Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091311 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11400 am: 22.03.2024 10:19 »
Ich glaube er meint nur die Beiträge u. a. vom
BDZ sowie der GdP.
Diese beinhalten aber nur eine Zusammenfassung des Artikels aus der FAZ, somit nichts Neues.

ja genau die meint er. Es wurde auch groß angekündigt. Der Inhalt hat mich schwer erschüttert und mir gezeigt, dass man keine Gewerkschaften braucht. Die stehen mehr auf der Seite der Politik und inzwischen nicht mehr bei den Beschäftigten. Ich bin gestern noch ausgetreten.

Hast du alles richtig gemacht. Spiele mittlerweile auch mit dem Gedanken auszutreten.

Früher war ich Gewerkschafter durch und durch. Inzwischen übt man mit abgeordnetenwatch mehr Druck aus als der gesamte dbb. Die feiern sich immer nur selbst, aber sprechen nie Probleme an.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11401 am: 22.03.2024 10:52 »
Geschichte wiederholt sich nicht immer, aber man sollte die Geschichte nutzen, um früher gemachte Fehler nicht zu wiederholen.

Die von Brüning in rascher Folge verfügten Einsparungsmaßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung, insbesondere die empfindlichen Besoldungskürzungen, wurden als ungerechtfertigte Zurücksetzung der Beamten empfunden und als verfassungswidriger Eingriff in die subjektiven Rechte der Beamten und
als mutwillige Unterhöhlung des Berufsbeamtentums.  Die Beamtenschaft verstand sich zusehends als Opfer einer Politik, die dem Druck der gesellschaftlichen Verbände, insbesondere der Wirtschaft, auf Kosten des Staates einseitig nachgab. Die aus der Logik des von Brüning starr durchgehaltenen
Deflationskurses heraus und unter dem Druck der sich verschärfenden Krise ergriffenen Sparmaßnahmen und die damit verknüpften Eingriffe in die Beamtenapparate von Reich, Ländern und Gemeinden bewirkten eine tiefgehende Entfremdung zwischen Brüning und der Beamtenschaft. Der Nationalsozialismus
konnte die Enttäuschung der Beamten mit der Parole einer Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erfolgreich ausnützen; zugleich erleichterte die mindestens psychologisch gegebene Aushöhlung der subjektiv-öffentlichen Rechte die spätere nationalsozialistische Gleichschaltung des Beamtenapparats, der aus dem Bewußtsein materieller und moralischer Verunsicherung heraus den nationalsozialistischen Versprechungen weitgehend Glauben schenkte.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11402 am: 22.03.2024 11:13 »
Die Masse der Beamtenschaft gewann
den Eindruck, vom Staat selbst im Stich gelassen zu werden und das Opfer einer
„Politik des geringsten Widerstandes" zu sein. Von den eigenen Parteifreunden
mußte der Kanzler sich sagen lassen, daß die Gehaltssenkungen, die regelmäßig
von der Versicherung begleitet waren, die letzten zu sein, „die Gefahr einer
völligen Entfremdung der Beamten gegenüber der Zentrumspartei und einer Zerrüttung des Parteiapparats" heraufbeschworen. Denn aus dem „Notopfer" war
ein systematischer Gehaltsabbau geworden, dessen „schematischen" und „willkürlichen" Charakter die zahllosen Eingaben der Beamtenverbände besonders beklagten.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11403 am: 22.03.2024 11:18 »
Das könnte dann der nächste Schritt sein. Soweit ich mich erinnern kann, fordert auch ein Richterverband die Abkoppelung von der Beamtenbesoldung.

Bezeichnend war, daß man zu einer
„Sonderbehandlung politisch besonders wichtiger und gefährdeter Teile des Beamtentums"
 übergehen mußte und schon Ende 1930 ein System der Sonderzulagen für die preußischen Polizeikräfte entwickelte; auch dem Lobbyismus des
Reichswehrministeriums in der Frage der Offiziersbesoldung gab Brüning weitgehend nach.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11404 am: 22.03.2024 11:25 »
Die Dietramszeller Verordnung führte zu einer tiefgreifenden Zersplitterung
des Besoldungswesens und der Laufbahnbestimmungen, da die Länder in einander
überstürzenden Sparverordnungen jeweils eigene Wege gingen und vielfach sogar
das Prinzip gleicher Besoldung gleichrangiger Beamtengruppen durchbrachen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11405 am: 22.03.2024 11:33 »
Nicht weniger bedeutsam war, daß die kontinuierliche
Senkung der Beamtengehälter, die von der Beamtenschaft, zusammen mit den
Abbaumaßnahmen der Länder, als schleichende Gefährdung ihrer beruflichen und
materiellen Existenz aufgefaßt wurde, die Widerstandskraft der Bürokratie in
Reich, Ländern und Gemeinden gegen die nationalsozialistischen Diktaturpläne
gelähmt hat. Die formelle Beseitigung der subjektiv-öffentlichen Rechte der Beamten im Dritten Reich war durch die auf dem Verordnungswege vorgenommenen Eingriffe des Kabinetts Brüning in ihre verfassungsrechtlichen Garantien vorbereitet worden. Mit seinen beamtenpolitischen Maßnahmen verspielte Brüning
selbst die geringen Chancen einer autoritären Stabilisierung der Republik.

Ende der Geschichtsbetrachtung. Es kann sich jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11406 am: 22.03.2024 14:37 »
Interessant. Wie ging es eigentlich den Beamten von 33-45, welche mitgespielt haben? Ist da was bekannt?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11407 am: 22.03.2024 14:38 »
Leute, ich fürchte, wir sollten uns keine allzu großen Hoffnungen machen.

Als Pensionär habe ich viel Zeit, die nationale und internationale Presse zu lesen.

