die Besoldung nicht weiter erhöht. Das geht aber nicht, da der Gesetzgeber zu loben wäre. Only bad News are good News. Der Bund wird schon separat erwähnt werden, und das mit einem noch lauteren Knall als jetzt, wenn er in die Richtung auch endlich mal was umsetzt. Keine Sorge. Abgesehen davon hatten wir ja erst vor 4-6 Wochen Artikel über die skandalöse Erhöhung zum 01.03.24.

Die Berichterstattung geht doch nur in die Richtung, dass Beamte viel zu viel verdienen, zu hohe Pensionen erhalten und dass das alles einfach ein Skandal wäre. Dass die Besoldung laut BVerfG nicht in Ordnung ist wird nicht erklärt. Man merkt doch, was der breiten Masse die den Scheiss liest, und das sind aber sehr viele Menschen, vermittelt werden soll. Wesentlich mehr Leute erreicht dies als es Beamte gibt.
« Last Edit: 08.03.2024 08:07 von Mario12 »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10941 am: 08.03.2024 09:25 »
@Mario12: Volle Zustimmung. Sinn dieser Artikel ist es, die Staatsfeindliche Ideologie der Eigentümer zu verbreiten, die Massen zu hetzen um sie von den wirklichen Problemen abzulenken und um mit dem Produkt Geld zu verdienen. Das Journalistische Handwerk und das Informieren der Menschen steht in der Prioritätenliste ganz weit hinten.

Traurig genug, das diese Fake-News auch bei genügend Beamten verfängt.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10942 am: 08.03.2024 09:29 »
Edit: Zitat aus dem Posting entfernt. Unknown

Also liebe Moderatoren, wenn Ihr meine Beiträge bearbeitet, weil Ihr ein Zitat einer Beleidigung (begangen durch den User Bastel) entfernt, dann ist eine Klarstellung zu eurer Bearbeitung meines Beitrags notwendig, um keinen falschen Eindruck durch eure Bearbeitung zu hinterlassen. Wenn Ihr die Klarstellung dann aber sogar löscht, solltet Ihr sehr gute Gründe haben. Denn die Verrohung der Sprache einiger User in diesem Forum anzumerken, verstößt sicherlich auch nicht gegen entsprechende Forenregeln.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10943 am: 08.03.2024 09:34 »
Zitat
Und dies betrifft infolge der immer weiter fortschreitenden Verrechtlichung unserer Gesellschaft ja nicht nur unser Thema, sondern die Rechtsprechung ganz allgemein und damit viele Bürger ganz direkt.

Das sollte man nicht unterschätzen. Die Gerichte kommen in anderen Rechtsgebieten auch nicht mehr hinterher.

Das Aufblähen von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien etc. hat ein Ausmaß angenommen, dass es bald nur noch die KI in einem zeitlich angemessenen Rahmen bewerkstelligen kann.

Einige Hochqualifizierte machen dann die eventuell anfallende notwendige Korrektur, wenn die KI mal Mist generiert hat. Der große Wasserkopf in der Verwaltung wird obsolet gemacht.

Wenn man das nicht in die Zeit transportiert, wo das große "Massenausscheiden" im Beamtenapparat von Statten geht, wird es mit der aA nichts mehr.

Der andere Weg ist die "Ewigkeitsgarantie" für das Sonderopfer Beamtentum. Die verbliebene Kräfte in den Verwaltungen, die noch nicht in die Pension flüchten konnten, stemmen die zusätzliche angefallene Arbeit und beißen in den sauren Apfel, weil man ja gefühlt schon ein halbes Jahrhundert verarscht wurde (es war ja nie anders) und es sowieso kaum Alternativen gibt, wenn man nicht komplett den Weg ins Ungewisse gehen möchte (durch berufliche Umorientierung).

Durch mein bescheidenes A8 bin ich schon gut drauf vorbereitet. Ich kämpfe mich durch Streichung von Besoldungsstufen nach oben. Bin ja der bekannte Nachbar von Familie Grundsicherung ;)

 

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10944 am: 08.03.2024 09:44 »
@Swen

Stimme dir wie Clarion in Punkt 1 zu. Bis 2020 haette man sicher nicht anders entscheiden/handeln koennen.

Selbst nach der Entscheidung 2020 tanzen die BesGesetzgeber doch dem BVerfG auf der Nase herum und scheren sich ganz offensichtlich nicht wirklich darum, was dort entschieden worden ist.
Der Bund stellt mit seinem Rundschreiben fest, dass er nicht verfassungsgemaess alimentiert, aber getan wird dann nichts. Die Laender erlassen abstruseste Gesetze, alles vor dem Hintergrund es soll so guenstig wie moeglich sein.
Angesichts dieses Handelns auf seiten der Gesetzgeber, denen das BVerfG ja mit seiner Rechtsprechung ganz klare Vorgaben gemacht hat, muss doch das BVerfG feststellen, die Gesetzgeber tanzen dem BVerfG auf der Nase rum.
Dies kann doch fuer das Ansehen und die Bedeutung des BVerfG nicht gedulded werden.
Von daher haette ich seitens des BVerfG ein schnellleres und konsequenteres weiteres Vorgehen erwartet.
Bin sicher nicht so vertraut mit den Optionen des BVerfG wie du, aber zumindest schnellere weitere Beschluese sollten doch eine Option sein.
Ja diese sollten wie du ja selber mal ausgefuehrt hast sauber und praezise sein.
Aber schon wegen des Ansehens und der Bedeutung des Gerichtes selber, muss dies doch im eigenen Interesse diese Missachtung durch die Gesetzgeber schnellst moeglich unterbinden.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10945 am: 08.03.2024 09:54 »
Für die Zeiträume nach 2020 liegen derzeit nur ganz wenige Verfahren vor, die sicherlich noch nicht ansatzweise terminiert sind. Dieser Schlamassel der "Reparaturgesetze" wird langfristig zu einer neuen Flut von Verfahren führen.

https://fragdenstaat.de/dokumente/243648-kurzbersichtberanhngigeverfahrenzubesoldungsrechtlichenverfahren002/

Inwieweit man das mit den Verfahren der älteren Zeiträumen evt. korrigieren kann, müssen wir uns überraschen lassen. Eine einfache und klare Lösung erscheint mir nicht möglich. Es wird vermutlich weitere komplexe Entscheidungen geben, die wieder missverstanden werden können.

Pendler1

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« Antwort #10946 am: 08.03.2024 10:18 »
Tja, man sollte keine großen Erwartungen hegen.

Auf FAZ: "Die große Haushaltsnot"

Es fehlt beim Bund Geld hinten und vorne, oben und unten.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10947 am: 08.03.2024 10:21 »
Edit: Zitat aus dem Posting entfernt. Unknown

Also liebe Moderatoren, wenn Ihr meine Beiträge bearbeitet, weil Ihr ein Zitat einer Beleidigung (begangen durch den User Bastel) entfernt, dann ist eine Klarstellung zu eurer Bearbeitung meines Beitrags notwendig, um keinen falschen Eindruck durch eure Bearbeitung zu hinterlassen. Wenn Ihr die Klarstellung dann aber sogar löscht, solltet Ihr sehr gute Gründe haben. Denn die Verrohung der Sprache einiger User in diesem Forum anzumerken, verstößt sicherlich auch nicht gegen entsprechende Forenregeln.
Ich habe extra für dich das Edit ergänzt, dass ich das Zitat wegen eines persönlichen Angriffs entfernt habe.

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