Und was ist da zu lesen: Es braucht viel, viel Geld! Bundeswehr, Rüstung, Waffen, Ukraine Unterstützung. Es wird ja schon über einen Angriff Russlands auf die NATO spekuliert ... also noch mehr, mehr Geld! Ja, und dann kommt Klima, noch mehr Geld.

Von Beamtens und ihrer notwendigen Besoldung spricht da keiner mehr.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11408 am: 22.03.2024 15:02 »
Ich warte ja nur darauf - nein, natürlich warte ich nicht - ich hätte da große Bedenken, wenn es dem fürsorglichen Dienstherren einfiele, die Beamtenbesoldung aufzusplitten.

"Wichtige Beamte", z.B. bestimmte Bundesrichter, Nachrichtendienste, B-Beamte und Offiziere Wären von der normalen Beamtenbesoldung ausgeschlossen - sie bekämen dann extra mehr - nicht nur Zulagen, sondern tabellenwirksam.

Wäre doch was? Der "normale Beamte" kann dann sehen, wo er bleibt.

Ja, ist natürlich totale Spekulation.

Doch wer hätte vor so ca. 10 Jahren es für möglich gehalten, dass Russland einen Krieg beginnt, dass sogar mit Atomwaffen gedroht wird, dass die GRÜNEN, für die doch Atom ein Teufelszeug ist, jetzt über europäische Atomraketen fabulieren? Dass der Herr Hofreiter, DER Vorzeigegrüne, jetzt Waffenfetischist wurde😁

Verrückte Welt. Man wird sehen, und hoffen, dass dieser Krug an uns vorbeigeht.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11409 am: 22.03.2024 16:35 »
Aktionismus hilft ja bekanntermaßen wenn sonst wenig geht:


https://www.spiegel.de/politik/deutschland/austausch-von-abteilungsleitern-faeser-baut-ihr-ministerium-um-a-31912323-741f-482e-8b0e-cf4ccd393e37

Jedoch: die wichtigste Person wurde vergessen auszutauschen. Und damit meine ich nicht den Clown StS.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11410 am: 22.03.2024 16:37 »
Interessant. Wie ging es eigentlich den Beamten von 33-45, welche mitgespielt haben? Ist da was bekannt?

Nur ganz kurz zur Historie:

BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
 2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_der_Rechtsverh%C3%A4ltnisse_der_unter_Artikel_131_des_Grundgesetzes_fallenden_Personen

Bis dahin hatten in der Nachkriegszeit viele Beamte gar kein Einkommen/Pension mehr. Dadurch gab es dann Nachversicherung oder Pension. Und wieder zumindest etwas Einkommen.

Zur rein ökonomischen Perspektive:
Die griechischen Rentner mussten Anfang der 2010er -50% hinnehmen, wurde vom Verfassungsgericht gedeckt.

=> Man kann sich seiner Ansprüche nie 100% sicher sein, denn in politisch instabilen oder wirtschaftlich schlechten Zeiten kann alles zusammengestrichen werden. (Viele Beamte verzichten auf ausreichende private Vorsorge).

Wir leben in leicht politisch instabilen Zeiten und leicht schlechten wirtschaftlichen Zeiten, deshalb denke ich auch, dass das BVerfG weiter mit kleinen Schritten machen wird, eine ~10% Grundbesoldungserhöhung die eigetlich notwendig wäre, wäre für den Bund mit Einschnitten zwar möglich, bei den Ländern und Kommunen jedoch fast gar nicht.

Auch ein kommendes Urteil des BVerfG zu Pensionen kann durchaus negativ werden.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11411 am: 22.03.2024 18:01 »
@Ozy

Also wenn man sich (heutzutage) seiner Ansprüche, die ja sowieso schon viel zu niedrig bemessen sind, selbst als Beamter nicht mehr sicher sein kann, dann gute Nacht Marie.

Von was der Normalbeamte auch noch privat für einen geldtechnischen Totalausfall vorsorgen soll, bei sowieso schon zu niedriger Bezahlung, erschließt sich mir wirklich nicht.

Wenigstens dürfen wir in 2 Wochen kiffen, vllt. kommen ja da wieder ein paar Steuern rein...

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11412 am: 23.03.2024 08:01 »
Aktionismus hilft ja bekanntermaßen wenn sonst wenig geht:


https://www.spiegel.de/politik/deutschland/austausch-von-abteilungsleitern-faeser-baut-ihr-ministerium-um-a-31912323-741f-482e-8b0e-cf4ccd393e37

Jedoch: die wichtigste Person wurde vergessen auszutauschen. Und damit meine ich nicht den Clown StS.

Das ist viel mehr als Aktionismus. Alle, die nun gehen mussten haben ein CDU Parteibuch. Das halbe Haus war gestern in Aufruhr, nicht zuletzt wegen der Nachfolgeregelung.

xap

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« Antwort #11413 am: 23.03.2024 08:06 »
Das wir uns mal einig sind :)

Zumal ja offensichtlich auch fachlich versierte AL abgesägt wurden. So macht man sich sicher Freunde im eigenen Apparat, die gemeinsame Arbeit wird zukünftig sicherlich verbessert.

Bastel

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« Antwort #11414 am: 23.03.2024 09:19 »
Das wir uns mal einig sind :)

Zumal ja offensichtlich auch fachlich versierte AL abgesägt wurden. So macht man sich sicher Freunde im eigenen Apparat, die gemeinsame Arbeit wird zukünftig sicherlich verbessert.

Für was braucht diese Person Freunde? In spätestens 1,5 Jahren ist Schicht im Schacht. Dann werden auf diese Posten wieder Leute mit CDU Parteibuch gesetzt.